NFP 67. Lebensende. Voreingenommene Forschungsleitung
- ShortId
-
13.1006
- Id
-
20131006
- Updated
-
24.06.2025 22:30
- Language
-
de
- Title
-
NFP 67. Lebensende. Voreingenommene Forschungsleitung
- AdditionalIndexing
-
36;2841;Euthanasie;Forschungspersonal;Tod;Interessenkonflikt;Unabhängigkeit;NFP
- 1
-
- L05K1602020107, NFP
- L05K0101030401, Euthanasie
- L04K16020205, Forschungspersonal
- L04K08020243, Unabhängigkeit
- L04K01010304, Tod
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) "Lebensende" (NFP 67) beauftragt. Der Programmabschluss ist auf Ende 2018 vorgesehen. Innerhalb des SNF trägt die Abteilung IV des Forschungsrates (Programme) die Gesamtverantwortung für die NFP. Gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (SR 420.11) ist ausschliesslich der SNF für die Nomination der NFP-Leitungsgruppen zuständig. Deren Mitglieder werden je nach Bedarf eines Programms nach ihrer wissenschaftlichen und fachlichen Kompetenz ernannt. Die Leitungsgruppe trägt die Verantwortung für die Durchführung des Programms bezüglich wissenschaftlicher Qualität und Umsetzung. Sie ist ein kleines Gremium, das über die ganze Programmdauer vornehmlich strategisch tätig ist und für die nötige Kontinuität und Kohärenz der Entscheidungen sorgt. Für die Expertisierung einzelner Forschungsgesuche stützt sich das Gremium auf Gutachten meist ausländischer Fachexperten bzw. -expertinnen ab. Die anschliessende Genehmigung oder Ablehnung der Gesuche erfolgt jedoch nicht durch die Leitungsgruppe, sondern auf deren begründeten Antrag durch die Abteilung IV und abschliessend - gestützt auf deren Entscheid - durch das Präsidium des Nationalen Forschungsrates.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1./2. Die acht Mitglieder der Leitungsgruppe des NFP 67 wurden gemäss etabliertem Verfahren von der Abteilung IV des Forschungsrates aufgrund ihres wissenschaftlichen und fachlichen Profils (Publikationslisten, akademische Anbindung, gegenwärtige Tätigkeit) gewählt. Die Wahl wurde vom Präsidium des Forschungsrates ratifiziert. Aus Sicht des SNF lässt sich aus den wissenschaftlichen Publikationen und den Tätigkeits- und Erfahrungsprofilen von PD Dr. Markus Zimmermann und von Prof. Dr. Brigitte Tag keine Voreingenommenheit erkennen.</p><p>So ist Herr PD Dr. Markus Zimmermann u. a. Vizepräsident der Zentralen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (UE) und war Präsident der Subkommission, welche die "Richtlinien zur Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende" erarbeitet hat. Zudem ist er Mitglied der Leitungsgruppe "Human Enhancement" der UE und der Schweizerischen Akademie für Geisteswissenschaften (SAGW). Auf internationaler Ebene ist er u. a. Mitglied der Internationalen Vereinigung für Moraltheologie und Sozialethik sowie der Akademie für Ethik in der Medizin in Deutschland.</p><p>Frau Professorin Brigitte Tag ist ihrerseits eine international ausgewiesene Professorin für die Bereiche Straf-, Strafprozess- und Medizinrecht und präsidiert an der Universität Zürich den Leitungsausschuss des Kompetenzzentrums Medizin, Ethik, Recht Helvetiae. Sie ist u. a. Mitglied der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin, des Expertenrates des Swiss Medical Board sowie der UE. Weiter ist Frau Professorin Brigitte Tag Mitglied der Arbeitsgruppe "Besondere Therapieformen" der UE und wirkte an den Empfehlungen der SAGW "Verwendung von Leichen und Leichenteilen in der Forschung" mit. Auf internationaler Ebene ist sie u. a. Mitglied der Academia Europaea in London.</p><p>3. Es entspricht den Regeln des SNF, dass die eingereichten Projekte nach strengen und transparenten Selektionsregeln und auf der Basis eines internationalen Begutachtungssystems ausgewählt werden. Die Förderentscheide werden nie auf der Basis einzelner Meinungen oder Empfehlungen gefällt.</p><p>4. Die Beschlüsse der Behörden auf Bundes- und Kantonsebene sind der Leitungsgruppe der NFP 67 bekannt. Sowohl Herr PD Dr. Markus Zimmermann als auch Frau Professorin Brigitte Tag haben teilweise an den Grundlagen gearbeitet, die zu diesen Beschlüssen geführt haben. Eine Prüfung der laufenden Projekte im NFP 67 durch den SNF hat ergeben, dass kein Projekt im NFP 67 identifiziert werden konnte, welches in irgendeiner Weise hinter einen der Beschlüsse der Bundes- oder Kantonsbehörden zurückfallen würde. Dass hingegen die heutige Praxis der Sterbehilfe untersucht und gegebenenfalls Empfehlungen und Änderungsvorschläge ausgearbeitet werden, wird gemäss Entscheiden des Bundesrates vom NFP 67 erwartet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Leitungsgruppe des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 67, "Lebensende", finden sich als deren Präsident der katholische Theologe Markus Zimmermann-Acklin, Privatdozent am Departement für Moraltheologie und Ethik der Universität Freiburg i.