Integration der Nationalstrassenergänzungen Morges und Glattal in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz

ShortId
13.480
Id
20130480
Updated
10.04.2024 17:56
Language
de
Title
Integration der Nationalstrassenergänzungen Morges und Glattal in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Zürich (Kanton);Waadt
1
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L05K0301010120, Waadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 24. November 2013 hat die Mehrheit der Stimmbevölkerung die Verteuerung der Autobahnvignette von 40 Franken auf 100 Franken abgelehnt. Die aus der Verteuerung der Vignette resultierenden Mehreinnahmen hätten in den Unterhalt und den Ausbau von rund vierhundert zusätzlichen, von den Kantonen zu übernehmenden Hauptstrassenkilometern fliessen sollen. Das Nein der Stimmbevölkerung zur Vignettenverteuerung führt nun dazu, dass der angepasste Netzbeschluss nicht in Kraft treten kann.</p><p>Während der Abstimmungskampagne haben sowohl Befürworter wie auch Gegner der Vignettenverteuerung die Notwendigkeit der Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz beteuert. Gerade die im angepassten Netzbeschluss enthaltenen Ergänzungen des Nationalstrassennetzes, nämlich die Umfahrung Morges und die Glattalautobahn bezwecken diese Engpassbeseitigung. Beide Ergänzungen waren an das Inkrafttreten der Vignettenverteuerung geknüpft und können nun nicht realisiert werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund beantrage ich die sofortige Übernahme dieser beiden Netzergänzungen in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz, um zu gewährleisten, dass diese beiden Netzergänzungen über die gesetzliche Grundlage verfügen, damit die Planung dieser beiden Abschnitte ohne Verzögerung fortgeführt werden kann.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die unten aufgeführten Strassenverbindungen sind gestützt auf Artikel 1 des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetzes vom 21. Juni 1960 neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen:</p><p>1. Aubonne/Morges (Ouest) - Villars-Ste-Croix (Umfahrung Morges);</p><p>2. Seebach/Zürich-Nord - Brüttisellen/Effretikon (Glattalautobahn).</p>
  • Integration der Nationalstrassenergänzungen Morges und Glattal in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 24. November 2013 hat die Mehrheit der Stimmbevölkerung die Verteuerung der Autobahnvignette von 40 Franken auf 100 Franken abgelehnt. Die aus der Verteuerung der Vignette resultierenden Mehreinnahmen hätten in den Unterhalt und den Ausbau von rund vierhundert zusätzlichen, von den Kantonen zu übernehmenden Hauptstrassenkilometern fliessen sollen. Das Nein der Stimmbevölkerung zur Vignettenverteuerung führt nun dazu, dass der angepasste Netzbeschluss nicht in Kraft treten kann.</p><p>Während der Abstimmungskampagne haben sowohl Befürworter wie auch Gegner der Vignettenverteuerung die Notwendigkeit der Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz beteuert. Gerade die im angepassten Netzbeschluss enthaltenen Ergänzungen des Nationalstrassennetzes, nämlich die Umfahrung Morges und die Glattalautobahn bezwecken diese Engpassbeseitigung. Beide Ergänzungen waren an das Inkrafttreten der Vignettenverteuerung geknüpft und können nun nicht realisiert werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund beantrage ich die sofortige Übernahme dieser beiden Netzergänzungen in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz, um zu gewährleisten, dass diese beiden Netzergänzungen über die gesetzliche Grundlage verfügen, damit die Planung dieser beiden Abschnitte ohne Verzögerung fortgeführt werden kann.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die unten aufgeführten Strassenverbindungen sind gestützt auf Artikel 1 des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetzes vom 21. Juni 1960 neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen:</p><p>1. Aubonne/Morges (Ouest) - Villars-Ste-Croix (Umfahrung Morges);</p><p>2. Seebach/Zürich-Nord - Brüttisellen/Effretikon (Glattalautobahn).</p>
    • Integration der Nationalstrassenergänzungen Morges und Glattal in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz

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