Familienergänzende Kinderbetreuung

ShortId
13.1067
Id
20131067
Updated
24.06.2025 22:27
Language
de
Title
Familienergänzende Kinderbetreuung
AdditionalIndexing
28;öffentliche Investition;Kinderbetreuung;Investitionsprogramm
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K11090107, öffentliche Investition
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat sind die Studien zum volkswirtschaftlichen Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung bekannt. Er hat wiederholt betont, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Familienpolitik ist, nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlichen Gründen. Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein Instrument, welches dazu einen nachhaltigen Beitrag leistet. Es ist indes darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für diesen Bereich in erster Linie jedoch bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese Kompetenzverteilung wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 bestätigt.</p><p>2. Das Parlament hat das obenerwähnte Impulsprogramm bewusst zeitlich befristet ausgestaltet. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2010 hat es dieses Programm um vier Jahre verlängert, gleichzeitig aber entschieden, dass es sich um eine letztmalige Verlängerung handle. In Anbetracht dieser Ausgangslage ist es nach Ansicht des Bundesrates am Parlament zu entscheiden, ob es auf diesen Entscheid zurückkommen und weitere Mittel in die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung investieren will.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der Stolpersteine in der Realisation der Gleichstellung der Geschlechter. Obwohl der Bund nicht in erster Linie für die Sicherung von Betreuungsplätzen verantwortlich ist, sollte er doch alle seine unterstützenden Möglichkeiten ausschöpfen.</p><p>Für den Ausbau von familienergänzenden Betreuungsangeboten sind in erster Linie die Kantone (und Gemeinden) zuständig. Im Rahmen des Harmos-Konkordats haben sich die Kantone verpflichtet, Blockzeiten einzuführen und schulergänzende Betreuungsstrukturen entsprechend den lokalen Bedürfnissen einzurichten. Der Bund beteiligt sich über ein 2003 lanciertes Impulsprogramm an der Finanzierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten. Dieses Programm wurde angesichts der noch immer ungenügenden Anzahl von Betreuungsplätzen bis zum 31. Januar 2015 verlängert.</p><p>Verschiedene Studien über familienexterne Kinderbetreuung ergeben, dass jeder in die familienexterne Kinderbetreuung investierte Franken zwischen 1,5- ubd 4,5-mal in die Staatskassen zurückfliesst; dies als Folge von erhöhten Steuereinnahmen und weniger Sozialhilfeausgaben, geringeren Prämienverbilligungen, weniger Sondermassnahmen und sonstigen unterstützenden Massnahmen für Familien mit Betreuungspflichten. Wenn beispielsweise 1 Million Franken für die externe Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden, beträgt der Return im schlechtesten Fall 1,5 Millionen Franken, also ein Gewinn von mindestens 0,5 Millionen für die Staatskassen.</p><p>Verschiedene Kantone sind von Sparprogrammen betroffen. Kurzfristiges Sparen privatisiert Betreuungsdienstleistungen, weil die langfristige Rendite nicht beachtet wird. Dies wird auch den Bund nicht unberührt lassen. Eine Verbesserung der Kantonsfinanzen könnte durch eine Investition in die familienergänzende Kinderbetreuung erfolgen, weil jeder investierte Franken um ein Vielfaches zurückkommt. Der Bund könnte hier mehr tun als nur das bereits erwähnte Impulsprogramm.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis vom erwähnten Return on Investment? Hat der Bundesrat Kenntnis von entsprechenden Studien, und wie wendet er sie an?</p><p>2. Wäre er bereit, eine grössere Summe in die familienexterne Kinderbetreuung zu investieren und ein entsprechendes Konzept zur Investition in die Kinderbetreuung zu erarbeiten?</p>
  • Familienergänzende Kinderbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat sind die Studien zum volkswirtschaftlichen Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung bekannt. Er hat wiederholt betont, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Familienpolitik ist, nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlichen Gründen. Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein Instrument, welches dazu einen nachhaltigen Beitrag leistet. Es ist indes darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für diesen Bereich in erster Linie jedoch bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese Kompetenzverteilung wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 bestätigt.</p><p>2. Das Parlament hat das obenerwähnte Impulsprogramm bewusst zeitlich befristet ausgestaltet. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2010 hat es dieses Programm um vier Jahre verlängert, gleichzeitig aber entschieden, dass es sich um eine letztmalige Verlängerung handle. In Anbetracht dieser Ausgangslage ist es nach Ansicht des Bundesrates am Parlament zu entscheiden, ob es auf diesen Entscheid zurückkommen und weitere Mittel in die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung investieren will.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der Stolpersteine in der Realisation der Gleichstellung der Geschlechter. Obwohl der Bund nicht in erster Linie für die Sicherung von Betreuungsplätzen verantwortlich ist, sollte er doch alle seine unterstützenden Möglichkeiten ausschöpfen.</p><p>Für den Ausbau von familienergänzenden Betreuungsangeboten sind in erster Linie die Kantone (und Gemeinden) zuständig. Im Rahmen des Harmos-Konkordats haben sich die Kantone verpflichtet, Blockzeiten einzuführen und schulergänzende Betreuungsstrukturen entsprechend den lokalen Bedürfnissen einzurichten. Der Bund beteiligt sich über ein 2003 lanciertes Impulsprogramm an der Finanzierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten. Dieses Programm wurde angesichts der noch immer ungenügenden Anzahl von Betreuungsplätzen bis zum 31. Januar 2015 verlängert.</p><p>Verschiedene Studien über familienexterne Kinderbetreuung ergeben, dass jeder in die familienexterne Kinderbetreuung investierte Franken zwischen 1,5- ubd 4,5-mal in die Staatskassen zurückfliesst; dies als Folge von erhöhten Steuereinnahmen und weniger Sozialhilfeausgaben, geringeren Prämienverbilligungen, weniger Sondermassnahmen und sonstigen unterstützenden Massnahmen für Familien mit Betreuungspflichten. Wenn beispielsweise 1 Million Franken für die externe Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden, beträgt der Return im schlechtesten Fall 1,5 Millionen Franken, also ein Gewinn von mindestens 0,5 Millionen für die Staatskassen.</p><p>Verschiedene Kantone sind von Sparprogrammen betroffen. Kurzfristiges Sparen privatisiert Betreuungsdienstleistungen, weil die langfristige Rendite nicht beachtet wird. Dies wird auch den Bund nicht unberührt lassen. Eine Verbesserung der Kantonsfinanzen könnte durch eine Investition in die familienergänzende Kinderbetreuung erfolgen, weil jeder investierte Franken um ein Vielfaches zurückkommt. Der Bund könnte hier mehr tun als nur das bereits erwähnte Impulsprogramm.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis vom erwähnten Return on Investment? Hat der Bundesrat Kenntnis von entsprechenden Studien, und wie wendet er sie an?</p><p>2. Wäre er bereit, eine grössere Summe in die familienexterne Kinderbetreuung zu investieren und ein entsprechendes Konzept zur Investition in die Kinderbetreuung zu erarbeiten?</p>
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