Elektrisch motorisierter Individualverkehr. Schwerpunkte und Rolle in der Energiestrategie 2050

ShortId
13.1015
Id
20131015
Updated
24.06.2025 22:38
Language
de
Title
Elektrisch motorisierter Individualverkehr. Schwerpunkte und Rolle in der Energiestrategie 2050
AdditionalIndexing
66;48;Motorfahrzeug;Energieszenarien;Aktionsprogramm;Elektrofahrzeug;Durchführung eines Projektes;Energieforschung;Staatseigentum;Energieprogramm;sektorale Beihilfe;Frist
1
  • L05K1803010102, Elektrofahrzeug
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K05070116, Staatseigentum
  • L04K17010108, Energieforschung
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K17010110, Energieprogramm
  • L04K17010111, Energieszenarien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Motion der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", wird der Bundesrat beauftragt, einen Masterplan für die beschleunigte Marktdurchdringung des elektrisch motorisierten Individualverkehrs vorzusehen. Der elektrische Antrieb ist älter als der Verbrennungsmotor, hat sich aber beim motorisierten Individualverkehr bislang nie durchsetzen können. Die Elektromobilität könnte nun tatsächlich an der Schwelle zum breiteren Markteintritt stehen, was auch der politische Auftrag für einen Masterplan unterstreicht. In den letzten Jahren waren mehrere Ämter des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in verschiedenen Schwerpunkten im Bereich Elektromobilität aktiv. Die Erarbeitung des Masterplans ermöglicht und erfordert nun eine gesamtheitliche Strategie zur Elektromobilität.</p><p>1./2. Die Erarbeitung der Strategie und des Masterplans Elektromobilität soll unter der Federführung des Bundesamtes für Energie (BFE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen, dem Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Raumentwicklung erfolgen. Das UVEK hat am 5. März 2013 den entsprechenden Auftrag erteilt.</p><p>3.-5. Der Einbezug externer Akteure, so z. B. Vertreter der Industrie, der Elektrizitätswirtschaft und der Kantone, ist geplant. Die konkrete Form ist aber noch offen. Aufgrund der Tatsache, dass der Kanton Tessin viel Erfahrung im Bereich der Elektromobilität aufweist (erwähnt sei beispielsweise der Grossversuch in Mendrisio, welcher vom BFE finanziell unterstützt wurde), zählt der Bundesrat darauf, dass der Kanton Tessin und die bisher aktiven Unternehmen ihre Erfahrungen in die Erarbeitung des Masterplanes einfliessen lassen.</p><p>6. Der definitive Zeitplan wird zurzeit erarbeitet. Der Bundesrat geht davon aus, dass erste Resultate ungefähr in einem Jahr vorliegen.</p><p>7. Nach Möglichkeit soll der Mehrverbrauch an Elektrizität, welcher durch einen erhöhten Marktanteil von Elektrofahrzeugen anfallen könnte, mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist eine Grundvoraussetzung, damit Elektrofahrzeuge in einem "well to wheel"-Vergleich bezüglich Energieeffizienz und CO2-Emissionen wesentlich besser abschneiden als konventionelle Fahrzeuge. Es wird davon ausgegangen, dass die Elektromobilität erst mittel- bis längerfristig auch bei Netzfragen (Netzstabilität, Speicherung usw.) eine wichtige Rolle spielt. Weitere Fragen zum Themenbereich Netz/Elektromobilität werden im Rahmen der Erarbeitung der Smart Grids Roadmap, die derzeit stattfindet, diskutiert.</p><p>8. Mit der Energiestrategie 2050 legt der Bundesrat dar, wie der etappenweise Umbau des Energiesystems bis im Jahr 2050 erfolgen soll. Bei dem nun vorliegenden Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie handelt es sich um das erste von weiteren Paketen, die für den langfristigen und etappenweisen Umbau des Energiesystems bis im Jahr 2050 nötig sein werden. In den Energieperspektiven 2050 ist ein Anstieg des Elektrizitätsverbrauchs im Mobilitätsbereich aufgrund der verstärkten Elektrifizierung des Strassenverkehrs ab 2035 berücksichtigt. Generell ist der Bundesrat aber bestrebt, den Energieverbrauch der Mobilität zu reduzieren und setzt dafür auf die Förderung einer energieeffizienten Mobilität. Dies wird primär mit technologieneutralen Effizienzvorschriften angestrebt. Die Elektromobilität bietet Chancen für eine höhere Energieeffizienz im Verkehrsbereich und