Ü., sowie die Juristin Brigitte Tag, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht, Universität Zürich. Beide Persönlichkeiten sind in der Öffentlichkeit bekannt als überzeugte Gegner jeglicher Art von Sterbehilfe.</p><p>Im Programm des NFP 67 finden sich denn auch Forschungsprojekte, die eindeutig darauf angelegt sind, die in der Schweiz seit Jahren praktizierte Form des durch Organisationen begleiteten Suizids von Grund auf infrage zu stellen und Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dies steht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesrates vom 29. Juni 2011, des Ständerates vom 21. Dezember 2011, des Nationalrates vom 26. September 2012, den beiden kantonalen Entscheiden über Volksinitiativen im Kanton Zürich vom 15. Mai 2011 und dem Beschluss des Zürcher Regierungsrates vom 6. Oktober 2012, wonach es für diesen Bereich keiner neuen Gesetze bedürfe. Dennoch stehen für das NFP 67 15 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>1. Welche Personen in der Leitung des Schweizerischen Nationalfonds sind dafür verantwortlich, dass Markus Zimmermann-Acklin und Brigitte Tag in die Leitungsgruppe des NFP 67 gewählt worden sind?</p><p>2. War den zuständigen Personen deren Voreingenommenheit in wesentlichen Fragen im Bereich der Diskussion um das Lebensende bekannt?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, im Interesse des Ansehens der Forschungstätigkeit sei es von Bedeutung, dass in einem Programm, das weltanschaulich umstrittene Fragen untersucht, Persönlichkeiten mit der Leitung betraut werden, die keine Extrem- oder Fundamentalpositionen in weltanschaulicher Hinsicht einnehmen?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass Forschungsprojekte im NFP 67, welche mittlerweile durch den Beschluss des Bundesrates, der Bundesversammlung als auch von Volk und Behörden des Kantons Zürich obsolet geworden sind, im Interesse einer sorgfältigen Verwendung öffentlicher Gelder eingestellt bzw. umgewidmet werden?</p>
- NFP 67. Lebensende. Voreingenommene Forschungsleitung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) "Lebensende" (NFP 67) beauftragt. Der Programmabschluss ist auf Ende 2018 vorgesehen. Innerhalb des SNF trägt die Abteilung IV des Forschungsrates (Programme) die Gesamtverantwortung für die NFP. Gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (SR 420.11) ist ausschliesslich der SNF für die Nomination der NFP-Leitungsgruppen zuständig. Deren Mitglieder werden je nach Bedarf eines Programms nach ihrer wissenschaftlichen und fachlichen Kompetenz ernannt. Die Leitungsgruppe trägt die Verantwortung für die Durchführung des Programms bezüglich wissenschaftlicher Qualität und Umsetzung. Sie ist ein kleines Gremium, das über die ganze Programmdauer vornehmlich strategisch tätig ist und für die nötige Kontinuität und Kohärenz der Entscheidungen sorgt. Für die Expertisierung einzelner Forschungsgesuche stützt sich das Gremium auf Gutachten meist ausländischer Fachexperten bzw. -expertinnen ab. Die anschliessende Genehmigung oder Ablehnung der Gesuche erfolgt jedoch nicht durch die Leitungsgruppe, sondern auf deren begründeten Antrag durch die Abteilung IV und abschliessend - gestützt auf deren Entscheid - durch das Präsidium des Nationalen Forschungsrates.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1./2. Die acht Mitglieder der Leitungsgruppe des NFP 67 wurden gemäss etabliertem Verfahren von der Abteilung IV des Forschungsrates aufgrund ihres wissenschaftlichen und fachlichen Profils (Publikationslisten, akademische Anbindung, gegenwärtige Tätigkeit) gewählt. Die Wahl wurde vom Präsidium des Forschungsrates ratifiziert. Aus Sicht des SNF lässt sich aus den wissenschaftlichen Publikationen und den Tätigkeits- und Erfahrungsprofilen von PD Dr. Markus Zimmermann und von Prof. Dr. Brigitte Tag keine Voreingenommenheit erkennen.