Lebensrettung. Schulung und Ausrüstung in Armee und Sportanlagen
- ShortId
-
13.1095
- Id
-
20131095
- Updated
-
24.06.2025 22:39
- Language
-
de
- Title
-
Lebensrettung. Schulung und Ausrüstung in Armee und Sportanlagen
- AdditionalIndexing
-
2841;Sporteinrichtung;Herzkrankheit;Notfallmedizin;medizinischer Unterricht;militärische Ausbildung
- 1
-
- L04K01050514, Notfallmedizin
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L05K0101010206, Sporteinrichtung
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L04K01050108, Herzkrankheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vorab verweist der Bundesrat auf die Beantwortung zweier gleichlautender Fragen in der Fragestunde vom 9. Dezember 2013 (Frage Heim 13.5577, "Schulung in Lebensrettung im Rahmen von WK und Rekrutenschule"; Frage Heim 13.5578, "Notfall-Grundversorgung in Nasak-Anlagen. Wie sieht die Umsetzung aus?").</p><p>Der Bundesrat misst der Ausbildung und Schulung der Truppe wie auch der Ausrüstung von Sportanlagen im Bereich der lebensrettenden Massnahmen eine hohe Priorität bei.</p><p>Die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) ist Bestandteil der allgemeinen Grundausbildung im Sanitätsdienst und wird bei sämtlichen Rekruten in allen Rekrutenschulen durchgeführt. Insgesamt werden die Rekruten während 17 Stunden in Erster Hilfe ausgebildet. Die HLW-Ausbildung findet an den sogenannten Phantomen statt, welche die Form eines menschlichen Torsos haben. Insgesamt dürften seit Anfang 2007 rund 140 000 Rekruten diese Ausbildung durchlaufen haben.</p><p>Die spezialisierte Ausbildung der Sanitäts- und Spitalsoldaten sowie der Einheitssanitäter geht bedeutend weiter. Sie beinhaltet während 21 Stunden neben einer Vertiefung der HLW auch die Ausbildung an der automatischen externen Defibrillation (AED). Seit 2007 wurden rund 10 000 Rekruten vertieft ausgebildet.</p><p>Die Armee bietet Sanitätskurse für Kader und angehende Kader der Armee sowie für Berufspersonal des VBS an, die HLW und AED beinhalten. Insgesamt haben etwa 5000 Personen diese Kurse absolviert. Während eines WK absolvieren grundsätzlich alle Sanitäts- und Spitalsoldaten, rund 4000 Angehörige der Armee, die HLW- inklusive AED-Ausbildung im Sinne eines Refresher-Kurses.</p><p>Der Bundesrat hat am 12. Juni 2007 im Rahmen der Beratungen der Botschaft zu Nasak 3 bestätigt, dass die Subventionierung von Sportanlagen mit Nasak-Mitteln künftig nur noch erfolgen wird, wenn Defibrillatoren und das entsprechend geschulte Personal eingesetzt werden. Seit der Verabschiedung von Nasak 3 im Jahre 2007 haben sich alle 20 Trägerschaften im Rahmen entsprechender Beitragsverträge verpflichtet, ihre Anlagen mit einer ausreichenden Anzahl Defibrillatoren auszurüsten und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Personal in der korrekten Anwendung geschult ist. Diese Praxis wird im Rahmen von Nasak 4 konsequent fortgesetzt.</p><p>Die Schulung von ganzen Notfallteams oder der Nachweis eines Konzeptes für die gesundheitliche Notfallgrundversorgung wird demgegenüber in den Nasak-Beitragsverträgen nicht eingefordert. Der Bundesrat hat 2007 auch keine diesbezüglichen Versprechungen abgegeben.</p><p>Die Zahl der installierten Defibrillatoren pro Sportanlage hängt von den Gegebenheiten vor Ort und der geschätzten Reaktionszeit in Notfällen ab. Im Rahmen der Bauabnahme sowie bei periodisch stattfindenden Evaluationsgesprächen wird die Erfüllung der Installationspflicht kontrolliert. Bisher waren bei der Kontrolle der 15 bereits realisierten Anlagen im Rahmen von Nasak 3 keine Beanstandungen notwendig. Fünf Projekte sind noch in der Planungs- oder Bauphase.