Italienische konsularische Vertretungen

ShortId
13.1075
Id
20131075
Updated
24.06.2025 22:40
Language
de
Title
Italienische konsularische Vertretungen
AdditionalIndexing
08;Konsulat;öffentliche Dienstleistung;Leistungsauftrag;ausländische Vertretung in der Schweiz;Italien
1
  • L06K100201020106, Konsulat
  • L06K100201020101, ausländische Vertretung in der Schweiz
  • L04K03010503, Italien
  • L05K0806011101, öffentliche Dienstleistung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach dem Völkerrecht kann jeder Staat sein Netz von diplomatischen und konsularischen Vertretungen nach seinen eigenen Bedürfnissen ausgestalten. Die Eröffnung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung bedarf der vorherigen Zustimmung des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Vertretung liegen soll. Hingegen steht es dem akkreditierenden Staat (Entsendestaat) frei, eine Vertretung zu schliessen.</p><p>2./3. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hält angesichts der Grösse der Schweiz grundsätzlich nur eine konsularische Vertretung pro Sprachregion für zulässig. Unter besonderen Umständen kann einem Staat die Eröffnung mehrerer konsularischer Posten erlaubt werden, beispielsweise wenn die Zahl der Staatsangehörigen dieses Landes sehr hoch ist. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten kann sich im Lichte des gesamten konsularischen Vertretungsnetzes eines Staates auch veranlasst sehen, mit diesem Staat die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der einen oder anderen konsularischen Vertretung in der Schweiz zu erörtern.</p><p>Die italienische Botschaft hat die Schweizer Behörden über die Pläne des italienischen Aussenministeriums zur Schliessung der Konsulate in Wettingen, Neuenburg und Sitten im Rahmen einer schrittweisen Umstrukturierung des italienischen konsularischen Netzes in Kenntnis gesetzt. Es handelt sich um einen einseitigen Entscheid der italienischen Behörden, der bei den Schweizer Behörden allerdings auf Verständnis stösst, hat die Schweiz doch ihrerseits aus finanziellen Überlegungen eine ähnliche Reorganisation vollzogen, die vor allem die Nachbarländer betraf.</p><p>Italien verfügt weiterhin über ein sehr dichtes konsularisches Netz in der Schweiz mit der Konsularabteilung der Botschaft in Bern, Generalkonsulaten in Genf, Zürich und Lugano sowie Konsulaten in Basel und St. Gallen. Nach Ansicht des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sollte Italien mit seinem derzeitigen konsularischen Netz seine Interessen wahren und die Versorgung seiner Staatsangehörigen mit konsularischen Dienstleistungen in angemessener Weise sicherstellen können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Italien reduziert zurzeit seine konsularischen Vertretungen in zahlreichen Ländern in starkem Masse. Darunter ist auch die Schweiz. Wiederholt haben dagegen sowohl die italienische Gemeinschaft in der Schweiz wie auch Politikerinnen und Politiker in Italien protestiert. Sie möchten die Präsenz konsularischer Dienste für die Italienerinnen und Italiener in der Schweiz aufrechterhalten.</p><p>Kürzlich liess die italienische Botschaft in Bern gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der italienischen Gemeinschaft in der Schweiz (Comites, italienische Abgeordnete aus dem europäischen Ausland usw.) verlauten, dieser Abbau der italienischen konsularischen Vertretungen werde auch von der Schweiz gewünscht. Ich möchte deshalb folgende Fragen stellen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Schweizer Behörden der Ansicht sind, es gebe in der Schweiz eine zu starke italienische konsularische Vertretung?</p><p>2. Falls dies so ist, was sind die Gründe für diese Einschätzung?</p><p>3. Falls dies aber nicht so ist, wäre es nicht angezeigt, diesen Punkt mit der italienischen Botschaft in der Schweiz zu klären?</p>
  • Italienische konsularische Vertretungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach dem Völkerrecht kann jeder Staat sein Netz von diplomatischen und konsularischen Vertretungen nach seinen eigenen Bedürfnissen ausgestalten. Die Eröffnung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung bedarf der vorherigen Zustimmung des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Vertretung liegen soll. Hingegen steht es dem akkreditierenden Staat (Entsendestaat) frei, eine Vertretung zu schliessen.</p><p>2./3. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hält angesichts der Grösse der Schweiz grundsätzlich nur eine konsularische Vertretung pro Sprachregion für zulässig. Unter besonderen Umständen kann einem Staat die Eröffnung mehrerer konsularischer Posten erlaubt werden, beispielsweise wenn die Zahl der Staatsangehörigen dieses Landes sehr hoch ist. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten kann sich im Lichte des gesamten konsularischen Vertretungsnetzes eines Staates auch veranlasst sehen, mit diesem Staat die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der einen oder anderen konsularischen Vertretung in der Schweiz zu erörtern.</p><p>Die italienische Botschaft hat die Schweizer Behörden über die Pläne des italienischen Aussenministeriums zur Schliessung der Konsulate in Wettingen, Neuenburg und Sitten im Rahmen einer schrittweisen Umstrukturierung des italienischen konsularischen Netzes in Kenntnis gesetzt. Es handelt sich um einen einseitigen Entscheid der italienischen Behörden, der bei den Schweizer Behörden allerdings auf Verständnis stösst, hat die Schweiz doch ihrerseits aus finanziellen Überlegungen eine ähnliche Reorganisation vollzogen, die vor allem die Nachbarländer betraf.</p><p>Italien verfügt weiterhin über ein sehr dichtes konsularisches Netz in der Schweiz mit der Konsularabteilung der Botschaft in Bern, Generalkonsulaten in Genf, Zürich und Lugano sowie Konsulaten in Basel und St. Gallen. Nach Ansicht des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sollte Italien mit seinem derzeitigen konsularischen Netz seine Interessen wahren und die Versorgung seiner Staatsangehörigen mit konsularischen Dienstleistungen in angemessener Weise sicherstellen können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Italien reduziert zurzeit seine konsularischen Vertretungen in zahlreichen Ländern in starkem Masse. Darunter ist auch die Schweiz. Wiederholt haben dagegen sowohl die italienische Gemeinschaft in der Schweiz wie auch Politikerinnen und Politiker in Italien protestiert. Sie möchten die Präsenz konsularischer Dienste für die Italienerinnen und Italiener in der Schweiz aufrechterhalten.</p><p>Kürzlich liess die italienische Botschaft in Bern gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der italienischen Gemeinschaft in der Schweiz (Comites, italienische Abgeordnete aus dem europäischen Ausland usw.) verlauten, dieser Abbau der italienischen konsularischen Vertretungen werde auch von der Schweiz gewünscht. Ich möchte deshalb folgende Fragen stellen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Schweizer Behörden der Ansicht sind, es gebe in der Schweiz eine zu starke italienische konsularische Vertretung?</p><p>2. Falls dies so ist, was sind die Gründe für diese Einschätzung?</p><p>3. Falls dies aber nicht so ist, wäre es nicht angezeigt, diesen Punkt mit der italienischen Botschaft in der Schweiz zu klären?</p>
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