Verschreibung von Ritalin

ShortId
13.3013
Id
20133013
Updated
28.07.2023 15:15
Language
de
Title
Verschreibung von Ritalin
AdditionalIndexing
2841;Kontrolle;Betäubungsmittel;Kind;Vollzug von Beschlüssen;Therapeutik;Medikament
1
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K010102010201, Betäubungsmittel
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben in den letzten Jahren die Verschreibungspraxis für Ritalin oder andere Arzneimittel mit Methylphenidat thematisiert. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf seine Stellungnahme zur Interpellation Freysinger 11.3878, "Psychopharmaka".</p><p>Die Verschreibung von Arzneimitteln mit Methylphenidat ist im Heilmittelgesetz (Art. 26 HMG; SR 812.21), in den Fachinformationen der Swissmedic vom 25. Juni 2012 (zu beziehen über info@documed.ch), in der Spezialitätenliste der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und auch im Betäubungsmittelgesetz (Art. 11 Abs. 1 BetmG; SR 812.121) geregelt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es unter Verweis auf diese Bestimmungen als genügend sichergestellt, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung verabreicht wird. Zusätzliche Regelungen auf Verordnungsstufe zum BetmG erachtet er aus heutiger Sicht als nicht notwendig.</p><p>Der Bundesrat verweist jedoch in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahmen zu den Postulaten Fehr Jacqueline 09.3665, der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 13.3012 und Ingold 13.3157, in denen er sich bereiterklärt hat, zu den Anliegen der drei Postulate einen Bericht zu verfassen. Dabei wird er auch auf die Verschreibungspraxis und Anwendung von leistungssteigernden Substanzen und die damit verbundenen Probleme eingehen sowie den politischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Verschreibung von Ritalin prüfen.</p><p>Die Schlussfolgerungen dieses Berichtes werden die Voraussetzung bilden, um die weitere Entwicklung der Problematik fundiert beurteilen und im Bedarfsfall angemessene Massnahmen vorschlagen zu können. Die Verabschiedung des Berichtes durch den Bundesrat ist in der zweiten Jahreshälfte 2014 geplant.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes dafür zu sorgen, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung verabreicht wird.</p>
  • Verschreibung von Ritalin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben in den letzten Jahren die Verschreibungspraxis für Ritalin oder andere Arzneimittel mit Methylphenidat thematisiert. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf seine Stellungnahme zur Interpellation Freysinger 11.3878, "Psychopharmaka".</p><p>Die Verschreibung von Arzneimitteln mit Methylphenidat ist im Heilmittelgesetz (Art. 26 HMG; SR 812.21), in den Fachinformationen der Swissmedic vom 25. Juni 2012 (zu beziehen über info@documed.ch), in der Spezialitätenliste der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und auch im Betäubungsmittelgesetz (Art. 11 Abs. 1 BetmG; SR 812.121) geregelt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es unter Verweis auf diese Bestimmungen als genügend sichergestellt, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung verabreicht wird. Zusätzliche Regelungen auf Verordnungsstufe zum BetmG erachtet er aus heutiger Sicht als nicht notwendig.</p><p>Der Bundesrat verweist jedoch in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahmen zu den Postulaten Fehr Jacqueline 09.3665, der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 13.3012 und Ingold 13.3157, in denen er sich bereiterklärt hat, zu den Anliegen der drei Postulate einen Bericht zu verfassen. Dabei wird er auch auf die Verschreibungspraxis und Anwendung von leistungssteigernden Substanzen und die damit verbundenen Probleme eingehen sowie den politischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Verschreibung von Ritalin prüfen.</p><p>Die Schlussfolgerungen dieses Berichtes werden die Voraussetzung bilden, um die weitere Entwicklung der Problematik fundiert beurteilen und im Bedarfsfall angemessene Massnahmen vorschlagen zu können. Die Verabschiedung des Berichtes durch den Bundesrat ist in der zweiten Jahreshälfte 2014 geplant.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes dafür zu sorgen, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung verabreicht wird.</p>
    • Verschreibung von Ritalin

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