Handel mit Katzenfellen endgültig unterbinden!

ShortId
13.1013
Id
20131013
Updated
14.11.2025 08:19
Language
de
Title
Handel mit Katzenfellen endgültig unterbinden!
AdditionalIndexing
15;52;Einfuhrbeschränkung;Vollzug von Beschlüssen;strafbare Handlung;Pelz- und Fellindustrie;Haustier;Tierhaut und Fell;Tierschutz
1
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K01010307, Haustier
  • L04K14020505, Tierhaut und Fell
  • L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K05010201, strafbare Handlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Das im Rahmen der Revision des Tierschutzgesetzes beschlossene Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen und daraus hergestellten Produkten ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Der Entscheid des Bundesrates über die Inkraftsetzung erfolgte am 26. November 2012. Gleichentags wurde in der Medienmitteilung zur Inkraftsetzung der Änderungen des Tierschutzgesetzes ausdrücklich auf dieses neue Verbot hingewiesen. Zudem wird auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) im Rahmen der Informationen zu der am 1. März 2013 in Kraft getretenen Pelzdeklarationsverordnung auf das Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen hingewiesen. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes und somit auch dieses Handelsverbotes obliegt den Kantonen. Nach den dem BVET vorliegenden Informationen sind aufgrund von Strafanzeigen polizeiliche Ermittlungen am Laufen.</p><p>2. Nach den im Tierschutzgesetz vorgesehenen Strafbestimmungen (SR 455, Art. 27 Abs. 2) wird mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft, wer das Verbot vorsätzlich missachtet. Handelt die Täterin oder der Täter fahrlässig, so beträgt die Busse bis zu 10 000 Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Tierschutzgesetz verbietet seit dem 1. Januar 2013 den Handel mit Katzenfellen. Trotzdem konnten in den ersten Monaten dieses Jahres bei Puralpina in Frutigen/BE, Spycher-Handwerk AG in Schwarzenbach/BE und Bachmann Pelzveredlung in Lotzwil/BE noch immer Katzenfelle gekauft werden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was beabsichtigt er zu tun, um den Handel mit Katzenfellen ein für alle Mal zu beenden?</p><p>2. Mit welchen Sanktionen müssen die fehlbaren Unternehmen rechnen?</p><p>3. Wurden die Unternehmen, die Handel mit Katzenfellen betreiben, angemessen darüber informiert, dass dies in der Schweiz von nun an illegal ist?</p>
  • Handel mit Katzenfellen endgültig unterbinden!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Das im Rahmen der Revision des Tierschutzgesetzes beschlossene Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen und daraus hergestellten Produkten ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Der Entscheid des Bundesrates über die Inkraftsetzung erfolgte am 26. November 2012. Gleichentags wurde in der Medienmitteilung zur Inkraftsetzung der Änderungen des Tierschutzgesetzes ausdrücklich auf dieses neue Verbot hingewiesen. Zudem wird auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) im Rahmen der Informationen zu der am 1. März 2013 in Kraft getretenen Pelzdeklarationsverordnung auf das Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen hingewiesen. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes und somit auch dieses Handelsverbotes obliegt den Kantonen. Nach den dem BVET vorliegenden Informationen sind aufgrund von Strafanzeigen polizeiliche Ermittlungen am Laufen.</p><p>2. Nach den im Tierschutzgesetz vorgesehenen Strafbestimmungen (SR 455, Art. 27 Abs. 2) wird mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft, wer das Verbot vorsätzlich missachtet. Handelt die Täterin oder der Täter fahrlässig, so beträgt die Busse bis zu 10 000 Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Tierschutzgesetz verbietet seit dem 1. Januar 2013 den Handel mit Katzenfellen. Trotzdem konnten in den ersten Monaten dieses Jahres bei Puralpina in Frutigen/BE, Spycher-Handwerk AG in Schwarzenbach/BE und Bachmann Pelzveredlung in Lotzwil/BE noch immer Katzenfelle gekauft werden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was beabsichtigt er zu tun, um den Handel mit Katzenfellen ein für alle Mal zu beenden?</p><p>2. Mit welchen Sanktionen müssen die fehlbaren Unternehmen rechnen?</p><p>3. Wurden die Unternehmen, die Handel mit Katzenfellen betreiben, angemessen darüber informiert, dass dies in der Schweiz von nun an illegal ist?</p>
    • Handel mit Katzenfellen endgültig unterbinden!

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