Prüfung der Gleichstellungsrelevanz in Botschaften des Bundesrates
- ShortId
-
13.1011
- Id
-
20131011
- Updated
-
24.06.2025 22:35
- Language
-
de
- Title
-
Prüfung der Gleichstellungsrelevanz in Botschaften des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
12;Gleichstellung von Mann und Frau;Regierung;Bericht;Vollzug von Beschlüssen;Bundesblatt;Gesetzesentwurf
- 1
-
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K08060203, Regierung
- L04K02020304, Bundesblatt
- L03K020206, Bericht
- L05K0807020101, Gesetzesentwurf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für den Bundesrat ist es wichtig, dass bei Gesetzgebungsprojekten systematisch geprüft wird, ob sie Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben. Damit wird vermieden, dass ein in formeller Hinsicht neutrales Gesetz materiell diskriminierende Folgen für ein Geschlecht hat.</p><p>Gemäss dem Leitfaden zum Verfassen von Botschaften des Bundesrates (Botschaftsleitfaden, dritte, überarbeitete Ausgabe Januar 2012) sind im Kapitel über die Auswirkungen Angaben zu den Konsequenzen eines Beschlusses zu machen, die nicht in der primären Zielsetzung der Vorlage liegen. Dazu gehören unter anderem auch Ausführungen über allfällige Auswirkungen der Vorlage auf die Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>Bei der Darlegung der Auswirkungen ist gemäss dem im Botschaftsleitfaden enthaltenen Botschaftsschema anzugeben, auf welche Grundlagen sich die Angaben stützen (z. B. Verwaltungserfahrungen, grobe Schätzungen, vergleichende Studien usw.), damit die Leserinnen und Leser die Genauigkeit und Stringenz der Angaben klar abschätzen können. In der Botschaft ist demnach zu erläutern, welche Bereiche geprüft wurden, weil Auswirkungen darauf erwartet werden. Bereiche, die nicht geprüft worden sind, weil keine speziellen Auswirkungen zu erwarten sind, müssen nicht aufgeführt werden.</p><p>Wie Abklärungen beim zuständigen Fachamt ergeben haben, wurde bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz die Prüfung der Gleichstellungsrelevanz versehentlich nicht aufgeführt. Da es keine systematische Kontrolle der Überprüfung der Geschlechterrelevanz gibt, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie besser gewährleistet werden kann, dass eine Überprüfung der Auswirkungen einer Gesetzesvorlage auf die Gleichstellung der Geschlechter tatsächlich stattgefunden hat. Falls bei einer Vorlage jedoch keine konkreten Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu erwarten sind, wird der Bundesrat in seinen Botschaften auch künftig nicht speziell auf den Aspekt der Gleichstellung von Frau und Mann eingehen. Sollte das Parlament allerdings die Auffassung vertreten, dass bei einer bestimmten Vorlage spezielle Ausführungen zu den Folgen für die Gleichstellung von Frau und Mann fehlen, kann es vom Bundesrat jederzeit zusätzliche Informationen einfordern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe i des Parlamentsgesetzes verlangt, dass der Bundesrat in den Botschaften zu Erlassentwürfen jeweils die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann überprüft und erläutert.</p><p>Eine Durchsicht aktueller Botschaften zeigt, dass entsprechende Ausführungen fehlen. Zu verweisen ist dazu exemplarisch auf die Vorlage 11.022 zum Bürgerrechtsgesetz.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese gesetzliche Verpflichtung inskünftig zu erfüllen?</p>
- Prüfung der Gleichstellungsrelevanz in Botschaften des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für den Bundesrat ist es wichtig, dass bei Gesetzgebungsprojekten systematisch geprüft wird, ob sie Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben. Damit wird vermieden, dass ein in formeller Hinsicht neutrales Gesetz materiell diskriminierende Folgen für ein Geschlecht hat.</p><p>Gemäss dem Leitfaden zum Verfassen von Botschaften des Bundesrates (Botschaftsleitfaden, dritte, überarbeitete Ausgabe Januar 2012) sind im Kapitel über die Auswirkungen Angaben zu den Konsequenzen eines Beschlusses zu machen, die nicht in der primären Zielsetzung der Vorlage liegen. Dazu gehören unter anderem auch Ausführungen über allfällige Auswirkungen der Vorlage auf die Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>Bei der Darlegung der Auswirkungen ist gemäss dem im Botschaftsleitfaden enthaltenen Botschaftsschema anzugeben, auf welche Grundlagen sich die Angaben stützen (z. B. Verwaltungserfahrungen, grobe Schätzungen, vergleichende Studien usw.), damit die Leserinnen und Leser die Genauigkeit und Stringenz der Angaben klar abschätzen können. In der Botschaft ist demnach zu erläutern, welche Bereiche geprüft wurden, weil Auswirkungen darauf erwartet werden. Bereiche, die nicht geprüft worden sind, weil keine speziellen Auswirkungen zu erwarten sind, müssen nicht aufgeführt werden.</p><p>Wie Abklärungen beim zuständigen Fachamt ergeben haben, wurde bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz die Prüfung der Gleichstellungsrelevanz versehentlich nicht aufgeführt. Da es keine systematische Kontrolle der Überprüfung der Geschlechterrelevanz gibt, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie besser gewährleistet werden kann, dass eine Überprüfung der Auswirkungen einer Gesetzesvorlage auf die Gleichstellung der Geschlechter tatsächlich stattgefunden hat. Falls bei einer Vorlage jedoch keine konkreten Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu erwarten sind, wird der Bundesrat in seinen Botschaften auch künftig nicht speziell auf den Aspekt der Gleichstellung von Frau und Mann eingehen. Sollte das Parlament allerdings die Auffassung vertreten, dass bei einer bestimmten Vorlage spezielle Ausführungen zu den Folgen für die Gleichstellung von Frau und Mann fehlen, kann es vom Bundesrat jederzeit zusätzliche Informationen einfordern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe i des Parlamentsgesetzes verlangt, dass der Bundesrat in den Botschaften zu Erlassentwürfen jeweils die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann überprüft und erläutert.</p><p>Eine Durchsicht aktueller Botschaften zeigt, dass entsprechende Ausführungen fehlen. Zu verweisen ist dazu exemplarisch auf die Vorlage 11.022 zum Bürgerrechtsgesetz.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese gesetzliche Verpflichtung inskünftig zu erfüllen?</p>
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