Beschaffungen des Bundes. Gleichmässigere Berücksichtigung der Kantone
- ShortId
-
13.3041
- Id
-
20133041
- Updated
-
27.07.2023 19:55
- Language
-
de
- Title
-
Beschaffungen des Bundes. Gleichmässigere Berücksichtigung der Kantone
- AdditionalIndexing
-
04;15;Wirtschaftsförderung;regionales Gefälle;Kanton;Submissionswesen;Gleichbehandlung;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K080701020108, Kanton
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
- L05K0704030202, regionales Gefälle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung gibt jährlich viel Geld aus, fast 5 Milliarden Franken im Inland. Die Ausgaben des Bundes sind Erträge für die Wirtschaft in den Regionen der Schweiz. Anders, als erwartet werden dürfte, fällt die Berücksichtigung der Kantone aber höchst unterschiedlich aus: Einzelne Kantone wie Uri, Nidwalden oder Bern erhalten weit überdurchschnittliche Beträge, andere wie Schaffhausen, Genf oder die beiden Appenzell weit unterdurchschnittliche. Wird das prozentuale Auftragsvolumen eines Kantons ins Verhältnis gesetzt zu dessen Anteil am BIP des Bundes, liegen die Verhältniszahlen zwischen plus 3,3 und minus 0,9. Die meisten Kantone liegen im Minus.</p>
- <p>1. Die Vergabestellen der Bundesverwaltung sind dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und damit dem wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel und der Gleichbehandlung aller Anbietenden im Beschaffungsverfahren verpflichtet (Art. 1 Abs. 2 BöB). Mit dem öffentlichen Beschaffungswesen soll auch der Wettbewerb unter den Anbietenden gestärkt werden (Art. 1 Abs. 1 Bst. b BöB). Derjenige Anbietende, der das wirtschaftlich günstigste Angebot einreicht, erhält den Zuschlag. Dieses muss anhand der im Voraus bekanntgegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien evaluiert werden. Die geografische Herkunft eines Angebotes ist hingegen kein Selektionskriterium. Die Vergabestellen dürfen nicht regional- oder kantonalpolitische Aspekte in ihre Zuschlagsentscheide einfliessen lassen.</p><p>Auf dieser Basis erhielten auch Unternehmen aus den beiden Appenzell, Schaffhausen und Genf den Zuschlag für Aufträge des Bundes.</p><p>2.-4. Zum Thema der kantonalen oder regionalen Verteilung von öffentlichen Aufträgen wurden bereits mehrere analoge Vorstösse eingereicht: Motion Hodgers 12.3739, Motion de Buman 12.3914, Postulat Darbellay 12.3910, Interpellation Caroni 12.3709, Interpellation Candinas 12.3757. Der Bundesrat verweist auf die Antworten zu diesen Vorstössen.</p><p>In Bezug auf die Thematik der ungleichen Verteilung der Zuschläge auf die Sprachregionen der Schweiz konnte der Bundesrat keine eindeutigen Gründe feststellen, weshalb trotz der verschiedenen Anstrengungen der Verwaltung in den letzten Jahren nur wenige Veränderungen bei der Anzahl Zuschläge auf die Sprachregionen zu erkennen sind (siehe Motion Hodgers 12.3739, Motion de Buman 12.3914, Postulat Darbellay 12.3910). Er hat deshalb der Beschaffungskonferenz des Bundes den Auftrag erteilt, mittels einer gesamtheitlichen Analyse die Gründe für diesen Sachverhalt zu erheben und ihm bis Ende 2013 darüber Bericht zu erstatten. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat allfällige Massnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation prüfen und gegebenenfalls auslösen. Der Bundesrat wartet nun zunächst die Ergebnisse dieser Analyse ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Bund bei seinen Beschaffungen die Kantone in einem ähnlichen Ausmass berücksichtigen sollte?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die real existierenden Unterschiede viel zu gross sind und reduziert werden müssen?</p><p>3. Wie gedenkt er vorzugehen, um gerechtere Verhältnisse zu schaffen?</p><p>4. Wie viel Zeit will er sich dafür nehmen?</p>
