Lehrlinge und Grenzgänger. Unterstützung der betroffenen Kantone

ShortId
13.1073
Id
20131073
Updated
14.11.2025 06:35
Language
de
Title
Lehrlinge und Grenzgänger. Unterstützung der betroffenen Kantone
AdditionalIndexing
15;32;Lohndumping;Wettbewerb;Lehrstelle;Grenzgänger/in;Auszubildende/r;Grenzgebiet
1
  • L05K0702020203, Auszubildende/r
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L05K0702010303, Lohndumping
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Integration der Jugendlichen in die Berufsbildung und ins Erwerbsleben gehört zu den prioritären Anliegen des Bundesrates. Bei der Besetzung von Lehrstellen ist in erster Linie das Potenzial von Jugendlichen auszuschöpfen, die in der Schweiz leben. Auf dem Lehrstellenmarkt decken sich Angebot und Nachfrage jedoch nicht immer, weshalb nicht alle offenen Lehrstellen mit in der Schweiz lebenden Jugendlichen besetzt werden können. Entsprechend wichtig - im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftebedarfs - ist die Möglichkeit für Unternehmen, im Rahmen der Personenfreizügigkeit auch Jugendliche aus dem Ausland rekrutieren zu können.</p><p>1./2. Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund ist zuständig für die strategische Steuerung und Entwicklung des Gesamtsystems. Zudem unterstützt er die Kantone bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Pauschalbeiträge. Sein Anteil an den gesamten Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand bemisst sich am Richtwert von 25 Prozent. Die kantonalen Behörden sind mit den Verhältnissen vor Ort gut vertraut. Die Berufsbildungsämter pflegen den Kontakt zu den Unternehmen und sind erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die berufliche Grundbildung. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen stehen Jugendlichen und ihren Bezugspersonen bei der Berufswahl unterstützend zur Seite.</p><p>Eine Beratung der Kantone durch den Bund erfolgt nach Bedarf. Zielführender und erfolgversprechender ist der interkantonale Austausch. Er bietet Gelegenheit, Erfahrungen von Grenzkantonen auch für andere Kantone nutzbar zu machen.</p><p>3. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben in den vergangenen Jahren ein breites Instrumentarium an Massnahmen entwickelt, um Jugendliche zu unterstützen, denen der Einstieg in die Berufsbildung nicht ohne Weiteres gelingt. Dazu gehören Berufsberatung, Brückenangebote, Coaching- und Mentoring-Programme oder das Case Management Berufsbildung. Diese Hilfestellungen haben sich bewährt und werden den regionalen Bedürfnissen angepasst.</p><p>Für die Ausbildung von Lernenden ist eine kantonale Bildungsbewilligung erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Berufsbildner über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen und der Betrieb die festgelegten Lerninhalte vermitteln kann. Beim Abschliessen eines Lehrvertrags gilt zwar - wie im schweizerischen Arbeitsrecht generell - die Vertragsfreiheit. Der Lehrvertrag muss vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden. Dabei werden auch Kriterien wie Lohn oder Vorkenntnisse geprüft, um zu verhindern, dass Jugendliche und junge Erwachsene als billige Arbeitskraft missbraucht werden. Auf die Einhaltung der sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Regelungen (Gesamtarbeitsvertrag) wird grösster Wert gelegt.</p><p>Der Bundesrat klärt derzeit ab, wie viele Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz eine Lehre absolvieren. Ferner wird er bei den Kantonen eine Umfrage lancieren, um die Erfahrungen der Kantone im Umgang mit diesem Phänomen zusammenzutragen und gegebenenfalls gezielte Massnahmen ergreifen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Erfreulicherweise ist der Bundesrat bereit, jugendlichen Arbeitslosen in Europa eine Berufslehre in der Schweiz zu ermöglichen. Ebenso ist zu begrüssen, dass zunehmend Jugendliche im grenznahen Umland in der Schweiz eine Lehrstelle finden. Im Tessin sind 8 Prozent der Lehrlinge Grenzgänger, in Genf sind es 235 und im Jura auch schon über 50. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen - wirtschaftlichen, kulturellen wie europapolitischen - zu begrüssen und zu fördern.</p><p>In einzelnen Kantonen scheinen die zuständigen Ämter diese Entwicklung aber eher skeptisch zu verfolgen. Sie monieren zusätzliche Kosten, notwendige Sonderanstrengungen und vor allem das Empfinden einiger Eltern und schweizerischer Jugendlicher, welche die jugendlichen Grenzgänger als "Konkurrenz und Bedrohung" zu empfinden scheinen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die betreffenden Kantone bei deren Bemühungen zu unterstützen, jugendlichen Grenzgängern eine Lehrstelle in der angrenzenden Schweiz zu finden?</p><p>2. Ist er auch bereit, die Kantone zu beraten, wie sie den Eltern und Jugendlichen im Grenzland zeigen können, dass diese Grenzgänger weder Bedrohung noch Konkurrenz sind, sondern eine mehrfache Bereicherung in unser aller Interesse?</p><p>3. Gibt es für den Bund einen Handlungs- bzw. Unterstützungsbedarf, was die Suche und das Finden einer Lehrstelle für schweizerische Schulabgänger betrifft, und kann der Bund garantieren, dass die Betriebe im Grenzland von den Kantonen so regelmässig überprüft werden dahingehend, dass die Grenzgänger weder die gesamtarbeitsvertraglich vereinbarten Löhne untergraben noch die Ausbildungschancen schweizerischer jugendlicher Schulabgänger infrage stellen?</p>
