Die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf Sozialfirmen ausdehnen

ShortId
13.434
Id
20130434
Updated
10.04.2024 17:54
Language
de
Title
Die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf Sozialfirmen ausdehnen
AdditionalIndexing
15;freie Schlagwörter: Sozialfirma;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Kontrolle;Gewerbeaufsicht;zweiter Arbeitsmarkt
1
  • L05K0702020311, zweiter Arbeitsmarkt
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz wächst die Anzahl sogenannter Sozialfirmen, deren Ziel die Wiedereingliederung benachteiligter Personen in die Arbeitswelt mittels einer produktiven Tätigkeit ist. Es gibt verschiedene Formen der Sozialfirmen, sie unterscheiden sich im Rechtsstatus, im Angebot, in der Finanzierung sowie im Adressatenkreis. Da die Beschäftigungsunsicherheit wächst und die Anzahl der von der Arbeitswelt ausgeschlossenen Personen zunimmt, muss vermieden werden, dass Sozialfirmen zu Unternehmen werden, die Personal zu Niedriglöhnen anstellen. Die tripartiten Kommissionen spielen bei der Kontrolle des Arbeitsmarktes, der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der Bekämpfung des Lohndumpings eine wichtige Rolle. Deshalb verlange ich, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf die Kontrolle der Löhne und der Arbeitsbedingungen von in Sozialfirmen arbeitenden Personen ausgedehnt wird, damit für die geleistete Arbeit angemessene Löhne sichergestellt werden. Ausserdem ist vorzusehen, dass Sozialfirmen in den tripartiten Kommissionen des Bundes oder der Kantone vertreten sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, das Obligationenrecht (Art. 360a ff.) dahingehend zu ändern, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht (tripartite Kommissionen des Bundes und der Kantone) auf Sozialfirmen ausgedehnt wird.</p>
  • Die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf Sozialfirmen ausdehnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz wächst die Anzahl sogenannter Sozialfirmen, deren Ziel die Wiedereingliederung benachteiligter Personen in die Arbeitswelt mittels einer produktiven Tätigkeit ist. Es gibt verschiedene Formen der Sozialfirmen, sie unterscheiden sich im Rechtsstatus, im Angebot, in der Finanzierung sowie im Adressatenkreis. Da die Beschäftigungsunsicherheit wächst und die Anzahl der von der Arbeitswelt ausgeschlossenen Personen zunimmt, muss vermieden werden, dass Sozialfirmen zu Unternehmen werden, die Personal zu Niedriglöhnen anstellen. Die tripartiten Kommissionen spielen bei der Kontrolle des Arbeitsmarktes, der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der Bekämpfung des Lohndumpings eine wichtige Rolle. Deshalb verlange ich, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf die Kontrolle der Löhne und der Arbeitsbedingungen von in Sozialfirmen arbeitenden Personen ausgedehnt wird, damit für die geleistete Arbeit angemessene Löhne sichergestellt werden. Ausserdem ist vorzusehen, dass Sozialfirmen in den tripartiten Kommissionen des Bundes oder der Kantone vertreten sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, das Obligationenrecht (Art. 360a ff.) dahingehend zu ändern, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht (tripartite Kommissionen des Bundes und der Kantone) auf Sozialfirmen ausgedehnt wird.</p>
    • Die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf Sozialfirmen ausdehnen

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