- Beschaffungen des Bundes. Gleichmässigere Berücksichtigung der Kantone
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bundesverwaltung gibt jährlich viel Geld aus, fast 5 Milliarden Franken im Inland. Die Ausgaben des Bundes sind Erträge für die Wirtschaft in den Regionen der Schweiz. Anders, als erwartet werden dürfte, fällt die Berücksichtigung der Kantone aber höchst unterschiedlich aus: Einzelne Kantone wie Uri, Nidwalden oder Bern erhalten weit überdurchschnittliche Beträge, andere wie Schaffhausen, Genf oder die beiden Appenzell weit unterdurchschnittliche. Wird das prozentuale Auftragsvolumen eines Kantons ins Verhältnis gesetzt zu dessen Anteil am BIP des Bundes, liegen die Verhältniszahlen zwischen plus 3,3 und minus 0,9. Die meisten Kantone liegen im Minus.</p>
- <p>1. Die Vergabestellen der Bundesverwaltung sind dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und damit dem wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel und der Gleichbehandlung aller Anbietenden im Beschaffungsverfahren verpflichtet (Art. 1 Abs. 2 BöB). Mit dem öffentlichen Beschaffungswesen soll auch der Wettbewerb unter den Anbietenden gestärkt werden (Art. 1 Abs. 1 Bst. b BöB). Derjenige Anbietende, der das wirtschaftlich günstigste Angebot einreicht, erhält den Zuschlag. Dieses muss anhand der im Voraus bekanntgegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien evaluiert werden. Die geografische Herkunft eines Angebotes ist hingegen kein Selektionskriterium. Die Vergabestellen dürfen nicht regional- oder kantonalpolitische Aspekte in ihre Zuschlagsentscheide einfliessen lassen.</p><p>Auf dieser Basis erhielten auch Unternehmen aus den beiden Appenzell, Schaffhausen und Genf den Zuschlag für Aufträge des Bundes.</p><p>2.-4. Zum Thema der kantonalen oder regionalen Verteilung von öffentlichen Aufträgen wurden bereits mehrere analoge Vorstösse eingereicht: Motion Hodgers 12.3739, Motion de Buman 12.3914, Postulat Darbellay 12.3910, Interpellation Caroni 12.3709, Interpellation Candinas 12.3757. Der Bundesrat verweist auf die Antworten zu diesen Vorstössen.</p><p>In Bezug auf die Thematik der ungleichen Verteilung der Zuschläge auf die Sprachregionen der Schweiz konnte der Bundesrat keine eindeutigen Gründe feststellen, weshalb trotz der verschiedenen Anstrengungen der Verwaltung in den letzten Jahren nur wenige Veränderungen bei der Anzahl Zuschläge auf die Sprachregionen zu erkennen sind (siehe Motion Hodgers 12.3739, Motion de Buman 12.3914, Postulat Darbellay 12.3910). Er hat deshalb der Beschaffungskonferenz des Bundes den Auftrag erteilt, mittels einer gesamtheitlichen Analyse die Gründe für diesen Sachverhalt zu erheben und ihm bis Ende 2013 darüber Bericht zu erstatten. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat allfällige Massnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation prüfen und gegebenenfalls auslösen. Der Bundesrat wartet nun zunächst die Ergebnisse dieser Analyse ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Bund bei seinen Beschaffungen die Kantone in einem ähnlichen Ausmass berücksichtigen sollte?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die real existierenden Unterschiede viel zu gross sind und reduziert werden müssen?</p><p>3. Wie gedenkt er vorzugehen, um gerechtere Verhältnisse zu schaffen?</p><p>4. Wie viel Zeit will er sich dafür nehmen?</p>
- Beschaffungen des Bundes. Gleichmässigere Berücksichtigung der Kantone
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