  • Lehrlinge und Grenzgänger. Unterstützung der betroffenen Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Integration der Jugendlichen in die Berufsbildung und ins Erwerbsleben gehört zu den prioritären Anliegen des Bundesrates. Bei der Besetzung von Lehrstellen ist in erster Linie das Potenzial von Jugendlichen auszuschöpfen, die in der Schweiz leben. Auf dem Lehrstellenmarkt decken sich Angebot und Nachfrage jedoch nicht immer, weshalb nicht alle offenen Lehrstellen mit in der Schweiz lebenden Jugendlichen besetzt werden können. Entsprechend wichtig - im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftebedarfs - ist die Möglichkeit für Unternehmen, im Rahmen der Personenfreizügigkeit auch Jugendliche aus dem Ausland rekrutieren zu können.</p><p>1./2. Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund ist zuständig für die strategische Steuerung und Entwicklung des Gesamtsystems. Zudem unterstützt er die Kantone bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Pauschalbeiträge. Sein Anteil an den gesamten Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand bemisst sich am Richtwert von 25 Prozent. Die kantonalen Behörden sind mit den Verhältnissen vor Ort gut vertraut. Die Berufsbildungsämter pflegen den Kontakt zu den Unternehmen und sind erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die berufliche Grundbildung. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen stehen Jugendlichen und ihren Bezugspersonen bei der Berufswahl unterstützend zur Seite.</p><p>Eine Beratung der Kantone durch den Bund erfolgt nach Bedarf. Zielführender und erfolgversprechender ist der interkantonale Austausch. Er bietet Gelegenheit, Erfahrungen von Grenzkantonen auch für andere Kantone nutzbar zu machen.</p><p>3. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben in den vergangenen Jahren ein breites Instrumentarium an Massnahmen entwickelt, um Jugendliche zu unterstützen, denen der Einstieg in die Berufsbildung nicht ohne Weiteres gelingt. Dazu gehören Berufsberatung, Brückenangebote, Coaching- und Mentoring-Programme oder das Case Management Berufsbildung. Diese Hilfestellungen haben sich bewährt und werden den regionalen Bedürfnissen angepasst.</p><p>Für die Ausbildung von Lernenden ist eine kantonale Bildungsbewilligung erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Berufsbildner über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen und der Betrieb die festgelegten Lerninhalte vermitteln kann. Beim Abschliessen eines Lehrvertrags gilt zwar - wie im schweizerischen Arbeitsrecht generell - die Vertragsfreiheit. Der Lehrvertrag muss vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden. Dabei werden auch Kriterien wie Lohn oder Vorkenntnisse geprüft, um zu verhindern, dass Jugendliche und junge Erwachsene als billige Arbeitskraft missbraucht werden. Auf die Einhaltung der sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Regelungen (Gesamtarbeitsvertrag) wird grösster Wert gelegt.</p><p>Der Bundesrat klärt derzeit ab, wie viele Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz eine Lehre absolvieren. Ferner wird er bei den Kantonen eine Umfrage lancieren, um die Erfahrungen der Kantone im Umgang mit diesem Phänomen zusammenzutragen und gegebenenfalls gezielte Massnahmen ergreifen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Erfreulicherweise ist der Bundesrat bereit, jugendlichen Arbeitslosen in Europa eine Berufslehre in der Schweiz zu ermöglichen. Ebenso ist zu begrüssen, dass zunehmend Jugendliche im grenznahen Umland in der Schweiz eine Lehrstelle finden. Im Tessin sind 8 Prozent der Lehrlinge Grenzgänger, in Genf sind es 235 und im Jura auch schon über 50. Diese Entwicklung ist aus verschiedenen Gründen - wirtschaftlichen, kulturellen wie europapolitischen - zu begrüssen und zu fördern.</p><p>In einzelnen Kantonen scheinen die zuständigen Ämter diese Entwicklung aber eher skeptisch zu verfolgen. Sie monieren zusätzliche Kosten, notwendige Sonderanstrengungen und vor allem das Empfinden einiger Eltern und schweizerischer Jugendlicher, welche die jugendlichen Grenzgänger als "Konkurrenz und Bedrohung" zu empfinden scheinen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die betreffenden Kantone bei deren Bemühungen zu unterstützen, jugendlichen Grenzgängern eine Lehrstelle in der angrenzenden Schweiz zu finden?</p><p>2. Ist er auch bereit, die Kantone zu beraten, wie sie den Eltern und Jugendlichen im Grenzland zeigen können, dass diese Grenzgänger weder Bedrohung noch Konkurrenz sind, sondern eine mehrfache Bereicherung in unser aller Interesse?</p><p>3. Gibt es für den Bund einen Handlungs- bzw. Unterstützungsbedarf, was die Suche und das Finden einer Lehrstelle für schweizerische Schulabgänger betrifft, und kann der Bund garantieren, dass die Betriebe im Grenzland von den Kantonen so regelmässig überprüft werden dahingehend, dass die Grenzgänger weder die gesamtarbeitsvertraglich vereinbarten Löhne untergraben noch die Ausbildungschancen schweizerischer jugendlicher Schulabgänger infrage stellen?</p>
    • Lehrlinge und Grenzgänger. Unterstützung der betroffenen Kantone

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