Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

ShortId
13.451
Id
20130451
Updated
20.02.2026 17:18
Language
de
Title
Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
AdditionalIndexing
28;Verlängerung des Gesetzes;Kinderbetreuung;Finanzhilfe
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung ist ein Erfolg. Im Laufe von zehn Jahren (1. Februar 2003 bis Ende Januar 2013) konnten mit gut 247 Millionen Franken rund 40 000 neue Plätze geschaffen werden (etwa hälftig für Vorschul- und Schulkinder). Dies entspricht einer Erhöhung von knapp 80 Prozent des Angebotes. 67 Prozent der Projekte werden von privaten Trägerschaften geführt.</p><p>Eine Evaluation hat 2010 gezeigt, dass das Programm überdurchschnittlich nachhaltig ist. 99 Prozent der Vorschulangebote und 94 Prozent der Angebote für Schulkinder existieren vier Jahre nach dem Rückzug des Bundes als Leistungsvertragspartner nach wie vor. Damit sind die Finanzhilfen das mit Abstand wirkungsvollste Impulsprogramm des Bundes. </p><p>Die Nachfrage ist nach wie vor sehr gross, und der bis 2015 zur Verfügung stehende Kredit reicht nicht. Der Bundesrat sah sich daher gezwungen, per Januar 2013 eine Priorisierung der Mittelverwendung vorzunehmen. Projekte aus Kantonen, die bereits von vielen Bundesgeldern profitieren konnten, werden zurückgestellt. Reaktionen aus diesen Kantonen zeigen, dass diese an der Weiterführung des Programms ein Interesse haben. Dies auch deshalb, weil das Programm dazu beiträgt, dass die gesuchten Schweizer Fachkräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben oder in diesen zurückkehren.</p><p>Daher gilt es, das aktuelle Gesetz aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Es soll weiterhin die Impulsfinanzierung neuer Plätze beinhalten, aber auch die Qualitätssicherung und innovative Pilotprojekte unterstützen können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung soll über den 31. Januar 2015 hinaus weitergeführt und dabei weiterentwickelt werden. Innovative Projekte und die Qualitätsentwicklung sollen mitberücksichtigt werden können, und es soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Gesuche einfach und unbürokratisch organisiert und mit den Anforderungen der Kantone koordiniert werden.</p>
  • Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung ist ein Erfolg. Im Laufe von zehn Jahren (1. Februar 2003 bis Ende Januar 2013) konnten mit gut 247 Millionen Franken rund 40 000 neue Plätze geschaffen werden (etwa hälftig für Vorschul- und Schulkinder). Dies entspricht einer Erhöhung von knapp 80 Prozent des Angebotes. 67 Prozent der Projekte werden von privaten Trägerschaften geführt.</p><p>Eine Evaluation hat 2010 gezeigt, dass das Programm überdurchschnittlich nachhaltig ist. 99 Prozent der Vorschulangebote und 94 Prozent der Angebote für Schulkinder existieren vier Jahre nach dem Rückzug des Bundes als Leistungsvertragspartner nach wie vor. Damit sind die Finanzhilfen das mit Abstand wirkungsvollste Impulsprogramm des Bundes. </p><p>Die Nachfrage ist nach wie vor sehr gross, und der bis 2015 zur Verfügung stehende Kredit reicht nicht. Der Bundesrat sah sich daher gezwungen, per Januar 2013 eine Priorisierung der Mittelverwendung vorzunehmen. Projekte aus Kantonen, die bereits von vielen Bundesgeldern profitieren konnten, werden zurückgestellt. Reaktionen aus diesen Kantonen zeigen, dass diese an der Weiterführung des Programms ein Interesse haben. Dies auch deshalb, weil das Programm dazu beiträgt, dass die gesuchten Schweizer Fachkräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben oder in diesen zurückkehren.</p><p>Daher gilt es, das aktuelle Gesetz aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Es soll weiterhin die Impulsfinanzierung neuer Plätze beinhalten, aber auch die Qualitätssicherung und innovative Pilotprojekte unterstützen können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung soll über den 31. Januar 2015 hinaus weitergeführt und dabei weiterentwickelt werden. Innovative Projekte und die Qualitätsentwicklung sollen mitberücksichtigt werden können, und es soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Gesuche einfach und unbürokratisch organisiert und mit den Anforderungen der Kantone koordiniert werden.</p>
    • Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
