KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

ShortId
13.477
Id
20130477
Updated
10.02.2026 21:03
Language
de
Title
KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
AdditionalIndexing
2841;junger Mensch;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Kind;reduzierter Preis;Gesetz
1
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050412, reduzierter Preis
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit seinem Inkrafttreten 1996 unterscheidet das KVG bei der Festsetzung der Prämien drei Alterskategorien: Kinder (0-18 Jahre), junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren). Die Prämien in den drei Kategorien sollten unterschiedlich sein, nämlich tiefer für Kinder und junge Erwachsene. Die Prämien für Kinder sind zwar deutlich tiefer als in den anderen Kategorien, die Entwicklung der Prämien in der Kategorie "junge Erwachsene" ist jedoch beunruhigend und wird immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. </p><p>Die Differenz zwischen den Prämien für junge Erwachsene und denjenigen für Erwachsene ist tatsächlich massiv kleiner geworden. Mittlerweile beträgt sie oft nur noch einige Franken. Da die Prämien von Kasse zu Kasse verschieden sind, sind sie für junge Erwachsene bei der einen Kasse manchmal höher als diejenigen für Erwachsene bei einer anderen. Seit 2002 sind die Prämien für junge Erwachsene im Vergleich zu den Kosten des KVG und den Gesundheitskosten überproportional gestiegen. Der Geist des Gesetzes wird ganz offensichtlich nicht mehr respektiert.</p><p>Da die Pro-Kopf-Prämien in keinem Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation der Versicherten und der Haushalte stehen, ist diese Situation, gerade für Familien, wirtschaftlich und gesellschaftlich unhaltbar geworden. Von einem Monat zum nächsten und ohne eine Veränderung der Leistungen, die in Anspruch genommen werden, erhöhen sich die Prämien mit dem 18. Geburtstag explosionsartig und sind plötzlich bis zu zehnmal höher als vorher! Fast alle Jugendlichen unter 20 Jahren befinden sich aber noch in der Ausbildung, und die Prämien gehen vollumfänglich zulasten der Eltern. So entsteht eine finanzielle Situation, die äusserst schmerzhaft sein kann für den Haushalt.</p><p>Aus diesen Gründen muss die Einteilung der Alterskategorien revidiert werden, und die Krankenkassen müssen verpflichtet werden, für die neu geschaffenen Kategorien tiefere Prämien festzusetzen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll mit einer Änderung von Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Einteilung der Alterskategorien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene revidiert und die Versicherer sollen verpflichtet werden, für diese Kategorien tiefere Prämien festzusetzen. Artikel 61 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 61</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Kinder und Jugendliche) und für Versicherte bis zum vollendeten 25. Altersjahr (junge Erwachsene) hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen als für ältere Versicherte (Erwachsene).</p><p>...</p>
  • KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit seinem Inkrafttreten 1996 unterscheidet das KVG bei der Festsetzung der Prämien drei Alterskategorien: Kinder (0-18 Jahre), junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren). Die Prämien in den drei Kategorien sollten unterschiedlich sein, nämlich tiefer für Kinder und junge Erwachsene. Die Prämien für Kinder sind zwar deutlich tiefer als in den anderen Kategorien, die Entwicklung der Prämien in der Kategorie "junge Erwachsene" ist jedoch beunruhigend und wird immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. </p><p>Die Differenz zwischen den Prämien für junge Erwachsene und denjenigen für Erwachsene ist tatsächlich massiv kleiner geworden. Mittlerweile beträgt sie oft nur noch einige Franken. Da die Prämien von Kasse zu Kasse verschieden sind, sind sie für junge Erwachsene bei der einen Kasse manchmal höher als diejenigen für Erwachsene bei einer anderen. Seit 2002 sind die Prämien für junge Erwachsene im Vergleich zu den Kosten des KVG und den Gesundheitskosten überproportional gestiegen. Der Geist des Gesetzes wird ganz offensichtlich nicht mehr respektiert.