Infrastruktur und Sicherheit in der Schweiz. Befristete Weiterverwendung des Mehrwertsteuerertrages ab dem 1. Januar 2018

ShortId
13.3045
Id
20133045
Updated
28.07.2023 09:06
Language
de
Title
Infrastruktur und Sicherheit in der Schweiz. Befristete Weiterverwendung des Mehrwertsteuerertrages ab dem 1. Januar 2018
AdditionalIndexing
24;Nationalstrassenbau;Verkehrsinfrastruktur;energetische Sanierung von Gebäuden;öffentliche Infrastruktur;Invalidenversicherung;Mehrwertsteuer;künftige Bahninfrastruktur;Verteidigungsausgaben;Finanzierung
1
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K04020109, Verteidigungsausgaben
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L05K1803020401, künftige Bahninfrastruktur
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die befristet für die Sanierung der Invalidenversicherung erhobene Mehrwertsteuer von 0,4 Prozent läuft per Ende 2017 aus. Die IV muss bis zu diesem Zeitpunkt die Balance zwischen Ein- und Ausgaben gefunden haben. Eine weitere Finanzierung durch die Mehrwertsteuer ist weder nötig noch zweckmässig.</p><p>Für die Investitionsvorhaben in unserem Land, insbesondere bei den Infrastrukturen und der Sicherheit (Armeebetrieb und Ausrüstung), sind in den nächsten Jahren enorme finanzielle Mittel notwendig. Die Weiterführung der zusätzlich erhobenen Mittel von 0,4 Prozent könnte ein Finanzierungsweg sein und die effektive Realisierung der dringend notwendigen Investitionen teilweise unterstützend ermöglichen.</p>
  • <p>Das Volk hat im Jahr 2009 der IV-Zusatzfinanzierung unter der Vorgabe zugestimmt, dass die entsprechende Erhöhung der Mehrwertsteuer bis Ende 2017 befristet ist. Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken, von dieser Befristung abzurücken bzw. die Mehrwertsteuer wieder (befristet) zu erhöhen und die entsprechenden Einnahmen vollumfänglich für andere Aufgaben einzusetzen. Schon das Anliegen des Motionärs, zusätzliche Mittel aus der Mehrwertsteuer für die Bahninfrastruktur einzusetzen, das vom Parlament im Rahmen der Fabi-Vorlage umgesetzt werden dürfte, ritzt das politische Versprechen der Befristung. Die verbleibenden 0,3 Mehrwertsteuerprozente für bestehende und neue Staatsaufgaben einzusetzen wäre aus Sicht des Bundesrates erst recht problematisch, würde doch damit die auf Ende 2017 vorgesehene Befristung vollständig aufgegeben. Dies könnte der Glaubwürdigkeit der Steuerpolitik des Bundes schaden.</p><p>Die Weiterverwendung des gesamten Mehrwertsteuerzuschlags für andere Aufgaben würde ferner dazu führen, dass die Fiskalquote nach 2017 auf dem erhöhten Niveau bliebe, statt wie bisher angestrebt zu sinken. Dieser Effekt liesse sich nur vermeiden, wenn die zusätzlich erhobenen Mehrwertsteuerpromille für die Gegenfinanzierung von Einnahmenausfällen aus anderweitigen Steuersenkungen verwendet würden.</p><p>Nebst diesen grundsätzlichen Überlegungen sprechen auch finanzpolitische Gründe gegen das vom Motionär vorgeschlagene Vorgehen. Der Bundesrat steht (neuen) Zweckbindungen von Einnahmen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Zweckbindungen schränken den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten ein und können zu Ineffizienzen führen, weil die Ausgaben von den Einnahmen statt vom effektiven Bedarf abhängig gemacht werden. Mit der Motion würde eine Zweckbindung der Mehrwertsteuer gleich auf drei weitere Aufgabengebiete ausgedehnt: Für die Bahn werden bereits heute Mehrwertsteuermittel eingesetzt, nicht aber in den anderen Bereichen (Nationalstrassen, Armee, energiewirksame Sanierung von Bauten). Der Bundeshaushalt würde dadurch noch komplexer und unflexibler. Zweckbindungen sind vor allem dann geeignet, wenn die Kosten einer Aufgabe unmittelbar durch die Nutzniesserinnen und Nutzniesser finanziert werden sollen. Mit solchen Benutzerfinanzierungen wird meist auch eine Lenkungswirkung angestrebt. Mit der Zweckbindung von Mehrwertsteuermitteln kann indes in keinem der zu begünstigenden Bereiche eine Lenkungswirkung erzielt werden.</p><p>Schliesslich erachtet der Bundesrat auch die neuerliche Befristung auf fünf Jahre als problematisch, da die zusätzlichen Mittel auch in Bereiche fliessen sollen, die Daueraufgaben des Bundes sind (z. B. der Unterhalt der Nationalstrassen oder Beschaffungen für die Armee) bzw. die sich noch über einen längeren Zeitraum erstrecken dürften (z. B. energiewirksame Sanierung von Bauten). In diesen Bereichen dürfte der Mittelbedarf fünf Jahre später kaum kleiner sein. Somit droht eine Finanzpolitik des sSop-and-go, die nicht als nachhaltig bezeichnet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die die weitere Verwendung des zusätzlich erhobenen Mehrwertsteuerertrages von 0,4 Prozent ab dem 1. Januar 2018 zugunsten von Investitionen in die Infrastrukturen, Bauten und Sicherheit in unserem Land ermöglicht. Dabei soll eine paritätische Zuteilung von je 0,1 Prozent an die Bahninfrastruktur, die Fertigstellung der Nationalstrassen und deren Unterhalt, die Beschaffungen für die Armee sowie als Beiträge zu energiewirksamen Sanierungen an Bauten erfolgen. Wo vorhanden, sind die bestehenden Fonds entsprechend zu alimentieren. Die Vorlage ist auf fünf Jahre zu befristen.</p>
