Schneesocken für Pneus als Winterausrüstung anerkennen

ShortId
13.3032
Id
20133032
Updated
28.07.2023 09:16
Language
de
Title
Schneesocken für Pneus als Winterausrüstung anerkennen
AdditionalIndexing
48;atmosphärische Verhältnisse;Bereifung;Fahrzeugausrüstung;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L06K070501030101, Bereifung
  • L04K06030202, atmosphärische Verhältnisse
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis vor Kurzem gab es nur wenige Möglichkeiten, um sich mit einem Motorfahrzeug sicher auf Schnee fortzubewegen. Neben Winterpneus halfen lediglich Schneeketten dabei, sich annähernd sicher auf verschneiten Strassen fortzubewegen.</p><p>Seit einigen Jahren können textile Pneuhüllen (eher bekannt unter der Bezeichnung "Auto Sock") hier Abhilfe schaffen. Sie sind eine günstige Alternative zu den Schneeketten und sind einfacher anzubringen als diese. Ausserdem sind die Schneesocken im Gegensatz zu den Schneeketten für alle Fahrzeug- und Pneutypen einsetzbar.</p><p>Die Schneesocken werden vom Touring Club Schweiz als Anfahrhilfe empfohlen und sind in mehreren Ländern, wie Frankreich oder Österreich, als Ersatzlösung für Schneeketten zugelassen. In der Schweiz sind sie trotzdem noch nicht als Winterausrüstung anerkannt. Man kann sich nun die Verwirrung europäischer Touristinnen und Touristen vorstellen, die gutgläubig "Auto Socks" anstelle von Schneeketten verwenden und so gegen die geltenden Weisungen verstossen. Die Weisungen übrigens stammen aus dem Jahr 1982, obschon sich die Technik und die Produkte seither ständig weiterentwickelt haben.</p>
  • <p>In der Schweiz sind auf Strecken, die mit dem Signal "Schneeketten obligatorisch" gekennzeichnet sind, nur Traktionshilfen erlaubt, die den diesbezüglichen Weisungen vom 16. Dezember 1982 des seinerzeit zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes entsprechen. Neben den metallenen Schneeketten erfüllen auch gewisse Traktionshilfen aus Kunststoff diese Anforderungen. Die Automobilistinnen und Automobilisten sind daher heute auch in der Schweiz nicht mehr gezwungen, beim Signal "Schneeketten obligatorisch" metallene Schneeketten zu verwenden. Die textile Traktionshilfe "Auto Socks" entspricht den Anforderungen jedoch nicht. Dementsprechend bietet diese textile Traktionshilfe auf verschneiten oder vereisten Strassen weniger Sicherheit. Auch bleibt ein mit "Auto Socks" ausgerüstetes Fahrzeug schneller stecken. Dies birgt ein grösseres Staurisiko für die anderen Verkehrsteilnehmenden.</p><p>Der Bundesrat lehnt es ab, bei der Anerkennung von Schneeketten auf ein bestimmtes Markenprodukt abzustellen bzw. die Anforderungen an Schneeketten gezielt so abzusenken, dass "Auto Socks" diese erfüllen. "Auto Socks" dürfen aber überall dort verwendet werden, wo Schneeketten nicht obligatorisch sind, z. B. als Anfahrhilfe.</p><p>Im Übrigen bestehen vor allem mangels Interesse zahlreicher Länder international keine harmonisierten Regelungen für Anforderungen an Schneeketten oder Anfahrhilfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich textile Traktionshilfen ("Schneesocken") angesichts ihrer anerkannten Wirkung als Winterausrüstung anzuerkennen und den Schneeketten gleichzustellen.</p>
  • Schneesocken für Pneus als Winterausrüstung anerkennen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis vor Kurzem gab es nur wenige Möglichkeiten, um sich mit einem Motorfahrzeug sicher auf Schnee fortzubewegen. Neben Winterpneus halfen lediglich Schneeketten dabei, sich annähernd sicher auf verschneiten Strassen fortzubewegen.</p><p>Seit einigen Jahren können textile Pneuhüllen (eher bekannt unter der Bezeichnung "Auto Sock") hier Abhilfe schaffen. Sie sind eine günstige Alternative zu den Schneeketten und sind einfacher anzubringen als diese. Ausserdem sind die Schneesocken im Gegensatz zu den Schneeketten für alle Fahrzeug- und Pneutypen einsetzbar.</p><p>Die Schneesocken werden vom Touring Club Schweiz als Anfahrhilfe empfohlen und sind in mehreren Ländern, wie Frankreich oder Österreich, als Ersatzlösung für Schneeketten zugelassen. In der Schweiz sind sie trotzdem noch nicht als Winterausrüstung anerkannt. Man kann sich nun die Verwirrung europäischer Touristinnen und Touristen vorstellen, die gutgläubig "Auto Socks" anstelle von Schneeketten verwenden und so gegen die geltenden Weisungen verstossen. Die Weisungen übrigens stammen aus dem Jahr 1982, obschon sich die Technik und die Produkte seither ständig weiterentwickelt haben.</p>
    • <p>In der Schweiz sind auf Strecken, die mit dem Signal "Schneeketten obligatorisch" gekennzeichnet sind, nur Traktionshilfen erlaubt, die den diesbezüglichen Weisungen vom 16. Dezember 1982 des seinerzeit zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes entsprechen. Neben den metallenen Schneeketten erfüllen auch gewisse Traktionshilfen aus Kunststoff diese Anforderungen. Die Automobilistinnen und Automobilisten sind daher heute auch in der Schweiz nicht mehr gezwungen, beim Signal "Schneeketten obligatorisch" metallene Schneeketten zu verwenden. Die textile Traktionshilfe "Auto Socks" entspricht den Anforderungen jedoch nicht. Dementsprechend bietet diese textile Traktionshilfe auf verschneiten oder vereisten Strassen weniger Sicherheit. Auch bleibt ein mit "Auto Socks" ausgerüstetes Fahrzeug schneller stecken. Dies birgt ein grösseres Staurisiko für die anderen Verkehrsteilnehmenden.</p><p>Der Bundesrat lehnt es ab, bei der Anerkennung von Schneeketten auf ein bestimmtes Markenprodukt abzustellen bzw. die Anforderungen an Schneeketten gezielt so abzusenken, dass "Auto Socks" diese erfüllen. "Auto Socks" dürfen aber überall dort verwendet werden, wo Schneeketten nicht obligatorisch sind, z. B. als Anfahrhilfe.</p><p>Im Übrigen bestehen vor allem mangels Interesse zahlreicher Länder international keine harmonisierten Regelungen für Anforderungen an Schneeketten oder Anfahrhilfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich textile Traktionshilfen ("Schneesocken") angesichts ihrer anerkannten Wirkung als Winterausrüstung anzuerkennen und den Schneeketten gleichzustellen.</p>
    • Schneesocken für Pneus als Winterausrüstung anerkennen

Back to List