Keine Mitgliedschaften der Bundesbetriebe bei ideologisch-politischen Lobbyorganisationen

ShortId
13.3029
Id
20133029
Updated
28.07.2023 09:36
Language
de
Title
Keine Mitgliedschaften der Bundesbetriebe bei ideologisch-politischen Lobbyorganisationen
AdditionalIndexing
04;Interessenvertretung;Neoliberalismus;Vereinigung;politische Ideologie;öffentliches Unternehmen;Economiesuisse;Abstimmungskampf
1
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K0704010206, Economiesuisse
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L03K080204, politische Ideologie
  • L05K0802041201, Neoliberalismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist als Vertreter der Eigentümerschaft ermächtigt, den Bundesbetrieben gewisse Vorgaben zu machen. Diese Unternehmungen sind bei politischen Kampagnen zur Zurückhaltung angehalten. Mitgliedschaften in ausgewiesenen politisch-ideologisch ausgerichteten Lobbyorganisationen wie beispielsweise Economiesuisse stehen im Widerspruch zu diesem Grundsatz.</p><p>Beispielsweise hält der Bund die Mehrheit bei Swisscom. Swisscom ist auf der Website von Economiesuisse als zahlendes Mitglied aufgeführt. Mit der Mitgliedschaft sind erhebliche Beiträge verbunden. Diese helfen nicht nur mit, die Infrastruktur und die Dienstleistungen von Economiesuisse zu finanzieren, sondern unterstützen vor allem auch direkt ihre politischen Kampagnen. Die Zurückhaltung ist bei Economiesuisse umso mehr angebracht, versteht sich doch diese Organisation als neoliberale, marktfundamentalistische Kampagnenorganisation. Sie steht damit im krassen Widerspruch zu den Grundsätzen und Interessen des Bundes und des Service public.</p><p>Es geht nicht an, mit einer Mitgliedschaft seitens Bundesbetriebe einen Verband zu unterstützen, der mit polarisierenden Kampagnen und Auftritten den sozialen Zusammenhalt des Landes infrage stellt. Im gleichen Sinn und Geist müssen die Kantone angehalten werden, den von ihnen kontrollierten E-Werken die Mitgliedschaft bei Economiesuisse ebenfalls zu untersagen.</p>
  • <p>Die Frage, ob und in welchem Mass Unternehmen des Bundes sich zu politischen Vorlagen äussern dürfen, hat in den vergangenen Jahren wiederholt Anlass zu Diskussionen gegeben und wurde in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen thematisiert (z. B. Anfrage Donzé 05.1144, parlamentarische Initiative Rechsteiner Rudolf 03.434, Interpellation Kaufmann 09.3301). Im Bericht vom 15. September 2006 zur parlamentarischen Initiative 04.463 zur Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen (BBl 2006 9259ff.) kommt die SPK-N zum Schluss, dass eine Ausdehnung der für den Bundesrat geltenden Informationsgrundsätze im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen auf Bundesbetriebe nicht nötig sei, da "eine reichhaltige bundesgerichtliche Praxis zur Zulässigkeit von Interventionen staatlich beherrschter Unternehmen" (BBl 2006 9274) bestehe. Gemäss dieser Praxis sind Interventionen von staatlich beherrschten Unternehmen im Vorfeld eidgenössischer Abstimmungen dann zulässig, wenn ein Unternehmen vom Abstimmungsgegenstand besonders betroffen ist. Die Äusserungen haben in solchen Fällen sachlich, transparent und verhältnismässig zu erfolgen.</p><p>Im Unterschied zu diesen Fragen, die jeweils ein direktes Engagement im Vorfeld von Abstimmungen zum Gegenstand haben, behandelt die vorliegende Motion die Mitgliedschaft von bundesnahen Unternehmen in kampagnenführenden Vereinigungen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, solche Mitgliedschaften zu verbieten.</p><p>Der Bundesrat lehnt ein solches Verbot ab. Zwar darf man von den bundesnahen Betrieben erwarten, dass sie bei Mitgliedschaften in politischen Organisationen Zurückhaltung walten lassen. Innerhalb des von Parlament und Bundesrat mit Rechtsform, Organisationserlass und strategischen Zielen festgelegten Handlungsspielraums liegt es jedoch in der Verantwortung des Verwaltungsrates, die Eignerziele bestmöglich zu erreichen. Dies schliesst aus Sicht des Bundesrates die Kompetenz ein, über Mitgliedschaften in Fach- und Wirtschaftsvereinigungen zu entscheiden. Ein durch den Bundesrat erlassenes Mitgliedschaftsverbot wäre daher nicht nur systemfremd, sondern würde auch die Beziehung zwischen Eigner (Bundesrat) und Unternehmen (Verwaltungsrat) über den Versorgungsauftrag hinaus politisieren, was einer zeitgemässen Eignerpolitik zuwiderliefe. Überdies brächte es grosse Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich, wenn der Bundesrat entscheiden müsste, welche Organisationen als "ideologisch-politische Lobbyorganisationen" gelten und welche nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>1. Der Bundesrat verbietet den öffentlich- und privatrechtlich organisierten Bundesbetrieben, bei denen der Bund die Mehrheit besitzt (z. B. Swisscom), die Mitgliedschaft bei ideologisch-politischen Lobbyorganisationen (z. B. Economiesuisse).</p><p>2. Mitgliedschaften in Arbeitgeber- bzw. Branchenverbänden sind von diesem Verbot ausgenommen.</p><p>3. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesrat.</p>
