Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben

ShortId
13.3053
Id
20133053
Updated
27.07.2023 21:29
Language
de
Title
Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Organisation des Verkehrs (speziell);Strassenverkehrsordnung;Strassenverkehr
1
  • L03K180102, Organisation des Verkehrs (speziell)
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Meine Motion "Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren" wurde nach zwei Jahren unbehandelt als erledigt abgetan. Die Situation zeigt sich aber unverändert oder hat sich an gewissen Stellen noch akzentuiert. Dem Rechtsfahrgebot wird oft nicht nachgelebt. Dies reduziert die Kapazitäten auf den Autobahnen sowie den Verkehrsfluss und stresst die Fahrzeuglenker.</p><p>Dank der Möglichkeit, auf Autobahnen Rechtsvorbeifahren zuzulassen, kann eine optimalere Bewirtschaftung der Autobahnen erreicht werden. </p><p>Beim Fahren in parallelen Kolonnen darf rechts an anderen Fahrzeugen vorbeigefahren werden. Die Praxis der Bestrafung der konstanten Linksfahrer bewährt sich leider kaum, dies zeigen immer wieder Auswertungen.</p><p>Die neue Regelung will aber weiterhin das Ausschwenken und Wiedereinbiegen ausdrücklich untersagen. Ein Hin- und Herschlängeln soll nicht erlaubt sein. </p><p>Mit der Zulässigkeit, auf Autobahnen auf der rechten Spur an der linken vorbeifahren zu können, wird Klarheit geschaffen, der Verkehrsfluss wird optimiert, und damit wird ein Beitrag für ein stressfreieres Vorwärtskommen geleistet.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in den Antworten auf die Motion Hurter 10.4065, "Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren", und auf die Interpellation Stahl 05.3786, "Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Spur bei Autobahnen", festgehalten hat, lehnt er sowohl das Rechtsüberholen als auch das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen ab.</p><p>Das Verbot des Rechtsüberholens ist eine wichtige Verkehrsregel, die insbesondere auf Autobahnen der Vermeidung von Unfällen dient. Der Spurwechsel vom linken Fahrstreifen auf den rechten gestaltet sich sicherer, weil die Fahrzeuglenker darauf vertrauen dürfen, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten nähert.</p><p>Mit der Aufhebung dieses Verbots würde gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufgeweicht, das in allen kontinentaleuropäischen Staaten gilt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation ausgeführt hat, lässt sich bei starkem Verkehrsaufkommen auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anhängern usw.) befahren wird, währenddem schneller fahrende Fahrzeuge über längere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen benützen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazität der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Veränderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umständen behalten viele Fahrzeuglenkende bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei. Würden Fahrzeuglenkende bei einer derartigen Verkehrslage Rechtsüberholmanöver durchführen, müssten sie sich wieder in die linke Kolonne drängen, was insbesondere bei Durchführung mehrerer solcher Manöver auf dem gleichen Streckenabschnitt ein erhebliches Gefährdungspotenzial in sich bergen würde.</p><p>Eine Aufhebung des Rechtsüberholverbots würde demnach kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates bewährt sich das geltende Regime mehrheitlich. Andere Regelungen wie beispielsweise in den USA erscheinen nur auf mehrspurigen Verkehrsinfrastrukturen mit tieferem Geschwindigkeitsniveau sinnvoll, auf denen ein gleichmässiger Verkehrsfluss herrscht und das Prinzip "keep your lane" gilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Bestimmungen zu ändern, damit das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlaubt ist.</p>
  • Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Meine Motion "Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren" wurde nach zwei Jahren unbehandelt als erledigt abgetan. Die Situation zeigt sich aber unverändert oder hat sich an gewissen Stellen noch akzentuiert. Dem Rechtsfahrgebot wird oft nicht nachgelebt. Dies reduziert die Kapazitäten auf den Autobahnen sowie den Verkehrsfluss und stresst die Fahrzeuglenker.</p><p>Dank der Möglichkeit, auf Autobahnen Rechtsvorbeifahren zuzulassen, kann eine optimalere Bewirtschaftung der Autobahnen erreicht werden. </p><p>Beim Fahren in parallelen Kolonnen darf rechts an anderen Fahrzeugen vorbeigefahren werden. Die Praxis der Bestrafung der konstanten Linksfahrer bewährt sich leider kaum, dies zeigen immer wieder Auswertungen.</p><p>Die neue Regelung will aber weiterhin das Ausschwenken und Wiedereinbiegen ausdrücklich untersagen. Ein Hin- und Herschlängeln soll nicht erlaubt sein. </p><p>Mit der Zulässigkeit, auf Autobahnen auf der rechten Spur an der linken vorbeifahren zu können, wird Klarheit geschaffen, der Verkehrsfluss wird optimiert, und damit wird ein Beitrag für ein stressfreieres Vorwärtskommen geleistet.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in den Antworten auf die Motion Hurter 10.4065, "Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren", und auf die Interpellation Stahl 05.3786, "Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Spur bei Autobahnen", festgehalten hat, lehnt er sowohl das Rechtsüberholen als auch das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen ab.</p><p>Das Verbot des Rechtsüberholens ist eine wichtige Verkehrsregel, die insbesondere auf Autobahnen der Vermeidung von Unfällen dient. Der Spurwechsel vom linken Fahrstreifen auf den rechten gestaltet sich sicherer, weil die Fahrzeuglenker darauf vertrauen dürfen, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten nähert.</p><p>Mit der Aufhebung dieses Verbots würde gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufgeweicht, das in allen kontinentaleuropäischen Staaten gilt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation ausgeführt hat, lässt sich bei starkem Verkehrsaufkommen auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anhängern usw.) befahren wird, währenddem schneller fahrende Fahrzeuge über längere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen benützen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazität der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Veränderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umständen behalten viele Fahrzeuglenkende bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei. Würden Fahrzeuglenkende bei einer derartigen Verkehrslage Rechtsüberholmanöver durchführen, müssten sie sich wieder in die linke Kolonne drängen, was insbesondere bei Durchführung mehrerer solcher Manöver auf dem gleichen Streckenabschnitt ein erhebliches Gefährdungspotenzial in sich bergen würde.</p><p>Eine Aufhebung des Rechtsüberholverbots würde demnach kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates bewährt sich das geltende Regime mehrheitlich. Andere Regelungen wie beispielsweise in den USA erscheinen nur auf mehrspurigen Verkehrsinfrastrukturen mit tieferem Geschwindigkeitsniveau sinnvoll, auf denen ein gleichmässiger Verkehrsfluss herrscht und das Prinzip "keep your lane" gilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Bestimmungen zu ändern, damit das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlaubt ist.</p>
    • Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben

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