Freie Wahl des Plastikgeldes bei Postzahlungen. Missbrauch des Postmonopols beenden

ShortId
13.437
Id
20130437
Updated
10.04.2024 17:55
Language
de
Title
Freie Wahl des Plastikgeldes bei Postzahlungen. Missbrauch des Postmonopols beenden
AdditionalIndexing
34;Post;Poststelle;Wettbewerbsbeschränkung;elektronisches Geld
1
  • L05K1202020202, Poststelle
  • L06K110302010202, elektronisches Geld
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L04K12020202, Post
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>An Tausenden von Zugangsstellen (zurzeit an 1800 Poststellen, 1250 Hausservicepunkten) akzeptiert die Post neben Bargeld nur ihr eigenes Plastikgeld, die Postfinance Card. Wer wie allgemein üblich mit einer Debit- oder Kreditkarte eines Drittanbieters (z. B. Maestro, Visa, Mastercard) zahlen will, blitzt ab. Dies ist aus folgenden Gründen stossend:</p><p>Im Rahmen des Teilmonopols im Briefmarkt sind Bürgerinnen und Bürger gezwungen, die Dienste der Post in Anspruch zu nehmen. Anstatt den Postkunden im Rahmen des Service-public-Auftrages eine breite Palette an Zahlungsmöglichkeiten zu offerieren, missbraucht die Post dieses Teilmonopol, um ihrem Produkt (Postfinance Card) einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.</p><p>Die Post begründet ihre diskriminierende Geschäftspolitik einerseits mit den Kosten, andererseits mit einem zu kleinen Bedürfnis der Postkunden, Drittkarten zu verwenden (vgl. Antwort auf die Interpellation Caroni 12.3849). Mit dieser Argumentation steht die Post alleine da: Auch Unternehmen, die viel kleiner sind als der "gelbe Riese", akzeptierten alle üblichen Debit- und Kreditkarten. Selbst Kleinsteinkäufe am Kiosk können damit bezahlt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Post ihren Kunden diskriminierungsfrei erlaubt, ihre Dienstleistungen auch mit Drittkarten zu zahlen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:</p><p>1. Die Schweizerische Post wird verpflichtet, alle in der Schweiz gängigen Debit- und Kreditkarten als Zahlungsmittel zu akzeptieren, falls deren Herausgeber ihr marktübliche Preise und Bedingungen anbieten.</p><p>2. Die Pflicht zur Akzeptanz von postfremden Debit- und Kreditkarten (Drittkarten) gilt prinzipiell für sämtliche Dienstleistungen der Post. Der Gesetzgeber kann jedoch in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung vorsehen.</p><p>3. Inhaber von Drittkarten dürfen beim Bezug von Dienstleistungen der Post in Preis, Zugang und anderen Bedingungen nicht schlechtergestellt werden als die Inhaber von Postfinance-Karten.</p><p>4. Drittkartenanbieter sind nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen der Post anzubieten.</p>
  • Freie Wahl des Plastikgeldes bei Postzahlungen. Missbrauch des Postmonopols beenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>An Tausenden von Zugangsstellen (zurzeit an 1800 Poststellen, 1250 Hausservicepunkten) akzeptiert die Post neben Bargeld nur ihr eigenes Plastikgeld, die Postfinance Card. Wer wie allgemein üblich mit einer Debit- oder Kreditkarte eines Drittanbieters (z. B. Maestro, Visa, Mastercard) zahlen will, blitzt ab. Dies ist aus folgenden Gründen stossend:</p><p>Im Rahmen des Teilmonopols im Briefmarkt sind Bürgerinnen und Bürger gezwungen, die Dienste der Post in Anspruch zu nehmen. Anstatt den Postkunden im Rahmen des Service-public-Auftrages eine breite Palette an Zahlungsmöglichkeiten zu offerieren, missbraucht die Post dieses Teilmonopol, um ihrem Produkt (Postfinance Card) einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.</p><p>Die Post begründet ihre diskriminierende Geschäftspolitik einerseits mit den Kosten, andererseits mit einem zu kleinen Bedürfnis der Postkunden, Drittkarten zu verwenden (vgl. Antwort auf die Interpellation Caroni 12.3849). Mit dieser Argumentation steht die Post alleine da: Auch Unternehmen, die viel kleiner sind als der "gelbe Riese", akzeptierten alle üblichen Debit- und Kreditkarten. Selbst Kleinsteinkäufe am Kiosk können damit bezahlt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Post ihren Kunden diskriminierungsfrei erlaubt, ihre Dienstleistungen auch mit Drittkarten zu zahlen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:</p><p>1. Die Schweizerische Post wird verpflichtet, alle in der Schweiz gängigen Debit- und Kreditkarten als Zahlungsmittel zu akzeptieren, falls deren Herausgeber ihr marktübliche Preise und Bedingungen anbieten.</p><p>2. Die Pflicht zur Akzeptanz von postfremden Debit- und Kreditkarten (Drittkarten) gilt prinzipiell für sämtliche Dienstleistungen der Post. Der Gesetzgeber kann jedoch in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung vorsehen.</p><p>3. Inhaber von Drittkarten dürfen beim Bezug von Dienstleistungen der Post in Preis, Zugang und anderen Bedingungen nicht schlechtergestellt werden als die Inhaber von Postfinance-Karten.</p><p>4. Drittkartenanbieter sind nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen der Post anzubieten.</p>
    • Freie Wahl des Plastikgeldes bei Postzahlungen. Missbrauch des Postmonopols beenden

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