ETH. Gerechte Studiengebühren

ShortId
13.429
Id
20130429
Updated
10.04.2024 17:59
Language
de
Title
ETH. Gerechte Studiengebühren
AdditionalIndexing
32;ausländische/r Student/in;ETH;Kosten des Schulbesuchs
1
  • L05K1302050101, ETH
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L06K130102010101, ausländische/r Student/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), sodass:</p><p>1. die Gebühren gemäss Artikel 34d Absatz 2 von Studierenden, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren, und allen anderen Studierenden differenziert werden können;</p><p>2. für alle anderen Studierenden die Studiengebühr höchstens das Dreifache der für die Studierenden nach Ziffer 1 geltenden Gebühren betragen darf;</p><p>3. der Bundesrat für Länder mit tieferen Gebühren, mit welchen ein ausgeglichener Studentenaustausch stattfindet, das Reziprozitätsprinzip einführen kann;</p><p>4. die zusätzlichen Einnahmen, die sich aus dem Zuschlag zu den ordentlichen Gebühren ergeben, zweckgebunden für Stipendien, Tutorate oder andere Massnahmen zugunsten der Studierenden verwendet werden.</p>
  • ETH. Gerechte Studiengebühren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), sodass:</p><p>1. die Gebühren gemäss Artikel 34d Absatz 2 von Studierenden, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren, und allen anderen Studierenden differenziert werden können;</p><p>2. für alle anderen Studierenden die Studiengebühr höchstens das Dreifache der für die Studierenden nach Ziffer 1 geltenden Gebühren betragen darf;</p><p>3. der Bundesrat für Länder mit tieferen Gebühren, mit welchen ein ausgeglichener Studentenaustausch stattfindet, das Reziprozitätsprinzip einführen kann;</p><p>4. die zusätzlichen Einnahmen, die sich aus dem Zuschlag zu den ordentlichen Gebühren ergeben, zweckgebunden für Stipendien, Tutorate oder andere Massnahmen zugunsten der Studierenden verwendet werden.</p>
    • ETH. Gerechte Studiengebühren

Back to List