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dass in der Schweiz mehr Leuten das Leben gerettet werden könnte, wenn auch mehr Leute im Wissen um die Soforthilfemassnahmen geschult und an neuralgischen Orten auch Defibrillatoren vorhanden wären, ist eine bekannte Tatsache. Leider wurde die Idee der entsprechenden Schulung im Rahmen der Lehrfahrausbildung zukünftiger Motorfahrzeuglenker nur eingeschränkt umgesetzt.</p><p>Dafür haben wiederholt Vorsteher des VBS versprochen und bestätigt, dass in der Armee die Schulung in der Lebensrettung stattfinde, damit verbunden auch die Herz-Lungen-Wiederbelebungstechnik und die praktische Anwendung des lebensrettenden automatischen externen Defibrillators (AED) für den Herznotfall an sogenannten Dummies. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Wie viele Kurse mit wie vielen Teilnehmenden wurden seit 2007 in Rekrutenschulen und WK mit konkreten Übungen an sogenannten Dummies durchgeführt?</p><p>Seit 1998 wurden vier Nasak-Kredite beschlossen. Der Bundesrat versprach, die Kreditfreigabe mit Vorgaben für die Ausrüstung der Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit dem Nachweis eines Konzeptes für die gesundheitliche Notfallgrundversorgung zu verbinden. So sei das Vorhandensein von Defibrillatoren und die Schulung von Care-Teams für den Herznotfall konzeptionell als Grundbedingung auszuweisen.</p><p>1. In wie vielen Nasak-Anlagen wurden die Vorgaben mit wie vielen Defibrillatoren/Sportanlage (je nach deren Grösse) realisiert?</p><p>2. Wurden Notfallteams geschult?</p><p>3. Wie lauten genau die Vorgaben des Bundes betreffend Notfallgrundversorgung?</p><p>4. Sind diese Vorgaben tatsächlich Bedingung, um überhaupt im Rahmen der Nasak-Kredite zum Zug zu kommen?</p><p>5. Wird die Einhaltung dieser Bedingungen überprüft?</p>
- Lebensrettung. Schulung und Ausrüstung in Armee und Sportanlagen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vorab verweist der Bundesrat auf die Beantwortung zweier gleichlautender Fragen in der Fragestunde vom 9. Dezember 2013 (Frage Heim 13.5577, "Schulung in Lebensrettung im Rahmen von WK und Rekrutenschule"; Frage Heim 13.5578, "Notfall-Grundversorgung in Nasak-Anlagen. Wie sieht die Umsetzung aus?").</p><p>Der Bundesrat misst der Ausbildung und Schulung der Truppe wie auch der Ausrüstung von Sportanlagen im Bereich der lebensrettenden Massnahmen eine hohe Priorität bei.</p><p>Die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) ist Bestandteil der allgemeinen Grundausbildung im Sanitätsdienst und wird bei sämtlichen Rekruten in allen Rekrutenschulen durchgeführt. Insgesamt werden die Rekruten während 17 Stunden in Erster Hilfe ausgebildet. Die HLW-Ausbildung findet an den sogenannten Phantomen statt, welche die Form eines menschlichen Torsos haben. Insgesamt dürften seit Anfang 2007 rund 140 000 Rekruten diese Ausbildung durchlaufen haben.</p><p>Die spezialisierte Ausbildung der Sanitäts- und Spitalsoldaten sowie der Einheitssanitäter geht bedeutend weiter. Sie beinhaltet während 21 Stunden neben einer Vertiefung der HLW auch die Ausbildung an der automatischen externen Defibrillation (AED). Seit 2007 wurden rund 10 000 Rekruten vertieft ausgebildet.