  • Keine Mitgliedschaften der Bundesbetriebe bei ideologisch-politischen Lobbyorganisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist als Vertreter der Eigentümerschaft ermächtigt, den Bundesbetrieben gewisse Vorgaben zu machen. Diese Unternehmungen sind bei politischen Kampagnen zur Zurückhaltung angehalten. Mitgliedschaften in ausgewiesenen politisch-ideologisch ausgerichteten Lobbyorganisationen wie beispielsweise Economiesuisse stehen im Widerspruch zu diesem Grundsatz.</p><p>Beispielsweise hält der Bund die Mehrheit bei Swisscom. Swisscom ist auf der Website von Economiesuisse als zahlendes Mitglied aufgeführt. Mit der Mitgliedschaft sind erhebliche Beiträge verbunden. Diese helfen nicht nur mit, die Infrastruktur und die Dienstleistungen von Economiesuisse zu finanzieren, sondern unterstützen vor allem auch direkt ihre politischen Kampagnen. Die Zurückhaltung ist bei Economiesuisse umso mehr angebracht, versteht sich doch diese Organisation als neoliberale, marktfundamentalistische Kampagnenorganisation. Sie steht damit im krassen Widerspruch zu den Grundsätzen und Interessen des Bundes und des Service public.</p><p>Es geht nicht an, mit einer Mitgliedschaft seitens Bundesbetriebe einen Verband zu unterstützen, der mit polarisierenden Kampagnen und Auftritten den sozialen Zusammenhalt des Landes infrage stellt. Im gleichen Sinn und Geist müssen die Kantone angehalten werden, den von ihnen kontrollierten E-Werken die Mitgliedschaft bei Economiesuisse ebenfalls zu untersagen.</p>
    • <p>Die Frage, ob und in welchem Mass Unternehmen des Bundes sich zu politischen Vorlagen äussern dürfen, hat in den vergangenen Jahren wiederholt Anlass zu Diskussionen gegeben und wurde in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen thematisiert (z. B. Anfrage Donzé 05.1144, parlamentarische Initiative Rechsteiner Rudolf 03.434, Interpellation Kaufmann 09.3301). Im Bericht vom 15. September 2006 zur parlamentarischen Initiative 04.463 zur Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen (BBl 2006 9259ff.) kommt die SPK-N zum Schluss, dass eine Ausdehnung der für den Bundesrat geltenden Informationsgrundsätze im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen auf Bundesbetriebe nicht nötig sei, da "eine reichhaltige bundesgerichtliche Praxis zur Zulässigkeit von Interventionen staatlich beherrschter Unternehmen" (BBl 2006 9274) bestehe. Gemäss dieser Praxis sind Interventionen von staatlich beherrschten Unternehmen im Vorfeld eidgenössischer Abstimmungen dann zulässig, wenn ein Unternehmen vom Abstimmungsgegenstand besonders betroffen ist. Die Äusserungen haben in solchen Fällen sachlich, transparent und verhältnismässig zu erfolgen.</p><p>Im Unterschied zu diesen Fragen, die jeweils ein direktes Engagement im Vorfeld von Abstimmungen zum Gegenstand haben, behandelt die vorliegende Motion die Mitgliedschaft von bundesnahen Unternehmen in kampagnenführenden Vereinigungen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, solche Mitgliedschaften zu verbieten.</p><p>Der Bundesrat lehnt ein solches Verbot ab. Zwar darf man von den bundesnahen Betrieben erwarten, dass sie bei Mitgliedschaften in politischen Organisationen Zurückhaltung walten lassen. Innerhalb des von Parlament und Bundesrat mit Rechtsform, Organisationserlass und strategischen Zielen festgelegten Handlungsspielraums liegt es jedoch in der Verantwortung des Verwaltungsrates, die Eignerziele bestmöglich zu erreichen. Dies schliesst aus Sicht des Bundesrates die Kompetenz ein, über Mitgliedschaften in Fach- und Wirtschaftsvereinigungen zu entscheiden. Ein durch den Bundesrat erlassenes Mitgliedschaftsverbot wäre daher nicht nur systemfremd, sondern würde auch die Beziehung zwischen Eigner (Bundesrat) und Unternehmen (Verwaltungsrat) über den Versorgungsauftrag hinaus politisieren, was einer zeitgemässen Eignerpolitik zuwiderliefe. Überdies brächte es grosse Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich, wenn der Bundesrat entscheiden müsste, welche Organisationen als "ideologisch-politische Lobbyorganisationen" gelten und welche nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>1. Der Bundesrat verbietet den öffentlich- und privatrechtlich organisierten Bundesbetrieben, bei denen der Bund die Mehrheit besitzt (z. B. Swisscom), die Mitgliedschaft bei ideologisch-politischen Lobbyorganisationen (z. B. Economiesuisse).</p><p>2. Mitgliedschaften in Arbeitgeber- bzw. Branchenverbänden sind von diesem Verbot ausgenommen.</p><p>3. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesrat.</p>
    • Keine Mitgliedschaften der Bundesbetriebe bei ideologisch-politischen Lobbyorganisationen

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