Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS

ShortId
13.3000
Id
20133000
Updated
24.06.2025 23:35
Language
de
Title
Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS
AdditionalIndexing
12;09;Staatsanwalt/-anwältin;Strafverfahren;Meldepflicht;ordentliche Gerichtsbarkeit;VBS;Feuerwaffe;Waffenbesitz;Armeeangehöriger
1
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
  • L03K050501, ordentliche Gerichtsbarkeit
  • L06K120102010102, Meldepflicht
  • L03K080403, VBS
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Führungsstab der Armee wird vom automatisierten Strafregister Vostra aktiv über Verurteilungen von Angehörigen der Armee wegen Verbrechen und Vergehen informiert. Hingegen wird er nicht aktiv über hängige Strafverfahren informiert, bei denen zu befürchten ist, dass Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Der Führungsstab der Armee erhält diese Information nur auf Anfrage und im Einzelfall (Holschuld). Dies soll korrigiert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist mit dem Inhalt der Motion vollständig einverstanden.</p><p>Die Botschaft kann aber nicht wie verlangt spätestens bis Herbst 2013, sondern erst per Ende 2013 unterbreitet werden. Dies setzt allerdings die Durchführung der für die Gesetzesänderung notwendigen Vernehmlassung während den Sommermonaten voraus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Strafprozessordnung eine Meldepflicht der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichtes an das VBS, Führungsstab der Armee, aufzuerlegen, falls im Rahmen eines hängigen Strafverfahrens gegen Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige zu befürchten ist, dass diese sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden, und der Bundesversammlung eine entsprechende Botschaft so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 zu unterbreiten.</p>
  • Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Führungsstab der Armee wird vom automatisierten Strafregister Vostra aktiv über Verurteilungen von Angehörigen der Armee wegen Verbrechen und Vergehen informiert. Hingegen wird er nicht aktiv über hängige Strafverfahren informiert, bei denen zu befürchten ist, dass Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Der Führungsstab der Armee erhält diese Information nur auf Anfrage und im Einzelfall (Holschuld). Dies soll korrigiert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist mit dem Inhalt der Motion vollständig einverstanden.</p><p>Die Botschaft kann aber nicht wie verlangt spätestens bis Herbst 2013, sondern erst per Ende 2013 unterbreitet werden. Dies setzt allerdings die Durchführung der für die Gesetzesänderung notwendigen Vernehmlassung während den Sommermonaten voraus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Strafprozessordnung eine Meldepflicht der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichtes an das VBS, Führungsstab der Armee, aufzuerlegen, falls im Rahmen eines hängigen Strafverfahrens gegen Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige zu befürchten ist, dass diese sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden, und der Bundesversammlung eine entsprechende Botschaft so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 zu unterbreiten.</p>
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