ETH. Gerechte Studiengebühren
- ShortId
-
13.429
- Id
-
20130429
- Updated
-
10.04.2024 17:59
- Language
-
de
- Title
-
ETH. Gerechte Studiengebühren
- AdditionalIndexing
-
32;ausländische/r Student/in;ETH;Kosten des Schulbesuchs
- 1
-
- L05K1302050101, ETH
- L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
- L06K130102010101, ausländische/r Student/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), sodass:</p><p>1. die Gebühren gemäss Artikel 34d Absatz 2 von Studierenden, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren, und allen anderen Studierenden differenziert werden können;</p><p>2. für alle anderen Studierenden die Studiengebühr höchstens das Dreifache der für die Studierenden nach Ziffer 1 geltenden Gebühren betragen darf;</p><p>3. der Bundesrat für Länder mit tieferen Gebühren, mit welchen ein ausgeglichener Studentenaustausch stattfindet, das Reziprozitätsprinzip einführen kann;</p><p>4. die zusätzlichen Einnahmen, die sich aus dem Zuschlag zu den ordentlichen Gebühren ergeben, zweckgebunden für Stipendien, Tutorate oder andere Massnahmen zugunsten der Studierenden verwendet werden.</p>
- ETH. Gerechte Studiengebühren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), sodass:</p><p>1. die Gebühren gemäss Artikel 34d Absatz 2 von Studierenden, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren, und allen anderen Studierenden differenziert werden können;</p><p>2. für alle anderen Studierenden die Studiengebühr höchstens das Dreifache der für die Studierenden nach Ziffer 1 geltenden Gebühren betragen darf;</p><p>3. der Bundesrat für Länder mit tieferen Gebühren, mit welchen ein ausgeglichener Studentenaustausch stattfindet, das Reziprozitätsprinzip einführen kann;</p><p>4. die zusätzlichen Einnahmen, die sich aus dem Zuschlag zu den ordentlichen Gebühren ergeben, zweckgebunden für Stipendien, Tutorate oder andere Massnahmen zugunsten der Studierenden verwendet werden.</p>
- ETH. Gerechte Studiengebühren
Back to List