Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
- ShortId
-
13.419
- Id
-
20130419
- Updated
-
10.02.2026 20:29
- Language
-
de
- Title
-
Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
- AdditionalIndexing
-
2811;Ausländer/in;Einbürgerung;Ehe;gleichgeschlechtliches Paar;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K01030503, gleichgeschlechtliches Paar
- L04K01030103, Ehe
- L04K05060102, Ausländer/in
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
- Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
- Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
- Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
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- Index
- 2
- Texts
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- <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
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