Ehe für alle
- ShortId
-
13.468
- Id
-
20130468
- Updated
-
10.02.2026 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Ehe für alle
- AdditionalIndexing
-
12;28;freie Schlagwörter: Lebensgemeinschaft;gleichgeschlechtliches Paar;Gleichbehandlung;Eheschliessung;sexuelle Minderheit
- 1
-
- L05K0103010304, Eheschliessung
- L04K01030503, gleichgeschlechtliches Paar
- L05K0502040802, sexuelle Minderheit
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die parlamentarische Initiative fordert den Gesetzgeber auf, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten heiraten können, und ungleichgeschlechtliche Paare sollten (wie in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können. Der vorgeschlagene Artikel 14 Absatz 2 der Bundesverfassung hält dies fest. </p><p>In Artikel 14 Absatz 1 wird der Begriff "Ehe" durch den umfassenderen Begriff "Lebensgemeinschaft" ersetzt. Dies ist notwendig, weil andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat den gleichen Grundrechtsschutz verdienen wie die Ehe. Weiterhin nicht unter Artikel 14 Absatz 1 fällt ein blosses Zusammenleben mehrerer Personen etwa in einer Wohngemeinschaft. Die Bestimmung verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen.</p><p>In Artikel 38 Absatz 1 erster Satz wird der Begriff "Heirat" durch den umfassenderen Begriff "(gesetzlich geregelte) Lebensgemeinschaft" ersetzt. </p><p>Menschen heiraten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollen, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz werden diese Rechte jedoch verweigert, ihnen steht eine Ehe zweiter Klasse in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung. Diese Deklassierung aufgrund biologischer Unterschiede ist mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar. Deshalb haben weltweit weit über ein Dutzend Länder, darunter Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Dänemark und Island, die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.</p><p>Mit der parlamentarischen Initiative wird nicht beabsichtigt, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften vorzuschreiben, wer bei ihnen "vor den Altar" treten darf. Sie bestimmen dies weiterhin selber.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 14 Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie</p><p>Abs. 1</p><p>Das Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie ist gewährleistet.</p><p>Abs. 2</p><p>Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen.</p><p>Art. 38 Abs. 1 erster Satz</p><p>Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, ("Heirat" streichen) gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft (neu) und Adoption. ...</p>
- Ehe für alle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die parlamentarische Initiative fordert den Gesetzgeber auf, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten heiraten können, und ungleichgeschlechtliche Paare sollten (wie in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können. Der vorgeschlagene Artikel 14 Absatz 2 der Bundesverfassung hält dies fest. </p><p>In Artikel 14 Absatz 1 wird der Begriff "Ehe" durch den umfassenderen Begriff "Lebensgemeinschaft" ersetzt. Dies ist notwendig, weil andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat den gleichen Grundrechtsschutz verdienen wie die Ehe. Weiterhin nicht unter Artikel 14 Absatz 1 fällt ein blosses Zusammenleben mehrerer Personen etwa in einer Wohngemeinschaft. Die Bestimmung verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen.</p><p>In Artikel 38 Absatz 1 erster Satz wird der Begriff "Heirat" durch den umfassenderen Begriff "(gesetzlich geregelte) Lebensgemeinschaft" ersetzt. </p><p>Menschen heiraten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollen, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz werden diese Rechte jedoch verweigert, ihnen steht eine Ehe zweiter Klasse in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung. Diese Deklassierung aufgrund biologischer Unterschiede ist mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar. Deshalb haben weltweit weit über ein Dutzend Länder, darunter Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Dänemark und Island, die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.</p><p>Mit der parlamentarischen Initiative wird nicht beabsichtigt, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften vorzuschreiben, wer bei ihnen "vor den Altar" treten darf. Sie bestimmen dies weiterhin selber.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 14 Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie</p><p>Abs. 1</p><p>Das Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie ist gewährleistet.</p><p>Abs. 2</p><p>Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen.</p><p>Art. 38 Abs. 1 erster Satz</p><p>Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, ("Heirat" streichen) gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft (neu) und Adoption. ...</p>
- Ehe für alle
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Die parlamentarische Initiative fordert den Gesetzgeber auf, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten heiraten können, und ungleichgeschlechtliche Paare sollten (wie in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können. Der vorgeschlagene Artikel 14 Absatz 2 der Bundesverfassung hält dies fest. </p><p>In Artikel 14 Absatz 1 wird der Begriff "Ehe" durch den umfassenderen Begriff "Lebensgemeinschaft" ersetzt. Dies ist notwendig, weil andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat den gleichen Grundrechtsschutz verdienen wie die Ehe. Weiterhin nicht unter Artikel 14 Absatz 1 fällt ein blosses Zusammenleben mehrerer Personen etwa in einer Wohngemeinschaft. Die Bestimmung verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen.</p><p>In Artikel 38 Absatz 1 erster Satz wird der Begriff "Heirat" durch den umfassenderen Begriff "(gesetzlich geregelte) Lebensgemeinschaft" ersetzt. </p><p>Menschen heiraten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollen, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz werden diese Rechte jedoch verweigert, ihnen steht eine Ehe zweiter Klasse in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung. Diese Deklassierung aufgrund biologischer Unterschiede ist mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar. Deshalb haben weltweit weit über ein Dutzend Länder, darunter Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Dänemark und Island, die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.</p><p>Mit der parlamentarischen Initiative wird nicht beabsichtigt, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften vorzuschreiben, wer bei ihnen "vor den Altar" treten darf. Sie bestimmen dies weiterhin selber.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern: </p><p>Art. 14 Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie</p><p>Abs. 1</p><p>Das Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie ist gewährleistet.</p><p>Abs. 2</p><p>Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen.</p><p>Art. 38 Abs. 1 erster Satz</p><p>Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, ("Heirat" streichen) gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft (neu) und Adoption. ...</p>
- Ehe für alle
Back to List