Schutz von Whistleblowern bei Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Volksrechte

ShortId
13.465
Id
20130465
Updated
10.04.2024 17:57
Language
de
Title
Schutz von Whistleblowern bei Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Volksrechte
AdditionalIndexing
2811;Asylrecht;politisches Asyl;Whistleblowing;Auslieferung
1
  • L05K1201020204, Whistleblowing
  • L05K0108010202, politisches Asyl
  • L04K01080102, Asylrecht
  • L05K0501020201, Auslieferung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gründung der Plattform Wikileaks, die Veröffentlichung von Zehntausenden Dokumenten mit all ihren Aufdeckungen von Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Rechte der Bürgerinnen und Bürger sogar durch Staaten, die demokratische Institutionen haben und eine Bevölkerung, die diese den Staaten auferlegte Transparenz zu schätzen weiss, sind Ausdruck einer neuen Realität. Einer Realität, die sich auch darin zeigt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Verletzungen der grundlegenden demokratischen Rechte im Namen der Staatsräson vehement ablehnen. Es ist die Realität einer Gesellschaft, in der aufgrund der Allgegenwärtigkeit der digitalen Welt und der pausenlosen Speicherung von Informationen jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger, ob nun aus einem demokratischen oder undemokratischen Staat, zu einer Whistleblowerin oder einem Whistleblower werden kann, wenn sie oder er damit konfrontiert wird, dass die interne Rechtsordnung im Namen der Staatsräson von den gleichen staatlichen Behörden verletzt wird, die sie eigentlich umsetzen und ihr Geltung verschaffen sollten.</p><p>Diese neue Realität rechtfertigt die Einrichtung neuer Instrumente zum Schutz von Whistleblowern, die diese Art von Informationen öffentlich machen. Einerseits muss sichergestellt werden, dass diesen Personen derselbe Schutz wie politischen Flüchtlingen zugutekommt. Tatsächlich hätten Edward Snowden oder Bradley Manning aufgrund der derzeitigen Rechtslage in der Schweiz kein politisches Asyl erhalten. Andererseits erscheint es notwendig, einen gesetzlichen Schutz zugunsten von Whistleblowern, die in die Schweiz kommen, einzuführen, insbesondere in der Gesetzgebung zur internationalen Hilfe in Strafsachen.</p><p>Diese Modernisierung der Rechtsgrundlage rechtfertigt sich insbesondere dadurch, dass sich Aufdeckungen von Missständen in staatlichen Institutionen durch Whistleblower als neue Form der Dissidenz in den nächsten Jahren vervielfachen werden. Es ist angemessen, den betreffenden Personen einen Schutz zu gewähren, der dem hohen Risiko, das sie eingehen, entspricht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung wird dahingehend geändert, dass Whistleblowern, die von einem Staat begangene schwerwiegende Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Bürgerrechte bekanntgeben, politisches Asyl gewährt wird und/oder ihre Ausweisung oder Auslieferung an Drittstaaten verhindert wird, unabhängig davon, welches politische System in dem betreffenden Land vorherrscht.</p>
  • Schutz von Whistleblowern bei Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Volksrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gründung der Plattform Wikileaks, die Veröffentlichung von Zehntausenden Dokumenten mit all ihren Aufdeckungen von Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Rechte der Bürgerinnen und Bürger sogar durch Staaten, die demokratische Institutionen haben und eine Bevölkerung, die diese den Staaten auferlegte Transparenz zu schätzen weiss, sind Ausdruck einer neuen Realität. Einer Realität, die sich auch darin zeigt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Verletzungen der grundlegenden demokratischen Rechte im Namen der Staatsräson vehement ablehnen. Es ist die Realität einer Gesellschaft, in der aufgrund der Allgegenwärtigkeit der digitalen Welt und der pausenlosen Speicherung von Informationen jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger, ob nun aus einem demokratischen oder undemokratischen Staat, zu einer Whistleblowerin oder einem Whistleblower werden kann, wenn sie oder er damit konfrontiert wird, dass die interne Rechtsordnung im Namen der Staatsräson von den gleichen staatlichen Behörden verletzt wird, die sie eigentlich umsetzen und ihr Geltung verschaffen sollten.</p><p>Diese neue Realität rechtfertigt die Einrichtung neuer Instrumente zum Schutz von Whistleblowern, die diese Art von Informationen öffentlich machen. Einerseits muss sichergestellt werden, dass diesen Personen derselbe Schutz wie politischen Flüchtlingen zugutekommt. Tatsächlich hätten Edward Snowden oder Bradley Manning aufgrund der derzeitigen Rechtslage in der Schweiz kein politisches Asyl erhalten. Andererseits erscheint es notwendig, einen gesetzlichen Schutz zugunsten von Whistleblowern, die in die Schweiz kommen, einzuführen, insbesondere in der Gesetzgebung zur internationalen Hilfe in Strafsachen.</p><p>Diese Modernisierung der Rechtsgrundlage rechtfertigt sich insbesondere dadurch, dass sich Aufdeckungen von Missständen in staatlichen Institutionen durch Whistleblower als neue Form der Dissidenz in den nächsten Jahren vervielfachen werden. Es ist angemessen, den betreffenden Personen einen Schutz zu gewähren, der dem hohen Risiko, das sie eingehen, entspricht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung wird dahingehend geändert, dass Whistleblowern, die von einem Staat begangene schwerwiegende Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Bürgerrechte bekanntgeben, politisches Asyl gewährt wird und/oder ihre Ausweisung oder Auslieferung an Drittstaaten verhindert wird, unabhängig davon, welches politische System in dem betreffenden Land vorherrscht.</p>
    • Schutz von Whistleblowern bei Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Volksrechte

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