</p><p>Da die Pro-Kopf-Prämien in keinem Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation der Versicherten und der Haushalte stehen, ist diese Situation, gerade für Familien, wirtschaftlich und gesellschaftlich unhaltbar geworden. Von einem Monat zum nächsten und ohne eine Veränderung der Leistungen, die in Anspruch genommen werden, erhöhen sich die Prämien mit dem 18. Geburtstag explosionsartig und sind plötzlich bis zu zehnmal höher als vorher! Fast alle Jugendlichen unter 20 Jahren befinden sich aber noch in der Ausbildung, und die Prämien gehen vollumfänglich zulasten der Eltern. So entsteht eine finanzielle Situation, die äusserst schmerzhaft sein kann für den Haushalt.</p><p>Aus diesen Gründen muss die Einteilung der Alterskategorien revidiert werden, und die Krankenkassen müssen verpflichtet werden, für die neu geschaffenen Kategorien tiefere Prämien festzusetzen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll mit einer Änderung von Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Einteilung der Alterskategorien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene revidiert und die Versicherer sollen verpflichtet werden, für diese Kategorien tiefere Prämien festzusetzen. Artikel 61 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 61</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Kinder und Jugendliche) und für Versicherte bis zum vollendeten 25. Altersjahr (junge Erwachsene) hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen als für ältere Versicherte (Erwachsene).</p><p>...</p>
    • KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Seit seinem Inkrafttreten 1996 unterscheidet das KVG bei der Festsetzung der Prämien drei Alterskategorien: Kinder (0-18 Jahre), junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren). Die Prämien in den drei Kategorien sollten unterschiedlich sein, nämlich tiefer für Kinder und junge Erwachsene. Die Prämien für Kinder sind zwar deutlich tiefer als in den anderen Kategorien, die Entwicklung der Prämien in der Kategorie "junge Erwachsene" ist jedoch beunruhigend und wird immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. </p><p>Die Differenz zwischen den Prämien für junge Erwachsene und denjenigen für Erwachsene ist tatsächlich massiv kleiner geworden. Mittlerweile beträgt sie oft nur noch einige Franken. Da die Prämien von Kasse zu Kasse verschieden sind, sind sie für junge Erwachsene bei der einen Kasse manchmal höher als diejenigen für Erwachsene bei einer anderen. Seit 2002 sind die Prämien für junge Erwachsene im Vergleich zu den Kosten des KVG und den Gesundheitskosten überproportional gestiegen. Der Geist des Gesetzes wird ganz offensichtlich nicht mehr respektiert.</p><p>Da die Pro-Kopf-Prämien in keinem Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation der Versicherten und der Haushalte stehen, ist diese Situation, gerade für Familien, wirtschaftlich und gesellschaftlich unhaltbar geworden. Von einem Monat zum nächsten und ohne eine Veränderung der Leistungen, die in Anspruch genommen werden, erhöhen sich die Prämien mit dem 18. Geburtstag explosionsartig und sind plötzlich bis zu zehnmal höher als vorher! Fast alle Jugendlichen unter 20 Jahren befinden sich aber noch in der Ausbildung, und die Prämien gehen vollumfänglich zulasten der Eltern. So entsteht eine finanzielle Situation, die äusserst schmerzhaft sein kann für den Haushalt.</p><p>Aus diesen Gründen muss die Einteilung der Alterskategorien revidiert werden, und die Krankenkassen müssen verpflichtet werden, für die neu geschaffenen Kategorien tiefere Prämien festzusetzen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll mit einer Änderung von Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Einteilung der Alterskategorien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene revidiert und die Versicherer sollen verpflichtet werden, für diese Kategorien tiefere Prämien festzusetzen. Artikel 61 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 61</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Kinder und Jugendliche) und für Versicherte bis zum vollendeten 25. Altersjahr (junge Erwachsene) hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen als für ältere Versicherte (Erwachsene).</p><p>...</p>
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