  • Infrastruktur und Sicherheit in der Schweiz. Befristete Weiterverwendung des Mehrwertsteuerertrages ab dem 1. Januar 2018
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die befristet für die Sanierung der Invalidenversicherung erhobene Mehrwertsteuer von 0,4 Prozent läuft per Ende 2017 aus. Die IV muss bis zu diesem Zeitpunkt die Balance zwischen Ein- und Ausgaben gefunden haben. Eine weitere Finanzierung durch die Mehrwertsteuer ist weder nötig noch zweckmässig.</p><p>Für die Investitionsvorhaben in unserem Land, insbesondere bei den Infrastrukturen und der Sicherheit (Armeebetrieb und Ausrüstung), sind in den nächsten Jahren enorme finanzielle Mittel notwendig. Die Weiterführung der zusätzlich erhobenen Mittel von 0,4 Prozent könnte ein Finanzierungsweg sein und die effektive Realisierung der dringend notwendigen Investitionen teilweise unterstützend ermöglichen.</p>
    • <p>Das Volk hat im Jahr 2009 der IV-Zusatzfinanzierung unter der Vorgabe zugestimmt, dass die entsprechende Erhöhung der Mehrwertsteuer bis Ende 2017 befristet ist. Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken, von dieser Befristung abzurücken bzw. die Mehrwertsteuer wieder (befristet) zu erhöhen und die entsprechenden Einnahmen vollumfänglich für andere Aufgaben einzusetzen. Schon das Anliegen des Motionärs, zusätzliche Mittel aus der Mehrwertsteuer für die Bahninfrastruktur einzusetzen, das vom Parlament im Rahmen der Fabi-Vorlage umgesetzt werden dürfte, ritzt das politische Versprechen der Befristung. Die verbleibenden 0,3 Mehrwertsteuerprozente für bestehende und neue Staatsaufgaben einzusetzen wäre aus Sicht des Bundesrates erst recht problematisch, würde doch damit die auf Ende 2017 vorgesehene Befristung vollständig aufgegeben. Dies könnte der Glaubwürdigkeit der Steuerpolitik des Bundes schaden.</p><p>Die Weiterverwendung des gesamten Mehrwertsteuerzuschlags für andere Aufgaben würde ferner dazu führen, dass die Fiskalquote nach 2017 auf dem erhöhten Niveau bliebe, statt wie bisher angestrebt zu sinken. Dieser Effekt liesse sich nur vermeiden, wenn die zusätzlich erhobenen Mehrwertsteuerpromille für die Gegenfinanzierung von Einnahmenausfällen aus anderweitigen Steuersenkungen verwendet würden.</p><p>Nebst diesen grundsätzlichen Überlegungen sprechen auch finanzpolitische Gründe gegen das vom Motionär vorgeschlagene Vorgehen. Der Bundesrat steht (neuen) Zweckbindungen von Einnahmen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Zweckbindungen schränken den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten ein und können zu Ineffizienzen führen, weil die Ausgaben von den Einnahmen statt vom effektiven Bedarf abhängig gemacht werden. Mit der Motion würde eine Zweckbindung der Mehrwertsteuer gleich auf drei weitere Aufgabengebiete ausgedehnt: Für die Bahn werden bereits heute Mehrwertsteuermittel eingesetzt, nicht aber in den anderen Bereichen (Nationalstrassen, Armee, energiewirksame Sanierung von Bauten). Der Bundeshaushalt würde dadurch noch komplexer und unflexibler. Zweckbindungen sind vor allem dann geeignet, wenn die Kosten einer Aufgabe unmittelbar durch die Nutzniesserinnen und Nutzniesser finanziert werden sollen. Mit solchen Benutzerfinanzierungen wird meist auch eine Lenkungswirkung angestrebt. Mit der Zweckbindung von Mehrwertsteuermitteln kann indes in keinem der zu begünstigenden Bereiche eine Lenkungswirkung erzielt werden.</p><p>Schliesslich erachtet der Bundesrat auch die neuerliche Befristung auf fünf Jahre als problematisch, da die zusätzlichen Mittel auch in Bereiche fliessen sollen, die Daueraufgaben des Bundes sind (z. B. der Unterhalt der Nationalstrassen oder Beschaffungen für die Armee) bzw. die sich noch über einen längeren Zeitraum erstrecken dürften (z. B. energiewirksame Sanierung von Bauten). In diesen Bereichen dürfte der Mittelbedarf fünf Jahre später kaum kleiner sein. Somit droht eine Finanzpolitik des sSop-and-go, die nicht als nachhaltig bezeichnet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die die weitere Verwendung des zusätzlich erhobenen Mehrwertsteuerertrages von 0,4 Prozent ab dem 1. Januar 2018 zugunsten von Investitionen in die Infrastrukturen, Bauten und Sicherheit in unserem Land ermöglicht. Dabei soll eine paritätische Zuteilung von je 0,1 Prozent an die Bahninfrastruktur, die Fertigstellung der Nationalstrassen und deren Unterhalt, die Beschaffungen für die Armee sowie als Beiträge zu energiewirksamen Sanierungen an Bauten erfolgen. Wo vorhanden, sind die bestehenden Fonds entsprechend zu alimentieren. Die Vorlage ist auf fünf Jahre zu befristen.</p>
    • Infrastruktur und Sicherheit in der Schweiz. Befristete Weiterverwendung des Mehrwertsteuerertrages ab dem 1. Januar 2018

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