Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren

ShortId
13.449
Id
20130449
Updated
10.04.2024 17:57
Language
de
Title
Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren
AdditionalIndexing
55;Deklarationspflicht;Tierhaltung;Lebensmitteldeklaration;Fleischerzeugnis;tierische Erzeugung;Einfuhr;Fleisch;Fischerzeugnis;Fisch;Tierschutz
1
  • L04K14020501, Fleisch
  • L05K1402030306, Fleischerzeugnis
  • L05K1401060102, Fisch
  • L05K1402030305, Fischerzeugnis
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K14010103, tierische Erzeugung
  • L04K14010102, Tierhaltung
  • L05K0701020303, Einfuhr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch das TschG ist in der Tierhaltung ein Mindeststandard sichergestellt; dies im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere. Im Ausland hingegen bestehen in den meisten Fällen keine gesetzlichen Vorschriften zum Tierschutz - und wenn sie existieren, dann entsprechen sie nicht dem in der Schweiz geforderten Mindeststandard.</p><p>Insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung und der Fischerei gibt es grosse Unterschiede bei den Haltungsformen und den gesetzlichen Vorgaben über den Transport, die Jagd und das Schlachten. Oftmals ist es so, dass die Schweiz Produktionsweisen, die Tierquälerei implizieren, verbietet und unter Strafe stellt, während die gleichen Produktionsweisen im Ausland legal sind. Nichtsdestotrotz importiert die Schweiz grosse Mengen Fleisch und Fisch sowie Erzeugnisse und Zubereitungen, die aus Tierquälerei stammen. Diese Massenprodukte werden dann ohne Angaben über die Aufzucht der Tiere oder die Fleischproduktion auf dem Markt verkauft. Die Verlierer dabei sind vor allem die Tiere, aber auch die Schweizer Produzentinnen und Produzenten, die die Vorschriften des Tierschutzgesetzes einhalten. Für verantwortungsbewusste Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies, dass sie, ohne es zu wollen, möglicherweise den Import von Produkten tierischer Herkunft unterstützen, die aus tierquälerischen Produktionen stammen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Tierschutzgesetz (TschG) wird dahingehend geändert, dass eine Deklarationspflicht für alle Produkte aus getöteten Tieren eingeführt wird, die aus dem Ausland importiert werden, für den menschlichen Konsum bestimmt sind und nicht gemäss den Standards des Schweizer Tierschutzgesetzes produziert worden sind.</p><p>Sämtliche relevanten Vorschriften der Schweizer Gesetzgebung sind anzupassen. Alle betreffenden Verpackungen, nicht abgepackte Ware und Speisekarten müssen zukünftig gut sichtbar mit der Angabe "aus Haltungsform, Jagd oder Schlachtung, die nicht Schweizer Recht entsprechen" versehen werden.</p>
  • Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch das TschG ist in der Tierhaltung ein Mindeststandard sichergestellt; dies im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere. Im Ausland hingegen bestehen in den meisten Fällen keine gesetzlichen Vorschriften zum Tierschutz - und wenn sie existieren, dann entsprechen sie nicht dem in der Schweiz geforderten Mindeststandard.</p><p>Insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung und der Fischerei gibt es grosse Unterschiede bei den Haltungsformen und den gesetzlichen Vorgaben über den Transport, die Jagd und das Schlachten. Oftmals ist es so, dass die Schweiz Produktionsweisen, die Tierquälerei implizieren, verbietet und unter Strafe stellt, während die gleichen Produktionsweisen im Ausland legal sind. Nichtsdestotrotz importiert die Schweiz grosse Mengen Fleisch und Fisch sowie Erzeugnisse und Zubereitungen, die aus Tierquälerei stammen. Diese Massenprodukte werden dann ohne Angaben über die Aufzucht der Tiere oder die Fleischproduktion auf dem Markt verkauft. Die Verlierer dabei sind vor allem die Tiere, aber auch die Schweizer Produzentinnen und Produzenten, die die Vorschriften des Tierschutzgesetzes einhalten. Für verantwortungsbewusste Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies, dass sie, ohne es zu wollen, möglicherweise den Import von Produkten tierischer Herkunft unterstützen, die aus tierquälerischen Produktionen stammen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Tierschutzgesetz (TschG) wird dahingehend geändert, dass eine Deklarationspflicht für alle Produkte aus getöteten Tieren eingeführt wird, die aus dem Ausland importiert werden, für den menschlichen Konsum bestimmt sind und nicht gemäss den Standards des Schweizer Tierschutzgesetzes produziert worden sind.</p><p>Sämtliche relevanten Vorschriften der Schweizer Gesetzgebung sind anzupassen. Alle betreffenden Verpackungen, nicht abgepackte Ware und Speisekarten müssen zukünftig gut sichtbar mit der Angabe "aus Haltungsform, Jagd oder Schlachtung, die nicht Schweizer Recht entsprechen" versehen werden.</p>
    • Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren

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