Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer
- ShortId
-
13.3003
- Id
-
20133003
- Updated
-
25.06.2025 00:22
- Language
-
de
- Title
-
Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer
- AdditionalIndexing
-
12;04;09;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Personendaten;EJPD;VBS;Feuerwaffe;Informationsaustausch;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- L05K1203040202, Personendaten
- L03K080404, EJPD
- L03K080403, VBS
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das für den Betrieb von Vostra verantwortliche Bundesamt für Justiz meldet dem Führungsstab der Armee Strafurteile von Angehörigen der Armee wegen Verbrechen oder Vergehen. In der Folge prüft der Führungsstab die Meldungen auf einen allfälligen Handlungsbedarf. Der Abgleich zwischen den gelieferten Vostra-Daten und den beim VBS vorhandenen Daten findet über die Personalien statt. Dieser Vorgang ist fehleranfällig und zeitintensiv. Die Sozialversicherungsnummer, welche vom VBS für die eindeutige Identifikation von Militärangehörigen genutzt wird, darf von Vostra mangels gesetzlicher Grundlage heute noch nicht genutzt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist mit dem Inhalt der Motion vollständig einverstanden.</p><p>Die Botschaft kann aber nicht wie verlangt spätestens bis Herbst 2013, sondern erst per Ende 2013 unterbreitet werden. Dies setzt allerdings die Durchführung der für die Gesetzesänderung notwendigen Vernehmlassung während den Sommermonaten voraus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge nach dem Waffengesetz und der Strafprozessordnung beauftragten Behörden die Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung systematisch nutzen dürfen, und der Bundesversammlung eine entsprechende Botschaft so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 zu unterbreiten.</p>
- Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das für den Betrieb von Vostra verantwortliche Bundesamt für Justiz meldet dem Führungsstab der Armee Strafurteile von Angehörigen der Armee wegen Verbrechen oder Vergehen. In der Folge prüft der Führungsstab die Meldungen auf einen allfälligen Handlungsbedarf. Der Abgleich zwischen den gelieferten Vostra-Daten und den beim VBS vorhandenen Daten findet über die Personalien statt. Dieser Vorgang ist fehleranfällig und zeitintensiv. Die Sozialversicherungsnummer, welche vom VBS für die eindeutige Identifikation von Militärangehörigen genutzt wird, darf von Vostra mangels gesetzlicher Grundlage heute noch nicht genutzt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist mit dem Inhalt der Motion vollständig einverstanden.</p><p>Die Botschaft kann aber nicht wie verlangt spätestens bis Herbst 2013, sondern erst per Ende 2013 unterbreitet werden. Dies setzt allerdings die Durchführung der für die Gesetzesänderung notwendigen Vernehmlassung während den Sommermonaten voraus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge nach dem Waffengesetz und der Strafprozessordnung beauftragten Behörden die Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung systematisch nutzen dürfen, und der Bundesversammlung eine entsprechende Botschaft so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 zu unterbreiten.</p>
- Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer
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