Raumkonzept Schweiz. Was sind die Folgen für die Kantone und Gemeinden?

ShortId
13.1016
Id
20131016
Updated
24.06.2025 22:31
Language
de
Title
Raumkonzept Schweiz. Was sind die Folgen für die Kantone und Gemeinden?
AdditionalIndexing
2846;Gemeinde;Durchführung eines Projektes;Kanton;Raumplanung;Vollzug von Beschlüssen;Informationsverbreitung
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verabschiedete das Raumkonzept Schweiz am 24. Oktober 2012. Gleichzeitig beauftragte er die Bundesverwaltung, sich künftig bei Tätigkeiten, die den Raum beeinflussen, am Raumkonzept zu orientieren. Damit schloss sich der Bundesrat den Dachorganisationen der Kantone, Städte und Gemeinden an, die das gemeinsam erarbeitete Strategiepapier bereits zwischen Juni und Oktober 2012 gutgeheissen und ihren Mitgliedern zur Anwendung empfohlen hatten. Damit liegt erstmals ein von allen Staatsebenen anerkannter Orientierungsrahmen für raumwirksame Tätigkeiten vor.</p><p>Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Die parlamentarische Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates wurde am 20. August 2012 über das Raumkonzept Schweiz informiert. Sie erwartet, regelmässig über die Folgearbeiten sowie über die Wirkung, Anwendung und Weiterentwicklung des Raumkonzeptes Schweiz informiert zu werden. Dieser Informationsaustausch ist entsprechend vorgesehen.</p><p>2. Neben dem Bundesrat sind der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der Kantonsregierungen die Trägerorganisationen des Raumkonzeptes Schweiz. Dadurch waren Kantone und Gemeinden von der gemeinsamen Vereinbarung im Mai 2006 bis zur Verabschiedung des Raumkonzeptes Schweiz im Dezember 2012 als gleichberechtigte Akteure am Erarbeitungsprozess beteiligt und über seine inhaltliche Ausrichtung informiert. Das Dokument steht allen interessierten Kreisen unter www.raumkonzept-schweiz.ch öffentlich zur Verfügung.</p><p>3. Trotz seines Namens ist das Raumkonzept Schweiz kein Konzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) und somit rechtlich unverbindlich. Es setzt auf Freiwilligkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zusammenarbeit über geografische, politische und institutionelle Grenzen hinweg. Das Raumkonzept Schweiz ist eine von allen drei Staatsebenen gemeinsam getragene Vorstellung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Landes. Es bildet einen Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung. Mit der gemeinsamen Verabschiedung bekräftigten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ihren Willen, das Raumkonzept Schweiz bei ihren raumbezogenen Tätigkeiten anzuwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Raumkonzept Schweiz wird sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden zu zahlreichen und bedeutenden Änderungen in der Raumentwicklung führen.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann wird das Raumkonzept Schweiz den eidgenössischen Räten vorgelegt?</p><p>2. Wann wird das Raumkonzept den Kantonen und Gemeinden vorgelegt?</p><p>3. Gemäss offiziellen Aussagen ist das Raumkonzept Schweiz rechtlich unverbindlich. Ist das tatsächlich der Fall?</p><p>Wenn dies nicht so ist:</p><p>1. Welche Elemente des Raumkonzeptes Schweiz müssen durch den Bund umgesetzt werden?</p><p>2. Welche Elemente des Raumkonzeptes Schweiz müssen durch die Kantone umgesetzt werden?</p><p>3. Welche Elemente des Raumkonzeptes Schweiz müssen durch die Gemeinden umgesetzt werden?</p>
  • Raumkonzept Schweiz. Was sind die Folgen für die Kantone und Gemeinden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verabschiedete das Raumkonzept Schweiz am 24. Oktober 2012. Gleichzeitig beauftragte er die Bundesverwaltung, sich künftig bei Tätigkeiten, die den Raum beeinflussen, am Raumkonzept zu orientieren. Damit schloss sich der Bundesrat den Dachorganisationen der Kantone, Städte und Gemeinden an, die das gemeinsam erarbeitete Strategiepapier bereits zwischen Juni und Oktober 2012 gutgeheissen und ihren Mitgliedern zur Anwendung empfohlen hatten. Damit liegt erstmals ein von allen Staatsebenen anerkannter Orientierungsrahmen für raumwirksame Tätigkeiten vor.</p><p>Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Die parlamentarische Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates wurde am 20. August 2012 über das Raumkonzept Schweiz informiert. Sie erwartet, regelmässig über die Folgearbeiten sowie über die Wirkung, Anwendung und Weiterentwicklung des Raumkonzeptes Schweiz informiert zu werden. Dieser Informationsaustausch ist entsprechend vorgesehen.</p><p>2. Neben dem Bundesrat sind der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der Kantonsregierungen die Trägerorganisationen des Raumkonzeptes Schweiz. Dadurch waren Kantone und Gemeinden von der gemeinsamen Vereinbarung im Mai 2006 bis zur Verabschiedung des Raumkonzeptes Schweiz im Dezember 2012 als gleichberechtigte Akteure am Erarbeitungsprozess beteiligt und über seine inhaltliche Ausrichtung informiert. Das Dokument steht allen interessierten Kreisen unter www.raumkonzept-schweiz.ch öffentlich zur Verfügung.</p><p>3. Trotz seines Namens ist das Raumkonzept Schweiz kein Konzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) und somit rechtlich unverbindlich. Es setzt auf Freiwilligkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zusammenarbeit über geografische, politische und institutionelle Grenzen hinweg. Das Raumkonzept Schweiz ist eine von allen drei Staatsebenen gemeinsam getragene Vorstellung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Landes. Es bildet einen Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung. Mit der gemeinsamen Verabschiedung bekräftigten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ihren Willen, das Raumkonzept Schweiz bei ihren raumbezogenen Tätigkeiten anzuwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Raumkonzept Schweiz wird sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden zu zahlreichen und bedeutenden Änderungen in der Raumentwicklung führen.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann wird das Raumkonzept Schweiz den eidgenössischen Räten vorgelegt?</p><p>2. Wann wird das Raumkonzept den Kantonen und Gemeinden vorgelegt?</p><p>3. Gemäss offiziellen Aussagen ist das Raumkonzept Schweiz rechtlich unverbindlich. Ist das tatsächlich der Fall?</p><p>Wenn dies nicht so ist:</p><p>1. Welche Elemente des Raumkonzeptes Schweiz müssen durch den Bund umgesetzt werden?</p><p>2. Welche Elemente des Raumkonzeptes Schweiz müssen durch die Kantone umgesetzt werden?</p><p>3. Welche Elemente des Raumkonzeptes Schweiz müssen durch die Gemeinden umgesetzt werden?</p>
    • Raumkonzept Schweiz. Was sind die Folgen für die Kantone und Gemeinden?

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