Schutz vor Missbrauch im Versicherungsvertragsgesetz

ShortId
13.1031
Id
20131031
Updated
24.06.2025 22:29
Language
de
Title
Schutz vor Missbrauch im Versicherungsvertragsgesetz
AdditionalIndexing
24;Privatversicherung;Versicherungsvertrag;Missbrauch;Gesetz;Statistik
1
  • L04K11100113, Versicherungsvertrag
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L03K020218, Statistik
  • L04K11100112, Privatversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Weder der Bundesrat noch die Finma verfügen über Statistiken, welche detailliert über den Versicherungsmissbrauch Auskunft geben. Es werden auch keine systematischen und regelmässigen Erhebungen zum Versicherungsmissbrauch durch die Finma durchgeführt. Die Problematik wird aber von der Finma bei Kontakten mit den Versicherungsunternehmen regelmässig thematisiert. Immerhin schätzt die Branche den Umfang des Versicherungsmissbrauchs auf rund 10 Prozent der Fälle und der Schadenzahlungen.</p><p>2. Der Bundesrat sieht nicht vor, den Versicherungsmissbrauch systematisch zu erfassen. Es obliegt grundsätzlich der Branche und vor allem den einzelnen Versicherungsinstituten, Fälle von Versicherungsmissbrauch zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die meisten grösseren Versicherer verfügen über spezielle Organisationseinheiten, welche auf die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs spezialisiert sind.</p><p>Im Rahmen der Arbeiten zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes wurde auf eine entsprechende Untersuchung im Übrigen verzichtet, da die Bestimmung über den Versicherungsmissbrauch durch die Revision keine inhaltliche Änderung erfuhr.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Entwurf für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag wurde abgeschmettert und an den Bundesrat zurückgewiesen, obwohl dieser eine ausgewogene Lösung vorgeschlagen hatte. Die Gegnerinnen und Gegner der Totalrevision waren der Ansicht, der Schutz vor Missbrauch werde im Entwurf nicht gebührend berücksichtigt, und machten dies zu einem ihrer Hauptargumente. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Gibt es eine Statistik zu den Missbräuchen?</p><p>2. Wenn nein, erwägt der Bundesrat, eine solche Statistik oder andere Methoden zur Erfassung von Missbräuchen einzuführen, um ein klares Bild über deren Ausmass zu erhalten?</p>
  • Schutz vor Missbrauch im Versicherungsvertragsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Weder der Bundesrat noch die Finma verfügen über Statistiken, welche detailliert über den Versicherungsmissbrauch Auskunft geben. Es werden auch keine systematischen und regelmässigen Erhebungen zum Versicherungsmissbrauch durch die Finma durchgeführt. Die Problematik wird aber von der Finma bei Kontakten mit den Versicherungsunternehmen regelmässig thematisiert. Immerhin schätzt die Branche den Umfang des Versicherungsmissbrauchs auf rund 10 Prozent der Fälle und der Schadenzahlungen.</p><p>2. Der Bundesrat sieht nicht vor, den Versicherungsmissbrauch systematisch zu erfassen. Es obliegt grundsätzlich der Branche und vor allem den einzelnen Versicherungsinstituten, Fälle von Versicherungsmissbrauch zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die meisten grösseren Versicherer verfügen über spezielle Organisationseinheiten, welche auf die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs spezialisiert sind.</p><p>Im Rahmen der Arbeiten zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes wurde auf eine entsprechende Untersuchung im Übrigen verzichtet, da die Bestimmung über den Versicherungsmissbrauch durch die Revision keine inhaltliche Änderung erfuhr.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Entwurf für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag wurde abgeschmettert und an den Bundesrat zurückgewiesen, obwohl dieser eine ausgewogene Lösung vorgeschlagen hatte. Die Gegnerinnen und Gegner der Totalrevision waren der Ansicht, der Schutz vor Missbrauch werde im Entwurf nicht gebührend berücksichtigt, und machten dies zu einem ihrer Hauptargumente. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Gibt es eine Statistik zu den Missbräuchen?</p><p>2. Wenn nein, erwägt der Bundesrat, eine solche Statistik oder andere Methoden zur Erfassung von Missbräuchen einzuführen, um ein klares Bild über deren Ausmass zu erhalten?</p>
    • Schutz vor Missbrauch im Versicherungsvertragsgesetz

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