Nachtflugsperre auf allen Landesflughäfen. Der Gesundheit der Anwohner Rechnung tragen

ShortId
13.472
Id
20130472
Updated
10.04.2024 17:58
Language
de
Title
Nachtflugsperre auf allen Landesflughäfen. Der Gesundheit der Anwohner Rechnung tragen
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Nachtflugverbot;Luftrecht;Prävention;Lärmschutz
1
  • L05K1802040302, Nachtflugverbot
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K18020403, Luftrecht
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Folgen des nächtlichen Fluglärms auf Gesundheit und Lebensqualität sind erheblich. Internationale Studien (USA, UK, Deutschland, Dänemark, Schweiz) belegen, dass im Umkreis von Flughäfen Herzinfarkt und Hirnschlag wesentlich häufiger auftreten als in Gegenden ohne Fluglärm. Dies gilt für die gemessenen Lärmpegel um die Schweizer Flughäfen auch bei Ausschluss anderer medizinischenr Risikofaktoren. Lärmpegel über 50 Dezibel führen zu Aufwachreaktionen oder verunmöglichen den Tiefschlaf und damit die nächtliche Erholung. Stresshormone und Blutdruck steigen im Schlaf auch ohne Aufwachen an. Bei Kindern werden Leistungseinbussen und Lernstörungen festgestellt.</p><p>Vielfach werden gegen Nachtflugsperren wirtschaftliche Gründe angeführt. Die Erfahrungen in anderen Ländern Europas zeigen, dass die Befürchtungen unbegründet sind. In den letzten Jahren wurde vieler Orts die Nachtflugruhe verlängert. Für die betroffenen Länder hatte dies keine negativen wirtschaftlichen Folgen (Advocnar-Studie). Das Flugdrehkreuz Frankfurt zum Beispiel kennt seit zwei Jahren ein Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Die Erfahrungen in Frankfurt sind positiv - aus der Sicht der Bevölkerung, aber auch des Flugbetriebs. Zudem führt der Nachtfluglärm zu erheblichen externen Kosten, bedingt durch Bauverbote, Wertverminderung von Immobilien und Gesundheitsschäden.</p><p>Für die Schweizer Landesflughäfen gibt es keine einheitliche Nachtflugsperre. In Zürich gilt diese von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr (mit Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr), in Genf von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr, in Basel von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Diese Ungleichheit bedeutet eine Beeinträchtigung für die betroffene Bevölkerung und zugleich eine massive Wettbewerbsverzerrung. Eine einheitliche gesetzliche Regelung sichert die ungestörte Nachtruhe aller Anwohnerinnen und Anwohner der Landesflughäfen und gleich lange Spiesse im Wettbewerb. Sie ist für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen und für eine nachhaltige Zukunft des Luftverkehrs angezeigt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Für die Landesflughäfen (gemäss SIL) Basel, Genf und Zürich ist eine generelle Nachtflugsperre von mindestens 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu erlassen. Diese Nachtflugsperre ist einschliesslich allfälliger Ausnahmeregelungen gesetzlich - zum Beispiel im Luftfahrtgesetz - zu verankern. Sie hat den neuesten medizinischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.</p>
  • Nachtflugsperre auf allen Landesflughäfen. Der Gesundheit der Anwohner Rechnung tragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Folgen des nächtlichen Fluglärms auf Gesundheit und Lebensqualität sind erheblich. Internationale Studien (USA, UK, Deutschland, Dänemark, Schweiz) belegen, dass im Umkreis von Flughäfen Herzinfarkt und Hirnschlag wesentlich häufiger auftreten als in Gegenden ohne Fluglärm. Dies gilt für die gemessenen Lärmpegel um die Schweizer Flughäfen auch bei Ausschluss anderer medizinischenr Risikofaktoren. Lärmpegel über 50 Dezibel führen zu Aufwachreaktionen oder verunmöglichen den Tiefschlaf und damit die nächtliche Erholung. Stresshormone und Blutdruck steigen im Schlaf auch ohne Aufwachen an. Bei Kindern werden Leistungseinbussen und Lernstörungen festgestellt.</p><p>Vielfach werden gegen Nachtflugsperren wirtschaftliche Gründe angeführt. Die Erfahrungen in anderen Ländern Europas zeigen, dass die Befürchtungen unbegründet sind. In den letzten Jahren wurde vieler Orts die Nachtflugruhe verlängert. Für die betroffenen Länder hatte dies keine negativen wirtschaftlichen Folgen (Advocnar-Studie). Das Flugdrehkreuz Frankfurt zum Beispiel kennt seit zwei Jahren ein Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Die Erfahrungen in Frankfurt sind positiv - aus der Sicht der Bevölkerung, aber auch des Flugbetriebs. Zudem führt der Nachtfluglärm zu erheblichen externen Kosten, bedingt durch Bauverbote, Wertverminderung von Immobilien und Gesundheitsschäden.</p><p>Für die Schweizer Landesflughäfen gibt es keine einheitliche Nachtflugsperre. In Zürich gilt diese von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr (mit Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr), in Genf von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr, in Basel von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Diese Ungleichheit bedeutet eine Beeinträchtigung für die betroffene Bevölkerung und zugleich eine massive Wettbewerbsverzerrung. Eine einheitliche gesetzliche Regelung sichert die ungestörte Nachtruhe aller Anwohnerinnen und Anwohner der Landesflughäfen und gleich lange Spiesse im Wettbewerb. Sie ist für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen und für eine nachhaltige Zukunft des Luftverkehrs angezeigt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Für die Landesflughäfen (gemäss SIL) Basel, Genf und Zürich ist eine generelle Nachtflugsperre von mindestens 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu erlassen. Diese Nachtflugsperre ist einschliesslich allfälliger Ausnahmeregelungen gesetzlich - zum Beispiel im Luftfahrtgesetz - zu verankern. Sie hat den neuesten medizinischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.</p>
    • Nachtflugsperre auf allen Landesflughäfen. Der Gesundheit der Anwohner Rechnung tragen

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