Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
- ShortId
-
13.435
- Id
-
20130435
- Updated
-
10.04.2024 11:13
- Language
-
de
- Title
-
Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
- AdditionalIndexing
-
15;24;freie Schlagwörter: Take Away;verzehrfertiges Lebensmittel;Mehrwertsteuersatz;Gleichbehandlung;wirtschaftliche Diskriminierung;Mehrwertsteuer;zubereitetes Lebensmittel;Gaststättengewerbe;Gegenvorschlag
- 1
-
- L05K0101010307, Gaststättengewerbe
- L05K1107010301, Mehrwertsteuersatz
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L05K1402030313, verzehrfertiges Lebensmittel
- L04K14020303, zubereitetes Lebensmittel
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K0801020406, Gegenvorschlag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates reicht eine parlamentarische Initiative mit folgendem Inhalt ein:</p><p>Das Mehrwertsteuergesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 25</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:</p><p>Bst. a</p><p>warmen Nahrungsmitteln einschliesslich solcher, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;</p><p>Bst. b</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält; oder</p><p>Bst. c</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person sie beim Kunden oder bei der Kundin zubereitet beziehungsweise serviert.</p><p>Abs. 3bis</p><p>Keine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn nichterwärmte Nahrungsmittel:</p><p>Bst. a</p><p>in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder</p><p>Bst. b</p><p>zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt sind und geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind.</p><p>...</p>
- Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates reicht eine parlamentarische Initiative mit folgendem Inhalt ein:</p><p>Das Mehrwertsteuergesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 25</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:</p><p>Bst. a</p><p>warmen Nahrungsmitteln einschliesslich solcher, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;</p><p>Bst. b</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält; oder</p><p>Bst. c</p><p>nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person sie beim Kunden oder bei der Kundin zubereitet beziehungsweise serviert.</p><p>Abs. 3bis</p><p>Keine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn nichterwärmte Nahrungsmittel:</p><p>Bst. a</p><p>in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder</p><p>Bst. b</p><p>zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt sind und geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind.</p><p>...</p>
- Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
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