</p><p>So ist Herr PD Dr. Markus Zimmermann u. a. Vizepräsident der Zentralen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (UE) und war Präsident der Subkommission, welche die "Richtlinien zur Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende" erarbeitet hat. Zudem ist er Mitglied der Leitungsgruppe "Human Enhancement" der UE und der Schweizerischen Akademie für Geisteswissenschaften (SAGW). Auf internationaler Ebene ist er u. a. Mitglied der Internationalen Vereinigung für Moraltheologie und Sozialethik sowie der Akademie für Ethik in der Medizin in Deutschland.</p><p>Frau Professorin Brigitte Tag ist ihrerseits eine international ausgewiesene Professorin für die Bereiche Straf-, Strafprozess- und Medizinrecht und präsidiert an der Universität Zürich den Leitungsausschuss des Kompetenzzentrums Medizin, Ethik, Recht Helvetiae. Sie ist u. a. Mitglied der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin, des Expertenrates des Swiss Medical Board sowie der UE. Weiter ist Frau Professorin Brigitte Tag Mitglied der Arbeitsgruppe "Besondere Therapieformen" der UE und wirkte an den Empfehlungen der SAGW "Verwendung von Leichen und Leichenteilen in der Forschung" mit. Auf internationaler Ebene ist sie u. a. Mitglied der Academia Europaea in London.</p><p>3. Es entspricht den Regeln des SNF, dass die eingereichten Projekte nach strengen und transparenten Selektionsregeln und auf der Basis eines internationalen Begutachtungssystems ausgewählt werden. Die Förderentscheide werden nie auf der Basis einzelner Meinungen oder Empfehlungen gefällt.</p><p>4. Die Beschlüsse der Behörden auf Bundes- und Kantonsebene sind der Leitungsgruppe der NFP 67 bekannt. Sowohl Herr PD Dr. Markus Zimmermann als auch Frau Professorin Brigitte Tag haben teilweise an den Grundlagen gearbeitet, die zu diesen Beschlüssen geführt haben. Eine Prüfung der laufenden Projekte im NFP 67 durch den SNF hat ergeben, dass kein Projekt im NFP 67 identifiziert werden konnte, welches in irgendeiner Weise hinter einen der Beschlüsse der Bundes- oder Kantonsbehörden zurückfallen würde. Dass hingegen die heutige Praxis der Sterbehilfe untersucht und gegebenenfalls Empfehlungen und Änderungsvorschläge ausgearbeitet werden, wird gemäss Entscheiden des Bundesrates vom NFP 67 erwartet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Leitungsgruppe des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 67, "Lebensende", finden sich als deren Präsident der katholische Theologe Markus Zimmermann-Acklin, Privatdozent am Departement für Moraltheologie und Ethik der Universität Freiburg i.Ü., sowie die Juristin Brigitte Tag, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht, Universität Zürich. Beide Persönlichkeiten sind in der Öffentlichkeit bekannt als überzeugte Gegner jeglicher Art von Sterbehilfe.</p><p>Im Programm des NFP 67 finden sich denn auch Forschungsprojekte, die eindeutig darauf angelegt sind, die in der Schweiz seit Jahren praktizierte Form des durch Organisationen begleiteten Suizids von Grund auf infrage zu stellen und Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dies steht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesrates vom 29. Juni 2011, des Ständerates vom 21. Dezember 2011, des Nationalrates vom 26. September 2012, den beiden kantonalen Entscheiden über Volksinitiativen im Kanton Zürich vom 15. Mai 2011 und dem Beschluss des Zürcher Regierungsrates vom 6. Oktober 2012, wonach es für diesen Bereich keiner neuen Gesetze bedürfe. Dennoch stehen für das NFP 67 15 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>1. Welche Personen in der Leitung des Schweizerischen Nationalfonds sind dafür verantwortlich, dass Markus Zimmermann-Acklin und Brigitte Tag in die Leitungsgruppe des NFP 67 gewählt worden sind?</p><p>2. War den zuständigen Personen deren Voreingenommenheit in wesentlichen Fragen im Bereich der Diskussion um das Lebensende bekannt?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, im Interesse des Ansehens der Forschungstätigkeit sei es von Bedeutung, dass in einem Programm, das weltanschaulich umstrittene Fragen untersucht, Persönlichkeiten mit der Leitung betraut werden, die keine Extrem- oder Fundamentalpositionen in weltanschaulicher Hinsicht einnehmen?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass Forschungsprojekte im NFP 67, welche mittlerweile durch den Beschluss des Bundesrates, der Bundesversammlung als auch von Volk und Behörden des Kantons Zürich obsolet geworden sind, im Interesse einer sorgfältigen Verwendung öffentlicher Gelder eingestellt bzw. umgewidmet werden?</p>
- NFP 67. Lebensende. Voreingenommene Forschungsleitung
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