geringere Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen. Sie kann somit einen Beitrag zu den Zielen der Energiestrategie 2050 leisten. Der Auftrag zur Erarbeitung des Masterplanes gibt einen zusätzlichen politischen Rückhalt, die bestehenden Aktivitäten zur Förderung der Elektromobilität weiterzuführen und neue Massnahmen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Nationalrat hat die Motion 12.3652 am 24. September 2012 und der Ständerat am 13. Dezember 2012 angenommen. Diese Motion will die Verbreitung des elektrisch motorisierten Individualverkehrs beschleunigen und beauftragt deshalb den Bundesrat, einen Masterplan mit sieben Schwerpunkten auszuarbeiten.</p><p>Zu diesem Masterplan stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie weit ist er mit der Ausarbeitung?</p><p>2. Wem wurde die Aufgabe, diesen Masterplan auszuarbeiten, übertragen?</p><p>3. Sollen die Kantone einbezogen werden?</p><p>4. Werden halbprivate auf den elektrisch motorisierten Individualverkehr spezialisierte Unternehmen einbezogen?</p><p>5. Werden Unternehmen aus der italienischsprachigen Schweiz einbezogen?</p><p>6. Wann ist der Masterplan fertig, und wann wird er vorgelegt?</p><p>7. Ist es im Lichte der Energiestrategie 2050 nicht sinnvoll, mit aller Entschiedenheit auf die Nutzung der Synergien zwischen erneuerbaren Energien und Elektromobilität hinzuwirken? Man denke insbesondere an die rein dem Zufallsprinzip folgende Zunahme der Solarstromerzeugung. Diese Synergie sollte man aktiv unterstützen durch die Förderung oder die Verordnung intelligenter Ladesysteme, dank denen Elektroautos vor allem dann geladen werden, wenn Überschüsse an erneuerbarer Energie zur Verfügung stehen, und verhindert wird, dass die Autos bei Spitzenbelastungen des Netzes geladen werden. Selbstverständlich denken wir hier an unidirektionale Systeme, mittel- bis langfristig könnte man sich aber in diesem Bereich auch bidirektionale Ladesysteme, "vehicle to grid", vorstellen.</p><p>8. Zum Schluss stellt sich noch die Frage: Warum wird die Elektromobilität in den Vernehmlassungsunterlagen zur Energiestrategie 2050 nur am Rande erwähnt; als wäre sie weder in der Schweiz noch in Europa eine zunehmende Realität? Ist der elektrisch motorisierte Individualverkehr nicht Bestandteil der Energiestrategie 2050? Warum nicht?</p>
  • Elektrisch motorisierter Individualverkehr. Schwerpunkte und Rolle in der Energiestrategie 2050
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Motion der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", wird der Bundesrat beauftragt, einen Masterplan für die beschleunigte Marktdurchdringung des elektrisch motorisierten Individualverkehrs vorzusehen. Der elektrische Antrieb ist älter als der Verbrennungsmotor, hat sich aber beim motorisierten Individualverkehr bislang nie durchsetzen können. Die Elektromobilität könnte nun tatsächlich an der Schwelle zum breiteren Markteintritt stehen, was auch der politische Auftrag für einen Masterplan unterstreicht. In den letzten Jahren waren mehrere Ämter des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in verschiedenen Schwerpunkten im Bereich Elektromobilität aktiv. Die Erarbeitung des Masterplans ermöglicht und erfordert nun eine gesamtheitliche Strategie zur Elektromobilität.</p><p>1./2. Die Erarbeitung der Strategie und des Masterplans Elektromobilität soll unter der Federführung des Bundesamtes für Energie (BFE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen, dem Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Raumentwicklung erfolgen. Das UVEK hat am 5. März 2013 den entsprechenden Auftrag erteilt.</p><p>3.-5. Der Einbezug externer Akteure, so z. B. Vertreter der Industrie, der Elektrizitätswirtschaft und der Kantone, ist geplant. Die konkrete Form ist aber noch offen. Aufgrund der Tatsache, dass der Kanton Tessin viel Erfahrung im Bereich der Elektromobilität aufweist (erwähnt sei beispielsweise der Grossversuch in Mendrisio, welcher vom BFE finanziell unterstützt wurde), zählt der Bundesrat darauf, dass der Kanton Tessin und die bisher aktiven Unternehmen ihre Erfahrungen in die Erarbeitung des Masterplanes einfliessen lassen.