</p><p>Die Armee bietet Sanitätskurse für Kader und angehende Kader der Armee sowie für Berufspersonal des VBS an, die HLW und AED beinhalten. Insgesamt haben etwa 5000 Personen diese Kurse absolviert. Während eines WK absolvieren grundsätzlich alle Sanitäts- und Spitalsoldaten, rund 4000 Angehörige der Armee, die HLW- inklusive AED-Ausbildung im Sinne eines Refresher-Kurses.</p><p>Der Bundesrat hat am 12. Juni 2007 im Rahmen der Beratungen der Botschaft zu Nasak 3 bestätigt, dass die Subventionierung von Sportanlagen mit Nasak-Mitteln künftig nur noch erfolgen wird, wenn Defibrillatoren und das entsprechend geschulte Personal eingesetzt werden. Seit der Verabschiedung von Nasak 3 im Jahre 2007 haben sich alle 20 Trägerschaften im Rahmen entsprechender Beitragsverträge verpflichtet, ihre Anlagen mit einer ausreichenden Anzahl Defibrillatoren auszurüsten und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Personal in der korrekten Anwendung geschult ist. Diese Praxis wird im Rahmen von Nasak 4 konsequent fortgesetzt.</p><p>Die Schulung von ganzen Notfallteams oder der Nachweis eines Konzeptes für die gesundheitliche Notfallgrundversorgung wird demgegenüber in den Nasak-Beitragsverträgen nicht eingefordert. Der Bundesrat hat 2007 auch keine diesbezüglichen Versprechungen abgegeben.</p><p>Die Zahl der installierten Defibrillatoren pro Sportanlage hängt von den Gegebenheiten vor Ort und der geschätzten Reaktionszeit in Notfällen ab. Im Rahmen der Bauabnahme sowie bei periodisch stattfindenden Evaluationsgesprächen wird die Erfüllung der Installationspflicht kontrolliert. Bisher waren bei der Kontrolle der 15 bereits realisierten Anlagen im Rahmen von Nasak 3 keine Beanstandungen notwendig. Fünf Projekte sind noch in der Planungs- oder Bauphase.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dass in der Schweiz mehr Leuten das Leben gerettet werden könnte, wenn auch mehr Leute im Wissen um die Soforthilfemassnahmen geschult und an neuralgischen Orten auch Defibrillatoren vorhanden wären, ist eine bekannte Tatsache. Leider wurde die Idee der entsprechenden Schulung im Rahmen der Lehrfahrausbildung zukünftiger Motorfahrzeuglenker nur eingeschränkt umgesetzt.</p><p>Dafür haben wiederholt Vorsteher des VBS versprochen und bestätigt, dass in der Armee die Schulung in der Lebensrettung stattfinde, damit verbunden auch die Herz-Lungen-Wiederbelebungstechnik und die praktische Anwendung des lebensrettenden automatischen externen Defibrillators (AED) für den Herznotfall an sogenannten Dummies. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Wie viele Kurse mit wie vielen Teilnehmenden wurden seit 2007 in Rekrutenschulen und WK mit konkreten Übungen an sogenannten Dummies durchgeführt?</p><p>Seit 1998 wurden vier Nasak-Kredite beschlossen. Der Bundesrat versprach, die Kreditfreigabe mit Vorgaben für die Ausrüstung der Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit dem Nachweis eines Konzeptes für die gesundheitliche Notfallgrundversorgung zu verbinden. So sei das Vorhandensein von Defibrillatoren und die Schulung von Care-Teams für den Herznotfall konzeptionell als Grundbedingung auszuweisen.</p><p>1. In wie vielen Nasak-Anlagen wurden die Vorgaben mit wie vielen Defibrillatoren/Sportanlage (je nach deren Grösse) realisiert?</p><p>2. Wurden Notfallteams geschult?</p><p>3. Wie lauten genau die Vorgaben des Bundes betreffend Notfallgrundversorgung?</p><p>4. Sind diese Vorgaben tatsächlich Bedingung, um überhaupt im Rahmen der Nasak-Kredite zum Zug zu kommen?</p><p>5. Wird die Einhaltung dieser Bedingungen überprüft?</p>
- Lebensrettung. Schulung und Ausrüstung in Armee und Sportanlagen
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