Schweizer Präsenz am Sitz von Eurojust
- ShortId
-
13.3057
- Id
-
20133057
- Updated
-
28.07.2023 08:18
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Präsenz am Sitz von Eurojust
- AdditionalIndexing
-
12;10;Beziehungen Schweiz-EU;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Eindämmung der Kriminalität;Zusammenarbeit der Justizbehörden der EU
- 1
-
- L06K100102040101, Zusammenarbeit der Justizbehörden der EU
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Als der Zusammenarbeitsvertrag mit Eurojust ausgehandelt wurde, hat sich die Schweiz bewusst dafür entschieden, die ständige Stationierung einer Schweizer Verbindungsperson zu Eurojust nach Den Haag als Möglichkeit im Vertrag zu verankern, ohne jedoch bereits vorzusehen, auch tatsächlich sofort jemanden zu entsenden. Der Grund dafür war, dass man in einer ersten Phase ausloten wollte, ob und wieweit die Zusammenarbeit über die nationale Kontaktstelle und die fallweise Teilnahme der betroffenen Behörden an operativen und strategischen Sitzungen den praktischen Bedürfnissen genügen.</p><p>Nachdem der Vertrag nun seit gut anderthalb Jahren in Kraft ist, hat sich gezeigt, dass die Entsendung eines Schweizer Vertreters zu Eurojust, wie dies auch in der vorliegenden Interpellation geltend gemacht wird, in der Tat opportun ist. Durch die ständige Anwesenheit der entsandten Person vor Ort kann ein Beitrag zur schnellstmöglichen und unkomplizierten Zusammenarbeit geleistet werden. Die betroffenen Schweizer Behörden können noch besser in gemeinsam durchzuführende Massnahmen einbezogen werden. Nicht zuletzt können sie auf diese Weise auch tatsächlich von der von Eurojust bereitgestellten gemeinsamen Plattform profitieren, die den involvierten Strafverfolgungsbehörden verschiedenster Sprachen und mit unterschiedlichem Prozess- und Verfahrensrecht den unmittelbaren persönlichen Austausch ermöglicht. Auf diese Weise bringt eine Entsendung eines Schweizer Vertreters zu Eurojust für alle Beteiligten Vorteile. Entsprechend hat Eurojust selber bereits früh betont, dass es eine solche Entsendung sehr begrüssen würde. In diesem Zusammenhang gilt es zu berücksichtigen, dass die Schweiz für Eurojust ein wichtiger Partner ist: Gemäss dem aktuellsten Jahresbericht der EU-Agentur ist die Schweiz derjenige Drittstaat, mit dem am häufigsten zusammengearbeitet wurde - beispielsweise noch vor den USA, die schon seit Längerem eine Verbindungsperson bei Eurojust stationiert haben.</p><p>Im Lichte des Gesagten ist der Bundesrat bereit, eine Verbindungsperson zu Eurojust zu entsenden und damit auf justizieller Ebene die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der internationalen Kriminalität mit der EU zusätzlich zu verstärken und zu optimieren. Die Stationierung der Verbindungsperson bei Eurojust stellt die konsequente Fortführung der auf Polizeiebene mit der Entsendung von zwei Verbindungsoffizieren wie auch eines Ermittlungsbeamten der Oberzolldirektion zu Europol bereits etablierten, erfolgreichen Art der Zusammenarbeit vor Ort dar.</p><p>Der Bundesrat wird alles Notwendige unternehmen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode ein Schweizer Vertreter bei Eurojust stationiert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit 2006 arbeiten die Schweizer Polizeibehörden im Kampf gegen die schwere und organisierte Kriminalität eng mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) zusammen. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet das Abkommen vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt (SR 0.362.2). Durch die beiden vor Ort arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) - Anfang März 2013 ist ein Zollfahnder der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hinzugekommen - wurde der direkte Kontakt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU und einem Dutzend dritter Partnerstaaten hergestellt.</p><p>Dies ermöglicht einen optimalen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Europol (das Informationen in seinen Datenbanken sammelt, prüft, analysiert, ergänzt und weiterleitet). Gleiches gilt für den Austausch zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten, wenn die Untersuchungen eine gemeinsame operative Arbeit erfordern. Dank der Mitarbeit des Fedpol und der EZV in den themenspezifischen Arbeitsgruppen und an der Koordination der gemeinsamen Polizeioperationen auf internationaler Ebene verfügt die Schweiz über ein sehr reaktionsschnelles und sicheres Instrument, mit dem immer modernere, besser vernetzte, dynamischere und somit schwieriger einzudämmende grenzüberschreitende Straftaten bekämpft werden können.