Weshalb sind beim Autobahnwerkhof Emmen keine Solaranlagen vorgesehen?

ShortId
13.3040
Id
20133040
Updated
28.07.2023 09:50
Language
de
Title
Weshalb sind beim Autobahnwerkhof Emmen keine Solaranlagen vorgesehen?
AdditionalIndexing
66;04;Sonnenenergie;Luzern (Kanton);Bundesamt für Strassen;Bundesbauten
1
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L04K08040704, Bundesamt für Strassen
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die energetische Zukunft ist erneuerbar. Diese Erkenntnis prägt die Energiestrategie des Bundesrates. Einen wichtigen Beitrag wird die Solarenergie leisten, sei es zur Gewinnung von Energie, sei es zur Aufbereitung von Warmwasser. Auch dies ist in den aktuellen bundesrätlichen Publikationen zur Energiefrage nachzulesen. In der Praxis scheint dies beim geplanten Autobahnwerkhof in Emmen aber - zumindest bis jetzt - nicht zu klappen. Das ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar und muss in unseren Augen geändert werden.</p><p>Wenn die energiepolitischen Ziele erreicht werden sollen, braucht es ein Umdenken und eine neue Praxis. Der Bund kann umso glaubwürdiger für die Energiewende eintreten, wenn er selbst mit dem guten Beispiel vorangeht. Dafür ist das Projekt in Emmen eine gute Gelegenheit. Der Bundesrat soll und kann sie noch wahrnehmen.</p><p>Mit dem Ergebnis der Volksabstimmung über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ändert sich die Rechtslage. In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden. Die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden oder neuen Bauten gehen den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor.</p><p>Das gibt dem Bund die Gelegenheit, die Chance für Solaranlagen im Nachhinein doch noch zu packen. Sollte das neue RPG im Falle Emmen dafür zu spät in Kraft treten, soll und kann der Bundesrat bei der Gemeinde eine Ergänzung der Baubewilligung beantragen.</p>
  • <p>1. Die Energiestrategie für Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (vgl. Motion Schelbert 13.3039) ist grundsätzlich auch für die Werkhöfe der Nationalstrasse anzuwenden, für die das Bundesamt für Strassen (Astra) zuständig ist. Teil der Strategie ist, die alternative Energieproduktion in, auf und an den Gebäuden des Bundes zu fördern. Bei grösseren Neu- und Umbauprojekten ist die Möglichkeit der Errichtung und Erweiterung von Fotovoltaikanlagen stets zu prüfen.</p><p>Zu beachten ist jedoch im Fall der Anlagen der Nationalstrasse, dass die Mittel zweckgebunden sind. Das Astra kann demnach nicht als Energieproduzent für Dritte auftreten, sondern baut lediglich Solaranlagen, falls diese zur Deckung des Eigenbedarfs benötigt werden. Die Installation einer Solaranlage zur Deckung des Eigenbedarfs wird derzeit geprüft.</p><p>Besteht kein Eigenbedarf, steht es Dritten frei, ein Gesuch zu stellen, wenn sie Solaranlagen auf der Infrastruktur oder dem Areal der Nationalstrasse installieren möchten. Damit Dachflächen zur Verfügung gestellt werden können, wird beim Bau von neuen Gebäuden darauf geachtet, dass die Tragstruktur entsprechend dimensioniert wird. Diese Grundsätze werden auch im Fall des Werkhofes Emmen beachtet.</p><p>Das Astra klärt gegenwärtig im Übrigen die Machbarkeit einer Überdeckung eines Autobahnabschnitts im Wallis ab, um die Produktion von Solarstrom auf grösseren Flächen zu ermöglichen (vgl. Postulat Darbellay 11.4017).</p><p>2. Massnahmen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie setzt der Bundesrat bereits heute im Rahmen seines Kompetenzbereichs und der gegebenen Möglichkeiten um. Zusätzlich wurde als Teil der Energiestrategie 2050 ein erstes Massnahmenpaket zusammengestellt, um den Umbau des Energiesystems der Schweiz voranzutreiben. Zur Umsetzung der Massnahmen sind eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie weitere gesetzliche Anpassungen nötig. Die entsprechende Botschaft wird der Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr dem Parlament unterbreiten können.</p><p>3. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, fördern der Bund und auch das Astra die alternative Energieproduktion auf ihren Gebäuden. Trotzdem kann es vorkommen, dass an einem Bauwerk der Nationalstrasse keine Solaranlage installiert wird. Ausschlaggebend sind neben technischen Kriterien wie Lichteinfall und Dachneigung auch wirtschaftliche Überlegungen: Öffentliche Mittel sind mit Sorgfalt einzusetzen, nicht zuletzt, um zu gewährleisten, dass der investierte Franken einen maximalen Nutzen stiftet. Falls die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, die Fläche jedoch nicht für den Eigenbedarf genutzt werden kann, wird dafür gesorgt, dass der Standort Dritten für die Produktion von Solarenergie zur Verfügung gestellt werden kann.</p><p>4. Ein nachträglicher Einbau ist immer dann möglich, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Statik der Infrastruktur dies zulassen. Zudem dürfen der Betrieb und der Unterhalt der Anlage durch die Zweitnutzung nicht beeinträchtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Strassen hat in Emmen ein Baugesuch für einen Autobahnwerkhof (Sanierung und Erweiterung Bürogebäude, Neubau Geräte- und Fahrzeughalle) aufgelegt. Die Prüfung des Baugesuches zeigt, dass keine Solaranlagen vorgesehen sind. Das wird in der Bevölkerung nicht verstanden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie verfolgt er beim Einbau von Solaranlagen?</p><p>2. Welche Vorstellungen hat er in zeitlicher Hinsicht?</p><p>3. Aus welchen Gründen sind bei diesen Bauten keine Solaranlagen vorgesehen?</p><p>4. Ist er bereit, im Nachhinein Solaranlagen zu integrieren?</p>