</p><p>6. Der definitive Zeitplan wird zurzeit erarbeitet. Der Bundesrat geht davon aus, dass erste Resultate ungefähr in einem Jahr vorliegen.</p><p>7. Nach Möglichkeit soll der Mehrverbrauch an Elektrizität, welcher durch einen erhöhten Marktanteil von Elektrofahrzeugen anfallen könnte, mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist eine Grundvoraussetzung, damit Elektrofahrzeuge in einem "well to wheel"-Vergleich bezüglich Energieeffizienz und CO2-Emissionen wesentlich besser abschneiden als konventionelle Fahrzeuge. Es wird davon ausgegangen, dass die Elektromobilität erst mittel- bis längerfristig auch bei Netzfragen (Netzstabilität, Speicherung usw.) eine wichtige Rolle spielt. Weitere Fragen zum Themenbereich Netz/Elektromobilität werden im Rahmen der Erarbeitung der Smart Grids Roadmap, die derzeit stattfindet, diskutiert.</p><p>8. Mit der Energiestrategie 2050 legt der Bundesrat dar, wie der etappenweise Umbau des Energiesystems bis im Jahr 2050 erfolgen soll. Bei dem nun vorliegenden Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie handelt es sich um das erste von weiteren Paketen, die für den langfristigen und etappenweisen Umbau des Energiesystems bis im Jahr 2050 nötig sein werden. In den Energieperspektiven 2050 ist ein Anstieg des Elektrizitätsverbrauchs im Mobilitätsbereich aufgrund der verstärkten Elektrifizierung des Strassenverkehrs ab 2035 berücksichtigt. Generell ist der Bundesrat aber bestrebt, den Energieverbrauch der Mobilität zu reduzieren und setzt dafür auf die Förderung einer energieeffizienten Mobilität. Dies wird primär mit technologieneutralen Effizienzvorschriften angestrebt. Die Elektromobilität bietet Chancen für eine höhere Energieeffizienz im Verkehrsbereich und geringere Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen. Sie kann somit einen Beitrag zu den Zielen der Energiestrategie 2050 leisten. Der Auftrag zur Erarbeitung des Masterplanes gibt einen zusätzlichen politischen Rückhalt, die bestehenden Aktivitäten zur Förderung der Elektromobilität weiterzuführen und neue Massnahmen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Nationalrat hat die Motion 12.3652 am 24. September 2012 und der Ständerat am 13. Dezember 2012 angenommen. Diese Motion will die Verbreitung des elektrisch motorisierten Individualverkehrs beschleunigen und beauftragt deshalb den Bundesrat, einen Masterplan mit sieben Schwerpunkten auszuarbeiten.</p><p>Zu diesem Masterplan stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie weit ist er mit der Ausarbeitung?</p><p>2. Wem wurde die Aufgabe, diesen Masterplan auszuarbeiten, übertragen?</p><p>3. Sollen die Kantone einbezogen werden?</p><p>4. Werden halbprivate auf den elektrisch motorisierten Individualverkehr spezialisierte Unternehmen einbezogen?</p><p>5. Werden Unternehmen aus der italienischsprachigen Schweiz einbezogen?</p><p>6. Wann ist der Masterplan fertig, und wann wird er vorgelegt?</p><p>7. Ist es im Lichte der Energiestrategie 2050 nicht sinnvoll, mit aller Entschiedenheit auf die Nutzung der Synergien zwischen erneuerbaren Energien und Elektromobilität hinzuwirken? Man denke insbesondere an die rein dem Zufallsprinzip folgende Zunahme der Solarstromerzeugung. Diese Synergie sollte man aktiv unterstützen durch die Förderung oder die Verordnung intelligenter Ladesysteme, dank denen Elektroautos vor allem dann geladen werden, wenn Überschüsse an erneuerbarer Energie zur Verfügung stehen, und verhindert wird, dass die Autos bei Spitzenbelastungen des Netzes geladen werden. Selbstverständlich denken wir hier an unidirektionale Systeme, mittel- bis langfristig könnte man sich aber in diesem Bereich auch bidirektionale Ladesysteme, "vehicle to grid", vorstellen.</p><p>8. Zum Schluss stellt sich noch die Frage: Warum wird die Elektromobilität in den Vernehmlassungsunterlagen zur Energiestrategie 2050 nur am Rande erwähnt; als wäre sie weder in der Schweiz noch in Europa eine zunehmende Realität? Ist der elektrisch motorisierte Individualverkehr nicht Bestandteil der Energiestrategie 2050? Warum nicht?</p>
    • Elektrisch motorisierter Individualverkehr. Schwerpunkte und Rolle in der Energiestrategie 2050

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