</p><p>Im Bereich der Rechtshilfe verfügt Europa über ein multilaterales Instrument, das in seiner Art und in seinem Zuständigkeitsbereich auf parallele Weise arbeitet: Eurojust. Das Abkommen vom 27. November 2008 zwischen der Schweiz und Eurojust über die Zusammenarbeit ist seit 2011 in Kraft (SR 0.351.6).</p><p>Zwar ist unser Land nicht an den Mechanismen des Europäischen Haftbefehls beteiligt, es hat aber die wesentlichen multilateralen Verträge im Bereich der Rechtshilfe abgeschlossen (insbesondere das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe und das zweite Zusatzprotokoll, SR 0.351.1 und 0.351.12). Durch diese Abkommen können wir uns im Rechtsbereich an den modernsten Kooperationsformen, insbesondere an gemeinsamen Ermittlungsgruppen, beteiligen. Die Ermittlungsgruppen steuern den koordinierten Verlauf der polizeilichen und der gerichtlichen Untersuchungen von mehreren Ländern und ermöglichen so einen Austausch an Informationen, Beweismitteln und offiziellen Dokumenten sowie die Ergreifung von vereinbarten Zwangsmassnahmen, all dies mit einem minimalen verfahrensrechtlichen Aufwand.</p><p>In Artikel 6 des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust wird auf nichtbindende Weise festgehalten, dass die Schweiz einen Verbindungsstaatsanwalt oder eine Verbindungsstaatsanwältin zu Eurojust entsenden kann. Auch wenn sie dies früher noch nicht getan hat, ist die Massnahme doch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit sowohl mit den europäischen Rechtsbehörden, die alle bei Eurojust vertreten sind, als auch mit der Schweizer Einheit, die an Europol angebunden ist.</p><p>Aufgrund der fehlenden Präsenz wird ausschliesslich aus der Distanz und ohne direkten Kontakt mit den Partnerbehörden zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit verliert so deutlich an Substanz und Effizienz, wodurch den Interessen unseres Landes geschadet wird.</p><p>Infolgedessen frage ich den Bundesrat, ob und wann ein solcher Verbindungsstaatsanwalt oder eine solche Verbindungsstaatsanwältin an den Sitz von Eurojust nach Den Haag entsandt wird.</p>
- Schweizer Präsenz am Sitz von Eurojust
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Als der Zusammenarbeitsvertrag mit Eurojust ausgehandelt wurde, hat sich die Schweiz bewusst dafür entschieden, die ständige Stationierung einer Schweizer Verbindungsperson zu Eurojust nach Den Haag als Möglichkeit im Vertrag zu verankern, ohne jedoch bereits vorzusehen, auch tatsächlich sofort jemanden zu entsenden. Der Grund dafür war, dass man in einer ersten Phase ausloten wollte, ob und wieweit die Zusammenarbeit über die nationale Kontaktstelle und die fallweise Teilnahme der betroffenen Behörden an operativen und strategischen Sitzungen den praktischen Bedürfnissen genügen.</p><p>Nachdem der Vertrag nun seit gut anderthalb Jahren in Kraft ist, hat sich gezeigt, dass die Entsendung eines Schweizer Vertreters zu Eurojust, wie dies auch in der vorliegenden Interpellation geltend gemacht wird, in der Tat opportun ist. Durch die ständige Anwesenheit der entsandten Person vor Ort kann ein Beitrag zur schnellstmöglichen und unkomplizierten Zusammenarbeit geleistet werden. Die betroffenen Schweizer Behörden können noch besser in gemeinsam durchzuführende Massnahmen einbezogen werden. Nicht zuletzt können sie auf diese Weise auch tatsächlich von der von Eurojust bereitgestellten gemeinsamen Plattform profitieren, die den involvierten Strafverfolgungsbehörden verschiedenster Sprachen und mit unterschiedlichem Prozess- und Verfahrensrecht den unmittelbaren persönlichen Austausch ermöglicht. Auf diese Weise bringt eine Entsendung eines Schweizer Vertreters zu Eurojust für alle Beteiligten Vorteile. Entsprechend hat Eurojust selber bereits früh betont, dass es eine solche Entsendung sehr begrüssen würde. In diesem Zusammenhang gilt es zu berücksichtigen, dass die Schweiz für Eurojust ein wichtiger Partner ist: Gemäss dem aktuellsten Jahresbericht der EU-Agentur ist die Schweiz derjenige Drittstaat, mit dem am häufigsten zusammengearbeitet wurde - beispielsweise noch vor den USA, die schon seit Längerem eine Verbindungsperson bei Eurojust stationiert haben.