  • Index
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    Texts
    • <p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung ist ein Erfolg. Im Laufe von zehn Jahren (1. Februar 2003 bis Ende Januar 2013) konnten mit gut 247 Millionen Franken rund 40 000 neue Plätze geschaffen werden (etwa hälftig für Vorschul- und Schulkinder). Dies entspricht einer Erhöhung von knapp 80 Prozent des Angebotes. 67 Prozent der Projekte werden von privaten Trägerschaften geführt.</p><p>Eine Evaluation hat 2010 gezeigt, dass das Programm überdurchschnittlich nachhaltig ist. 99 Prozent der Vorschulangebote und 94 Prozent der Angebote für Schulkinder existieren vier Jahre nach dem Rückzug des Bundes als Leistungsvertragspartner nach wie vor. Damit sind die Finanzhilfen das mit Abstand wirkungsvollste Impulsprogramm des Bundes. </p><p>Die Nachfrage ist nach wie vor sehr gross, und der bis 2015 zur Verfügung stehende Kredit reicht nicht. Der Bundesrat sah sich daher gezwungen, per Januar 2013 eine Priorisierung der Mittelverwendung vorzunehmen. Projekte aus Kantonen, die bereits von vielen Bundesgeldern profitieren konnten, werden zurückgestellt. Reaktionen aus diesen Kantonen zeigen, dass diese an der Weiterführung des Programms ein Interesse haben. Dies auch deshalb, weil das Programm dazu beiträgt, dass die gesuchten Schweizer Fachkräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben oder in diesen zurückkehren.</p><p>Daher gilt es, das aktuelle Gesetz aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Es soll weiterhin die Impulsfinanzierung neuer Plätze beinhalten, aber auch die Qualitätssicherung und innovative Pilotprojekte unterstützen können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung soll über den 31. Januar 2015 hinaus weitergeführt und dabei weiterentwickelt werden. Innovative Projekte und die Qualitätsentwicklung sollen mitberücksichtigt werden können, und es soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Gesuche einfach und unbürokratisch organisiert und mit den Anforderungen der Kantone koordiniert werden.</p>
    • Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
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    Texts
    • <p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung ist ein Erfolg. Im Laufe von zehn Jahren (1. Februar 2003 bis Ende Januar 2013) konnten mit gut 247 Millionen Franken rund 40 000 neue Plätze geschaffen werden (etwa hälftig für Vorschul- und Schulkinder). Dies entspricht einer Erhöhung von knapp 80 Prozent des Angebotes. 67 Prozent der Projekte werden von privaten Trägerschaften geführt.</p><p>Eine Evaluation hat 2010 gezeigt, dass das Programm überdurchschnittlich nachhaltig ist. 99 Prozent der Vorschulangebote und 94 Prozent der Angebote für Schulkinder existieren vier Jahre nach dem Rückzug des Bundes als Leistungsvertragspartner nach wie vor. Damit sind die Finanzhilfen das mit Abstand wirkungsvollste Impulsprogramm des Bundes. </p><p>Die Nachfrage ist nach wie vor sehr gross, und der bis 2015 zur Verfügung stehende Kredit reicht nicht. Der Bundesrat sah sich daher gezwungen, per Januar 2013 eine Priorisierung der Mittelverwendung vorzunehmen. Projekte aus Kantonen, die bereits von vielen Bundesgeldern profitieren konnten, werden zurückgestellt. Reaktionen aus diesen Kantonen zeigen, dass diese an der Weiterführung des Programms ein Interesse haben. Dies auch deshalb, weil das Programm dazu beiträgt, dass die gesuchten Schweizer Fachkräfte dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben oder in diesen zurückkehren.</p><p>Daher gilt es, das aktuelle Gesetz aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Es soll weiterhin die Impulsfinanzierung neuer Plätze beinhalten, aber auch die Qualitätssicherung und innovative Pilotprojekte unterstützen können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Gesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung soll über den 31. Januar 2015 hinaus weitergeführt und dabei weiterentwickelt werden. Innovative Projekte und die Qualitätsentwicklung sollen mitberücksichtigt werden können, und es soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Gesuche einfach und unbürokratisch organisiert und mit den Anforderungen der Kantone koordiniert werden.</p>
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