Mietzinse an die Teuerung binden statt an den Hypozins
- ShortId
-
13.459
- Id
-
20130459
- Updated
-
10.04.2024 17:52
- Language
-
de
- Title
-
Mietzinse an die Teuerung binden statt an den Hypozins
- AdditionalIndexing
-
2846;Mietzinskontrolle;Inflation;Hypothek
- 1
-
- L05K0102010406, Mietzinskontrolle
- L05K0704020302, Inflation
- L05K0507020103, Hypothek
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen regelt, dass Mietzinsanpassungen insbesondere aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes erfolgen. Seit 1. Januar 2008 gilt für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken.</p><p>Die Koppelung der Mietzinse an den hypothekarischen Referenzzinssatz ist jedoch überholt. Zwei verschiedene Sachverhalte werden künstlich miteinander verbunden.</p><p>Der Referenzzinssatz ist zwischen Dezember 2010 und September 2013 von 2,75 Prozent auf 2,00 Prozent gesunken. Im selben Zeitraum sind hingegen die Mietzinse von 100 auf 103 Indexpunkte gestiegen. Die Koppelung entspricht nicht der ökonomischen Realität, denn die Mietpreise bestehen nicht nur aus den Hypothekarzinsen. Wenn die Mietzinse den Entwicklungen des LIK folgen, werden alle Kosten berücksichtigt.</p><p>Der Zeitpunkt für den Systemwechsel ist gegenwärtig optimal. Experten gehen davon aus, dass der mietrechtliche Referenzzinssatz weiterhin während einer gewissen Zeit (für mindestens etwa zwei Jahre) auf dem heutigen tiefen Niveau stabil bleibt, danach allerdings wieder ansteigen wird. Dieses Zeitfenster sollte im Hinblick auf einen Systemwechsel dringend genutzt werden. Da zurzeit keine grösseren Mietzinsänderungen anstehen, werden durch den Wechsel weder die Mieter- noch die Vermieterschaft benachteiligt. Ein Wechsel bei einem sich verändernden Referenzzinssatz ist dagegen ungleich schwieriger zu bewerkstelligen. Wenn wir jetzt nicht handeln, drohen für den Fall stark steigender Hypothekarzinsen und einer dadurch nötigen Anpassung des Referenzzinssatzes grosse Risiken (um nicht zu sagen, eine sozialpolitische Katastrophe), welche sowohl die Hauseigentümerschaft als auch die Mieter und Mieterinnen treffen werden.</p><p>Die Anbindung der Mietzinse an den LIK ist transparent, einfach anzuwenden und entspricht der ökonomischen Realität. Es ist daher an der Zeit, diese Lösung ins Gesetz einzufügen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht (insbesondere Artikel 269a) ist dahingehend zu ändern, dass die Mietzinse in der Regel der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) folgen und nicht mehr an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt sind.</p>
- Mietzinse an die Teuerung binden statt an den Hypozins
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen regelt, dass Mietzinsanpassungen insbesondere aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes erfolgen. Seit 1. Januar 2008 gilt für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken.</p><p>Die Koppelung der Mietzinse an den hypothekarischen Referenzzinssatz ist jedoch überholt. Zwei verschiedene Sachverhalte werden künstlich miteinander verbunden.</p><p>Der Referenzzinssatz ist zwischen Dezember 2010 und September 2013 von 2,75 Prozent auf 2,00 Prozent gesunken. Im selben Zeitraum sind hingegen die Mietzinse von 100 auf 103 Indexpunkte gestiegen. Die Koppelung entspricht nicht der ökonomischen Realität, denn die Mietpreise bestehen nicht nur aus den Hypothekarzinsen. Wenn die Mietzinse den Entwicklungen des LIK folgen, werden alle Kosten berücksichtigt.</p><p>Der Zeitpunkt für den Systemwechsel ist gegenwärtig optimal. Experten gehen davon aus, dass der mietrechtliche Referenzzinssatz weiterhin während einer gewissen Zeit (für mindestens etwa zwei Jahre) auf dem heutigen tiefen Niveau stabil bleibt, danach allerdings wieder ansteigen wird. Dieses Zeitfenster sollte im Hinblick auf einen Systemwechsel dringend genutzt werden. Da zurzeit keine grösseren Mietzinsänderungen anstehen, werden durch den Wechsel weder die Mieter- noch die Vermieterschaft benachteiligt. Ein Wechsel bei einem sich verändernden Referenzzinssatz ist dagegen ungleich schwieriger zu bewerkstelligen. Wenn wir jetzt nicht handeln, drohen für den Fall stark steigender Hypothekarzinsen und einer dadurch nötigen Anpassung des Referenzzinssatzes grosse Risiken (um nicht zu sagen, eine sozialpolitische Katastrophe), welche sowohl die Hauseigentümerschaft als auch die Mieter und Mieterinnen treffen werden.</p><p>Die Anbindung der Mietzinse an den LIK ist transparent, einfach anzuwenden und entspricht der ökonomischen Realität. Es ist daher an der Zeit, diese Lösung ins Gesetz einzufügen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht (insbesondere Artikel 269a) ist dahingehend zu ändern, dass die Mietzinse in der Regel der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) folgen und nicht mehr an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt sind.</p>
- Mietzinse an die Teuerung binden statt an den Hypozins
Back to List