Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"

ShortId
13.435
Id
20130435
Updated
10.04.2024 11:13
Language
de
Title
Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
AdditionalIndexing
15;24;freie Schlagwörter: Take Away;verzehrfertiges Lebensmittel;Mehrwertsteuersatz;Gleichbehandlung;wirtschaftliche Diskriminierung;Mehrwertsteuer;zubereitetes Lebensmittel;Gaststättengewerbe;Gegenvorschlag
1
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L05K1107010301, Mehrwertsteuersatz
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K1402030313, verzehrfertiges Lebensmittel
  • L04K14020303, zubereitetes Lebensmittel
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0801020406, Gegenvorschlag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates reicht eine parlamentarische Initiative mit folgendem Inhalt ein:</p><p>Das Mehrwertsteuergesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 25</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:</p><p>Bst. a</p><p>warmen Nahrungsmitteln einschliesslich solcher, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;</p><p>Bst. b</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält; oder</p><p>Bst. c</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person sie beim Kunden oder bei der Kundin zubereitet beziehungsweise serviert.</p><p>Abs. 3bis</p><p>Keine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn nichterwärmte Nahrungsmittel:</p><p>Bst. a</p><p>in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder</p><p>Bst. b</p><p>zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt sind und geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind.</p><p>...</p>
  • Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20120074
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates reicht eine parlamentarische Initiative mit folgendem Inhalt ein:</p><p>Das Mehrwertsteuergesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 25</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:</p><p>Bst. a</p><p>warmen Nahrungsmitteln einschliesslich solcher, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;</p><p>Bst. b</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält; oder</p><p>Bst. c</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person sie beim Kunden oder bei der Kundin zubereitet beziehungsweise serviert.</p><p>Abs. 3bis</p><p>Keine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn nichterwärmte Nahrungsmittel:</p><p>Bst. a</p><p>in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder</p><p>Bst. b</p><p>zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt sind und geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind.</p><p>...</p>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"

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