Die Öffentlichkeit des Steuerregisters muss in allen Kantonen garantiert sein

ShortId
13.457
Id
20130457
Updated
10.04.2024 17:53
Language
de
Title
Die Öffentlichkeit des Steuerregisters muss in allen Kantonen garantiert sein
AdditionalIndexing
24;Steuererklärung;Kanton;Transparenz;Auskunftspflicht der Verwaltung
1
  • L04K11070603, Steuererklärung
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Öffentlichkeit des Steuerregisters ist gegenwärtig kantonal und teilweise auf Gemeindeebene sehr unterschiedlich geregelt. Viele kleine und mittelgrosse Kantone kennen sie nicht oder haben sie abgeschafft. Die Steuerdaten sind demgegenüber in den grossen Kantonen wie Zürich, Bern, Waadt, St. Gallen, Wallis, Neuenburg und Freiburg öffentlich. Diese Ungleichbehandlung ist stossend und erfordert daher eine gesamtschweizerische Harmonisierung.</p><p>Dass die Öffentlichkeit des Steuerregisters ein "Element schweizerischer Steuerkultur" sei, hat das Bundesgericht in einem einstimmigen Urteil vom 15. Mai 1998 festgestellt. Das Parlament ist aufgefordert, diese Kultur zu erhalten.</p><p>Die Öffentlichkeit des Steuerregisters ist im öffentlichen Interesse. Unsere demokratische Gesellschaft erfordert Transparenz bezüglich der Steuerverhältnisse. So soll bekannt sein, wie sich bei uns die Einkommen und Vermögen verteilen und dementsprechend auch, wer zu welchen Teilen an die Finanzierung des Staatshaushalts und somit an die öffentlichen Ausgaben beiträgt. Die Öffentlichkeit des Steuerregisters kann ausserdem auch präventiv gegen Steuerhinterziehung wirken.</p><p>Oft geschah in den letzten Jahren die Abschaffung oder Einschränkung der Öffentlichkeit auf Druck von aus dem Ausland zugezogenen Personen. Deren Interesse an Geheimhaltung deutet allerdings auf tatsächliche oder beabsichtigte Umgehung der Steuergesetze in der Schweiz oder in deren Herkunftsland. Solcherlei Interessen dürfen für einen Rechtsstaat wie dem unseren nicht schützenswert sein. Transparenz ist ein Kernelement der schweizerischen Demokratie.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Steuerharmonisierungsgesetz sei so zu ergänzen, dass das Steuerregister in allen Kantonen öffentlich wird. Die Auskunftspflicht beschränkt sich dabei auf folgende rechtskräftige Steuerdaten: steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und amtlicher Wert der Grundstücke bei natürlichen Personen sowie steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital bei juristischen Personen.</p>
  • Die Öffentlichkeit des Steuerregisters muss in allen Kantonen garantiert sein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Öffentlichkeit des Steuerregisters ist gegenwärtig kantonal und teilweise auf Gemeindeebene sehr unterschiedlich geregelt. Viele kleine und mittelgrosse Kantone kennen sie nicht oder haben sie abgeschafft. Die Steuerdaten sind demgegenüber in den grossen Kantonen wie Zürich, Bern, Waadt, St. Gallen, Wallis, Neuenburg und Freiburg öffentlich. Diese Ungleichbehandlung ist stossend und erfordert daher eine gesamtschweizerische Harmonisierung.</p><p>Dass die Öffentlichkeit des Steuerregisters ein "Element schweizerischer Steuerkultur" sei, hat das Bundesgericht in einem einstimmigen Urteil vom 15. Mai 1998 festgestellt. Das Parlament ist aufgefordert, diese Kultur zu erhalten.</p><p>Die Öffentlichkeit des Steuerregisters ist im öffentlichen Interesse. Unsere demokratische Gesellschaft erfordert Transparenz bezüglich der Steuerverhältnisse. So soll bekannt sein, wie sich bei uns die Einkommen und Vermögen verteilen und dementsprechend auch, wer zu welchen Teilen an die Finanzierung des Staatshaushalts und somit an die öffentlichen Ausgaben beiträgt. Die Öffentlichkeit des Steuerregisters kann ausserdem auch präventiv gegen Steuerhinterziehung wirken.</p><p>Oft geschah in den letzten Jahren die Abschaffung oder Einschränkung der Öffentlichkeit auf Druck von aus dem Ausland zugezogenen Personen. Deren Interesse an Geheimhaltung deutet allerdings auf tatsächliche oder beabsichtigte Umgehung der Steuergesetze in der Schweiz oder in deren Herkunftsland. Solcherlei Interessen dürfen für einen Rechtsstaat wie dem unseren nicht schützenswert sein. Transparenz ist ein Kernelement der schweizerischen Demokratie.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Steuerharmonisierungsgesetz sei so zu ergänzen, dass das Steuerregister in allen Kantonen öffentlich wird. Die Auskunftspflicht beschränkt sich dabei auf folgende rechtskräftige Steuerdaten: steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und amtlicher Wert der Grundstücke bei natürlichen Personen sowie steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital bei juristischen Personen.</p>
    • Die Öffentlichkeit des Steuerregisters muss in allen Kantonen garantiert sein

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