</p><p>Im Lichte des Gesagten ist der Bundesrat bereit, eine Verbindungsperson zu Eurojust zu entsenden und damit auf justizieller Ebene die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der internationalen Kriminalität mit der EU zusätzlich zu verstärken und zu optimieren. Die Stationierung der Verbindungsperson bei Eurojust stellt die konsequente Fortführung der auf Polizeiebene mit der Entsendung von zwei Verbindungsoffizieren wie auch eines Ermittlungsbeamten der Oberzolldirektion zu Europol bereits etablierten, erfolgreichen Art der Zusammenarbeit vor Ort dar.</p><p>Der Bundesrat wird alles Notwendige unternehmen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode ein Schweizer Vertreter bei Eurojust stationiert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit 2006 arbeiten die Schweizer Polizeibehörden im Kampf gegen die schwere und organisierte Kriminalität eng mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) zusammen. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet das Abkommen vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt (SR 0.362.2). Durch die beiden vor Ort arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) - Anfang März 2013 ist ein Zollfahnder der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hinzugekommen - wurde der direkte Kontakt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU und einem Dutzend dritter Partnerstaaten hergestellt.</p><p>Dies ermöglicht einen optimalen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Europol (das Informationen in seinen Datenbanken sammelt, prüft, analysiert, ergänzt und weiterleitet). Gleiches gilt für den Austausch zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten, wenn die Untersuchungen eine gemeinsame operative Arbeit erfordern. Dank der Mitarbeit des Fedpol und der EZV in den themenspezifischen Arbeitsgruppen und an der Koordination der gemeinsamen Polizeioperationen auf internationaler Ebene verfügt die Schweiz über ein sehr reaktionsschnelles und sicheres Instrument, mit dem immer modernere, besser vernetzte, dynamischere und somit schwieriger einzudämmende grenzüberschreitende Straftaten bekämpft werden können.</p><p>Im Bereich der Rechtshilfe verfügt Europa über ein multilaterales Instrument, das in seiner Art und in seinem Zuständigkeitsbereich auf parallele Weise arbeitet: Eurojust. Das Abkommen vom 27. November 2008 zwischen der Schweiz und Eurojust über die Zusammenarbeit ist seit 2011 in Kraft (SR 0.351.6).</p><p>Zwar ist unser Land nicht an den Mechanismen des Europäischen Haftbefehls beteiligt, es hat aber die wesentlichen multilateralen Verträge im Bereich der Rechtshilfe abgeschlossen (insbesondere das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe und das zweite Zusatzprotokoll, SR 0.351.1 und 0.351.12). Durch diese Abkommen können wir uns im Rechtsbereich an den modernsten Kooperationsformen, insbesondere an gemeinsamen Ermittlungsgruppen, beteiligen. Die Ermittlungsgruppen steuern den koordinierten Verlauf der polizeilichen und der gerichtlichen Untersuchungen von mehreren Ländern und ermöglichen so einen Austausch an Informationen, Beweismitteln und offiziellen Dokumenten sowie die Ergreifung von vereinbarten Zwangsmassnahmen, all dies mit einem minimalen verfahrensrechtlichen Aufwand.</p><p>In Artikel 6 des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust wird auf nichtbindende Weise festgehalten, dass die Schweiz einen Verbindungsstaatsanwalt oder eine Verbindungsstaatsanwältin zu Eurojust entsenden kann. Auch wenn sie dies früher noch nicht getan hat, ist die Massnahme doch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit sowohl mit den europäischen Rechtsbehörden, die alle bei Eurojust vertreten sind, als auch mit der Schweizer Einheit, die an Europol angebunden ist.</p><p>Aufgrund der fehlenden Präsenz wird ausschliesslich aus der Distanz und ohne direkten Kontakt mit den Partnerbehörden zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit verliert so deutlich an Substanz und Effizienz, wodurch den Interessen unseres Landes geschadet wird.</p><p>Infolgedessen frage ich den Bundesrat, ob und wann ein solcher Verbindungsstaatsanwalt oder eine solche Verbindungsstaatsanwältin an den Sitz von Eurojust nach Den Haag entsandt wird.</p>
- Schweizer Präsenz am Sitz von Eurojust
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