  • Weshalb sind beim Autobahnwerkhof Emmen keine Solaranlagen vorgesehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die energetische Zukunft ist erneuerbar. Diese Erkenntnis prägt die Energiestrategie des Bundesrates. Einen wichtigen Beitrag wird die Solarenergie leisten, sei es zur Gewinnung von Energie, sei es zur Aufbereitung von Warmwasser. Auch dies ist in den aktuellen bundesrätlichen Publikationen zur Energiefrage nachzulesen. In der Praxis scheint dies beim geplanten Autobahnwerkhof in Emmen aber - zumindest bis jetzt - nicht zu klappen. Das ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar und muss in unseren Augen geändert werden.</p><p>Wenn die energiepolitischen Ziele erreicht werden sollen, braucht es ein Umdenken und eine neue Praxis. Der Bund kann umso glaubwürdiger für die Energiewende eintreten, wenn er selbst mit dem guten Beispiel vorangeht. Dafür ist das Projekt in Emmen eine gute Gelegenheit. Der Bundesrat soll und kann sie noch wahrnehmen.</p><p>Mit dem Ergebnis der Volksabstimmung über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ändert sich die Rechtslage. In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden. Die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden oder neuen Bauten gehen den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor.</p><p>Das gibt dem Bund die Gelegenheit, die Chance für Solaranlagen im Nachhinein doch noch zu packen. Sollte das neue RPG im Falle Emmen dafür zu spät in Kraft treten, soll und kann der Bundesrat bei der Gemeinde eine Ergänzung der Baubewilligung beantragen.</p>
    • <p>1. Die Energiestrategie für Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (vgl. Motion Schelbert 13.3039) ist grundsätzlich auch für die Werkhöfe der Nationalstrasse anzuwenden, für die das Bundesamt für Strassen (Astra) zuständig ist. Teil der Strategie ist, die alternative Energieproduktion in, auf und an den Gebäuden des Bundes zu fördern. Bei grösseren Neu- und Umbauprojekten ist die Möglichkeit der Errichtung und Erweiterung von Fotovoltaikanlagen stets zu prüfen.</p><p>Zu beachten ist jedoch im Fall der Anlagen der Nationalstrasse, dass die Mittel zweckgebunden sind. Das Astra kann demnach nicht als Energieproduzent für Dritte auftreten, sondern baut lediglich Solaranlagen, falls diese zur Deckung des Eigenbedarfs benötigt werden. Die Installation einer Solaranlage zur Deckung des Eigenbedarfs wird derzeit geprüft.</p><p>Besteht kein Eigenbedarf, steht es Dritten frei, ein Gesuch zu stellen, wenn sie Solaranlagen auf der Infrastruktur oder dem Areal der Nationalstrasse installieren möchten. Damit Dachflächen zur Verfügung gestellt werden können, wird beim Bau von neuen Gebäuden darauf geachtet, dass die Tragstruktur entsprechend dimensioniert wird. Diese Grundsätze werden auch im Fall des Werkhofes Emmen beachtet.</p><p>Das Astra klärt gegenwärtig im Übrigen die Machbarkeit einer Überdeckung eines Autobahnabschnitts im Wallis ab, um die Produktion von Solarstrom auf grösseren Flächen zu ermöglichen (vgl. Postulat Darbellay 11.4017).</p><p>2. Massnahmen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie setzt der Bundesrat bereits heute im Rahmen seines Kompetenzbereichs und der gegebenen Möglichkeiten um. Zusätzlich wurde als Teil der Energiestrategie 2050 ein erstes Massnahmenpaket zusammengestellt, um den Umbau des Energiesystems der Schweiz voranzutreiben. Zur Umsetzung der Massnahmen sind eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie weitere gesetzliche Anpassungen nötig. Die entsprechende Botschaft wird der Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr dem Parlament unterbreiten können.</p><p>3. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, fördern der Bund und auch das Astra die alternative Energieproduktion auf ihren Gebäuden. Trotzdem kann es vorkommen, dass an einem Bauwerk der Nationalstrasse keine Solaranlage installiert wird. Ausschlaggebend sind neben technischen Kriterien wie Lichteinfall und Dachneigung auch wirtschaftliche Überlegungen: Öffentliche Mittel sind mit Sorgfalt einzusetzen, nicht zuletzt, um zu gewährleisten, dass der investierte Franken einen maximalen Nutzen stiftet. Falls die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, die Fläche jedoch nicht für den Eigenbedarf genutzt werden kann, wird dafür gesorgt, dass der Standort Dritten für die Produktion von Solarenergie zur Verfügung gestellt werden kann.</p><p>4. Ein nachträglicher Einbau ist immer dann möglich, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Statik der Infrastruktur dies zulassen. Zudem dürfen der Betrieb und der Unterhalt der Anlage durch die Zweitnutzung nicht beeinträchtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Strassen hat in Emmen ein Baugesuch für einen Autobahnwerkhof (Sanierung und Erweiterung Bürogebäude, Neubau Geräte- und Fahrzeughalle) aufgelegt. Die Prüfung des Baugesuches zeigt, dass keine Solaranlagen vorgesehen sind. Das wird in der Bevölkerung nicht verstanden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie verfolgt er beim Einbau von Solaranlagen?</p><p>2. Welche Vorstellungen hat er in zeitlicher Hinsicht?</p><p>3. Aus welchen Gründen sind bei diesen Bauten keine Solaranlagen vorgesehen?</p><p>4. Ist er bereit, im Nachhinein Solaranlagen zu integrieren?</p>
    • Weshalb sind beim Autobahnwerkhof Emmen keine Solaranlagen vorgesehen?

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