Soll die Ehe in der Verfassung definiert werden?

ShortId
13.1077
Id
20131077
Updated
24.06.2025 22:38
Language
de
Title
Soll die Ehe in der Verfassung definiert werden?
AdditionalIndexing
12;28;Verfassungsartikel;Ehe;Zivilgesetzbuch
1
  • L04K01030103, Ehe
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K05070206, Zivilgesetzbuch
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat unterstützt die steuerpolitischen Forderungen der Volksinitiative, welche sich mit der von ihm verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen, decken. Wenn der Initiativtext dabei die Aufnahme einer expliziten Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Bundesverfassung vorsieht, kann dies den Gesetzgeber jedenfalls nicht hindern, auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Erb- oder im Sozialversicherungsrecht und in Zukunft allenfalls in weiteren Rechtsgebieten (z. B. Bürgerrecht, Adoptionsrecht) gleich zu behandeln wie Ehepaare im traditionellen Sinn. Bereits das geltende Partnerschaftsgesetz folgt dieser Leitlinie. Der Bundesrat wird auch im Falle einer Annahme der Volksinitiative an der steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft festhalten. Insofern würde sich die Festschreibung eines traditionellen Ehebegriffs in der Verfassung relativieren.</p><p>2. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entspricht der geltenden Rechtsprechung und damit dem heutigen Verständnis der Ehe. Der Bundesrat hat deshalb auf die Einreichung eines Gegenentwurfes verzichtet, welcher den Initiativtext ohne Definition der Ehe übernimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat am 29. Mai 2013 die Volksinitiative der CVP "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" zur Annahme empfohlen. Er hat seinen Beschluss damit begründet, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren sei zu beseitigen. Zu einem anderen Aspekt der Volksinitiative hat er sich jedoch nicht klar geäussert, nämlich zur Verankerung einer Definition der Ehe als "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" in der Verfassung.</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hält er es für angezeigt, den Begriff der Ehe in der Verfassung zu definieren? Sollte dieser Begriff nicht besser wie bisher im Zivilgesetzbuch definiert werden?</p><p>2. Wäre er bereit, einen Gegenentwurf ins Auge zu fassen, der den Initiativtext der CVP übernimmt, jedoch ohne Definition der Ehe?</p>
  • Soll die Ehe in der Verfassung definiert werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat unterstützt die steuerpolitischen Forderungen der Volksinitiative, welche sich mit der von ihm verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen, decken. Wenn der Initiativtext dabei die Aufnahme einer expliziten Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Bundesverfassung vorsieht, kann dies den Gesetzgeber jedenfalls nicht hindern, auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Erb- oder im Sozialversicherungsrecht und in Zukunft allenfalls in weiteren Rechtsgebieten (z. B. Bürgerrecht, Adoptionsrecht) gleich zu behandeln wie Ehepaare im traditionellen Sinn. Bereits das geltende Partnerschaftsgesetz folgt dieser Leitlinie. Der Bundesrat wird auch im Falle einer Annahme der Volksinitiative an der steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft festhalten. Insofern würde sich die Festschreibung eines traditionellen Ehebegriffs in der Verfassung relativieren.</p><p>2. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entspricht der geltenden Rechtsprechung und damit dem heutigen Verständnis der Ehe. Der Bundesrat hat deshalb auf die Einreichung eines Gegenentwurfes verzichtet, welcher den Initiativtext ohne Definition der Ehe übernimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat am 29. Mai 2013 die Volksinitiative der CVP "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" zur Annahme empfohlen. Er hat seinen Beschluss damit begründet, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren sei zu beseitigen. Zu einem anderen Aspekt der Volksinitiative hat er sich jedoch nicht klar geäussert, nämlich zur Verankerung einer Definition der Ehe als "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" in der Verfassung.</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hält er es für angezeigt, den Begriff der Ehe in der Verfassung zu definieren? Sollte dieser Begriff nicht besser wie bisher im Zivilgesetzbuch definiert werden?</p><p>2. Wäre er bereit, einen Gegenentwurf ins Auge zu fassen, der den Initiativtext der CVP übernimmt, jedoch ohne Definition der Ehe?</p>
    • Soll die Ehe in der Verfassung definiert werden?

Back to List