Der finanziellen Ausbeutung von Prostituierten ein Ende setzen
- ShortId
-
13.423
- Id
-
20130423
- Updated
-
14.11.2025 07:24
- Language
-
de
- Title
-
Der finanziellen Ausbeutung von Prostituierten ein Ende setzen
- AdditionalIndexing
-
12;Strafgesetzbuch;Niedriglohn;strafbare Handlung;Offizialdelikt;Menschenhandel;Prostitution
- 1
-
- L04K01010211, Prostitution
- L06K070201010302, Niedriglohn
- L06K050102010303, Menschenhandel
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L05K0501020105, Offizialdelikt
- L04K05010207, Strafgesetzbuch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit den 1980er-Jahren gilt die passive Zuhälterei nicht mehr als strafbare Handlung; seither sind auf dem Markt der Prostitution eine wachsende Zahl von Wirtschaftsakteuren und ein immer grösseres Angebot zu beobachten. Es gab noch nie so viele Sex-Centers oder Escortservices in ihren verschiedenen Formen. An die Sexarbeiterinnen und -arbeiter werden, aufgrund dessen, dass sie durch ihre Tätigkeit hohe Einkommen erzielen, häufig unverhältnismässige wirtschaftliche Forderungen gestellt. Diese Forderungen führen in vielen Bereichen und insbesondere bei Dauerverträgen zu übersetzten Erträgen. Da die Wirtschaftsakteure die betreffenden Personen nicht der Prostitution zuführen, sondern aus ihnen "nur" einen wirtschaftlichen Gewinn ziehen, begehen sie nach geltendem Recht keine strafbare Handlung.</p><p>Angesichts der schwierigen Lage von Prostituierten und der Umstände, unter denen Verträge geschlossen werden, erstatten die Opfer praktisch nie Strafanzeige. Es geht also darum, der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen, von Amtes wegen tätig zu werden und damit Handlungen zu verfolgen, die nichts anderes als wirtschaftliche Ausbeutung sind.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der fünfte Titel des zweiten Buches des Schweizerischen Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität wird um die von Amtes wegen verfolgte strafbare Handlung der passiven Zuhälterei erweitert. Passive Zuhälterei liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person von einer Person, die Prostitution betreibt, einen unverhältnismässigen Vermögensvorteil oder einen übersetzten Ertrag erwirtschaftet.</p>
- Der finanziellen Ausbeutung von Prostituierten ein Ende setzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit den 1980er-Jahren gilt die passive Zuhälterei nicht mehr als strafbare Handlung; seither sind auf dem Markt der Prostitution eine wachsende Zahl von Wirtschaftsakteuren und ein immer grösseres Angebot zu beobachten. Es gab noch nie so viele Sex-Centers oder Escortservices in ihren verschiedenen Formen. An die Sexarbeiterinnen und -arbeiter werden, aufgrund dessen, dass sie durch ihre Tätigkeit hohe Einkommen erzielen, häufig unverhältnismässige wirtschaftliche Forderungen gestellt. Diese Forderungen führen in vielen Bereichen und insbesondere bei Dauerverträgen zu übersetzten Erträgen. Da die Wirtschaftsakteure die betreffenden Personen nicht der Prostitution zuführen, sondern aus ihnen "nur" einen wirtschaftlichen Gewinn ziehen, begehen sie nach geltendem Recht keine strafbare Handlung.</p><p>Angesichts der schwierigen Lage von Prostituierten und der Umstände, unter denen Verträge geschlossen werden, erstatten die Opfer praktisch nie Strafanzeige. Es geht also darum, der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen, von Amtes wegen tätig zu werden und damit Handlungen zu verfolgen, die nichts anderes als wirtschaftliche Ausbeutung sind.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der fünfte Titel des zweiten Buches des Schweizerischen Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität wird um die von Amtes wegen verfolgte strafbare Handlung der passiven Zuhälterei erweitert. Passive Zuhälterei liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person von einer Person, die Prostitution betreibt, einen unverhältnismässigen Vermögensvorteil oder einen übersetzten Ertrag erwirtschaftet.</p>
- Der finanziellen Ausbeutung von Prostituierten ein Ende setzen
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