Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes

ShortId
13.3002
Id
20133002
Updated
25.06.2025 00:01
Language
de
Title
Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes
AdditionalIndexing
09;12;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;VBS;Feuerwaffe;Datenbasis;Informationsaustausch;Waffenbesitz
1
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K080403, VBS
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L06K120301010301, Datenbasis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zusammenarbeit zwischen kantonalen Waffenbüros und Kreiskommandos funktioniert unterschiedlich gut. Bei einem Entzug oder einer Verweigerung einer Bewilligung oder dem Entzug von Waffen durch ein kantonales Waffenbüro werden die Kreiskommandos nicht in allen Kantonen informiert. Auch in die umgekehrte Richtung lässt sich eine Verbesserung des Informationsflusses erreichen. Beim Entzug einer persönlichen Waffe oder einer Leihwaffe durch die Militärbehörden soll dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons automatisch eine Meldung zugestellt werden.</p><p>Aus der Anhörung der Vertreter der KKJPD musste die Kommission mit Erstaunen feststellen, dass für die vorgesehene Waffenplattform, namentlich für die notwendige Online-Abfrage in den kantonalen Waffenregistern, eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss. Es sollen nicht nur die kantonalen Register miteinander verbunden werden, sondern auch die Informationssysteme des Bundes (namentlich Armada) einbezogen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist mit dem Inhalt der Motion vollständig einverstanden.</p><p>Die Botschaft kann aber nicht wie verlangt spätestens bis Herbst 2013, sondern erst per Ende 2013 unterbreitet werden. Dies setzt allerdings die Durchführung der für die Gesetzesänderung notwendigen Vernehmlassung während den Sommermonaten voraus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Um den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes zu verbessern, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 eine Vorlage zur Änderung des Waffengesetzes zu unterbreiten, welche zumindest folgende Punkte regelt:</p><p>a. Über einen Entzug oder eine Verweigerung einer Bewilligung oder den Entzug von Waffen durch ein kantonales Waffenbüro sollen Militärbehörden automatisch informiert werden.</p><p>b. Die zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons sollen über Personen informiert werden, denen aufgrund der Militärgesetzgebung die persönliche Waffe oder die persönliche Leihwaffe entzogen wurde.</p><p>c. Die Daten der elektronischen Informationssysteme nach Artikel 32a Absatz 2 des Waffengesetzes sollen den kantonalen Polizeibehörden und den zuständigen Behörden des Bundes mittels eines Abrufverfahrens zugänglich gemacht werden, der Zugriff kann auch automatisiert erfolgen.</p><p>d. Die Waffen-Informationssysteme von Bund und Kantonen seien so miteinander zu verbinden, dass die Benutzenden im Rahmen ihrer Zugriffsrechte mit einer einzigen Abfrage prüfen können, ob bestimmte Personen in einem oder mehreren Systemen verzeichnet sind.</p><p>Eine Minderheit (Hurter Thomas, Bortoluzzi, Büchler Jakob, Fehr Hans, Müller Walter, Schwander, von Siebenthal) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zusammenarbeit zwischen kantonalen Waffenbüros und Kreiskommandos funktioniert unterschiedlich gut. Bei einem Entzug oder einer Verweigerung einer Bewilligung oder dem Entzug von Waffen durch ein kantonales Waffenbüro werden die Kreiskommandos nicht in allen Kantonen informiert. Auch in die umgekehrte Richtung lässt sich eine Verbesserung des Informationsflusses erreichen. Beim Entzug einer persönlichen Waffe oder einer Leihwaffe durch die Militärbehörden soll dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons automatisch eine Meldung zugestellt werden.</p><p>Aus der Anhörung der Vertreter der KKJPD musste die Kommission mit Erstaunen feststellen, dass für die vorgesehene Waffenplattform, namentlich für die notwendige Online-Abfrage in den kantonalen Waffenregistern, eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss. Es sollen nicht nur die kantonalen Register miteinander verbunden werden, sondern auch die Informationssysteme des Bundes (namentlich Armada) einbezogen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist mit dem Inhalt der Motion vollständig einverstanden.</p><p>Die Botschaft kann aber nicht wie verlangt spätestens bis Herbst 2013, sondern erst per Ende 2013 unterbreitet werden. Dies setzt allerdings die Durchführung der für die Gesetzesänderung notwendigen Vernehmlassung während den Sommermonaten voraus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Um den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes zu verbessern, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 eine Vorlage zur Änderung des Waffengesetzes zu unterbreiten, welche zumindest folgende Punkte regelt:</p><p>a. Über einen Entzug oder eine Verweigerung einer Bewilligung oder den Entzug von Waffen durch ein kantonales Waffenbüro sollen Militärbehörden automatisch informiert werden.</p><p>b. Die zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons sollen über Personen informiert werden, denen aufgrund der Militärgesetzgebung die persönliche Waffe oder die persönliche Leihwaffe entzogen wurde.</p><p>c. Die Daten der elektronischen Informationssysteme nach Artikel 32a Absatz 2 des Waffengesetzes sollen den kantonalen Polizeibehörden und den zuständigen Behörden des Bundes mittels eines Abrufverfahrens zugänglich gemacht werden, der Zugriff kann auch automatisiert erfolgen.</p><p>d. Die Waffen-Informationssysteme von Bund und Kantonen seien so miteinander zu verbinden, dass die Benutzenden im Rahmen ihrer Zugriffsrechte mit einer einzigen Abfrage prüfen können, ob bestimmte Personen in einem oder mehreren Systemen verzeichnet sind.</p><p>Eine Minderheit (Hurter Thomas, Bortoluzzi, Büchler Jakob, Fehr Hans, Müller Walter, Schwander, von Siebenthal) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes

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