Positionierung der Schweiz im Standortwettbewerb um energieintensive Industrien

ShortId
13.3059
Id
20133059
Updated
28.07.2023 09:49
Language
de
Title
Positionierung der Schweiz im Standortwettbewerb um energieintensive Industrien
AdditionalIndexing
15;66;Industrieunternehmen;Wettbewerbsbeschränkung;Eisen- und Stahlindustrie;Energieverbrauch;Ländervergleich;sektorale Beihilfe;Energieabgabe;Wettbewerbsfähigkeit;Halbstoff- und Papierindustrie;chemische Industrie
1
  • L05K0703060205, Industrieunternehmen
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L04K02022201, Ländervergleich
  • L04K17010105, Energieabgabe
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L04K07050202, Eisen- und Stahlindustrie
  • L04K07050402, Halbstoff- und Papierindustrie
  • L04K07050103, chemische Industrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Deutschland, Frankreich, Italien und weiteren europäischen Ländern wird die energieintensive Industrie im grossen Stil von Energieabgaben und -steuern aller Art entlastet. Dazu kommen Beteiligungs- und/oder Entlastungsmodelle, welche den Zugang zu Energie unter den jeweils gehandelten Marktpreisen ermöglichen. Allein in Deutschland wurde nach einer Studie die produzierende Industrie in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt mit 2,080 bzw. 2,315 Milliarden Euro von der Abgabe für erneuerbare Energien entlastet. Dazu kommen weitere Befreiungen im Netzbereich für spezifische Verbrauchscharakteristiken. Diese energiepolitisch begründete Industriepolitik führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung gegenüber der schweizerischen Industrie. Gleichzeitig ist absehbar, dass die regulatorisch begründeten Belastungen in der Schweiz eher zunehmen werden. Die Konkurrenznachteile werden sich voraussichtlich akzentuieren. Bezüglich des Standortwettbewerbs muss sich die Schweiz überlegen, wie sie diesen Herausforderungen begegnen will.</p>
  • <p>1. In Deutschland werden energieintensive Unternehmen von der EEG-Abgabe (Pendant zum Netzzuschlag in der Schweiz, mit dem u. a. die kostendeckende Einspeisevergütung, KEV, finanziert wird) bis auf einen Restbetrag von 0,05 Eurocent pro Kilowattstunde befreit. In Frankreich haben sich energieintensive Unternehmen im Konsortium Exeltium zusammengeschlossen und unter Begleitung der EU-Wettbewerbsbehörde eine Partnerschaft mit der Electricité de France SA (EDF) vereinbart. Dabei übernimmt Exeltium einen Teil der Preis- und Mengenrisiken der Stromproduktion und erhält im Gegenzug langfristig gesicherte Strombezugsrechte zu günstigen Konditionen. Italien hat v. a. Sonderstromtarife für bestimmte Industrieunternehmen eingeführt. Da dies nicht im Einklang mit den Beihilfevorschriften im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; bis 31. Januar 2009 gemäss EG-Vertrag) steht, wurde Italien bereits mehrmals zu Bussen und Rückzahlungen durch die EU-Kommission aufgefordert. In den Niederlanden wird derzeit ein System erarbeitet, das energieintensive Unternehmen von zusätzlichen Abgaben auf dem Übertragungsnetz befreien soll (ähnlich wie in der Schweiz und Deutschland).</p><p>2.-5. Im Folgenden werden kurz die Entlastungs- und/oder Beteiligungsmodelle sowie zukünftige Pläne zu Energie- und Netzabgaben in Deutschland, Frankreich und Italien erläutert. Soweit möglich werden sie auch mit der Schweiz verglichen. In den Niederlanden wird derzeit ein Entlastungssystem für energieintensive Unternehmen durch D-Cision, die TU Delft und ECN für die Regierung erarbeitet. Resultate hierzu werden im Sommer 2013 erwartet, deshalb wird in dieser Interpellation nicht weiter auf die Niederlande eingegangen.</p><p>Deutschland - Ausnahmen bei Umweltabgaben und Forderung nach einem Strommengenfonds</p><p>Wie in der Schweiz beim Netzzuschlag sind auch in Deutschland stromintensive Unternehmen von der Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Abgabe) teilweise ausgenommen (hiervon werden 2013 rund 94 Terawattstunden betroffen sein, was etwa 20 Prozent des Gesamtstromverbrauchs entspricht). Um sich für eine Teilbefreiung zu qualifizieren, muss der Mindestverbrauch 1 Gigawattstunde pro Jahr betragen und der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung (Stromintensität) mindestens 14 Prozent ausmachen. Im Gegenzug zur Rückerstattung müssen die entlasteten Unternehmen in Deutschland ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen, das betriebliche Energieeinsparpotenziale erfasst und bewertet. Die Regelung in der Schweiz ist grosszügiger: Keine Bedingung bezüglich Mindestverbrauch, und die Stromkosten müssen mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen (bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative 12.400 durch das Parlament können Unternehmen sogar ab einer Stromintensität von 5 Prozent profitieren). Gegenwärtig profitieren in der Schweiz rund 30 Unternehmen mit einem Verbrauch von etwa 2,5 Terawattstunden (etwa 4 Prozent des Gesamtstromverbrauchs) von der teilweisen Rückerstattung des Netzzuschlags. Für die Rückerstattung sind keine Gegenleistungen notwendig. Falls die parlamentarische Initiative 12.400 vom Parlament angenommen werden sollte, dürften in Zukunft 300 bis 600 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 5 und 7 Terawattstunden (etwa 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs) von der Rückerstattung profitieren. In der parlamentarischen Initiative 12.400 ist allerdings eine Gegenleistung in Form von Zielvereinbarungen mit dem Bund und einer Investition in Energieeffizienz von mindestens 20 Prozent der Rückerstattungssumme ab dem 1. Januar 2014 vorgesehen.</p><p>Grosse Stromabnehmer in Deutschland können seit 2012 ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung für die Befreiung ist ein Jahresstromverbrauch von 10 000 Megawattstunden bei mindestens 7000 Benutzungsstunden (Jahresverbrauch geteilt durch die maximal verwendete Leistung) an einer Abnahmestelle.</p><p>Diese erst 2012 eingeführte und durch die sogenannte Paragraph-19-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) über den Strompreis finanzierte Befreiung wurde jedoch am 6. März 2013 vom Oberlandesgericht Düsseldorf für nichtig erklärt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Die Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der EEG-Abgabe in Deutschland ist ebenfalls Gegenstand eines beihilferechtlichen Verfahrens der EU-Kommission. Damit ist grundsätzlich völlig offen, ob und in welcher Form diese Befreiungen Bestand haben. Änderungen zu den bestehenden Energie- und Netzangaben sind deshalb in Deutschland zu erwarten, die Regierung hat sich bereits zu Plänen geäussert, Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung anzupassen.</p><p>Frankreich - verzögerter Übergang in den freien Markt und Kooperationsmodell:</p><p>In Frankreich laufen seit Juni 2007 eingehende Ermittlungen der EU-Kommission wegen unerlaubten staatlichen Beihilfen. Bis Mitte 2010 galt in Frankreich das Tartam-System ("Tarif reglementé transitoire d'ajustement du marché"), welches landesweit regulierte Strompreise für alle Kundensegmente von Haushalten bis Grossverbraucher garantierte. Ursprünglich als befristete Übergangslösung während der Einführung des freien Markts gedacht, wurde es verlängert und erst 2010 auf Druck der EU abgelöst. Die tiefen Tarife wurden aus Steuern für alle Stromproduzenten und konsumenten finanziert. Im neuen Nome-System ("Nouvelle organisation des marchés de l'électricité") sind nur noch Haushaltspreise reglementiert. Grossverbraucher müssen ihren Strombedarf ab spätestens Ende 2015 im freien Markt beschaffen. Ebenso wird vorgeschrieben, dass die EDF Produktionskapazitäten von 100 Terawattstunden an seine Mitbewerber verkaufen muss.</p><p>Einzigartig in Frankreich ist ein Kooperationsmodell zwischen energieintensiven Unternehmen und der EDF. Dabei übernehmen die Firmen gewisse Produktionsrisiken der EDF und sichern sich im Gegenzug langfristige, kostengünstige Stromlieferungen. Das sogenannte Exeltium-Modell wurde auf Anregung des französischen Staates entwickelt, das Vertragswerk ist jedoch privatwirtschaftlicher Natur. Die Europäische Kommission hat die Entwicklung begleitet und als konform mit den EU-Vorschriften betreffend staatliche Beihilfen beurteilt.</p><p>Das Konsortium wurde 2006 von sechs stromintensiven Grossverbrauchern der Chemie-, Stahl- und Alu-Industrie gegründet (Air Liquide, Arcelor Mittal, Arkema, Rio Tinto Alcan, Rhodia und Solvay) und umfasst mittlerweile rund 30 Firmen der energieintensiven Branchen. Das Konsortium investiert in nukleare Produktionskapazitäten der EDF und trägt damit einen Teil der Risiken, die mit dem Bau, dem Betrieb und der Vermarktung dieser Anlagen verbunden sind. Als Gegenleistung erhalten die Firmen Stromlieferungen zu günstigen Konditionen. Die erste Phase von Exeltium basiert auf einem Kredit von 1,8 Milliarden Euro, der dem Konsortium von verschiedenen Grossbanken (Société générale, BNP Paribas, Crédit agricole und Natixis) gewährt wurde. Den angeschlossenen Unternehmen stehen dafür insgesamt 148 Terawattstunden Elektrizität während 24 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht Lieferungen von rund 6,2 Terawattstunden pro Jahr, was etwa 1,2 Prozent des heutigen Jahresverbrauchs von Elektrizität in Frankreich ausmacht. Gemäss inoffiziellen Angaben beträgt der Lieferpreis 42 Euro pro Megawattstunde. Dies ist rund 5 Euro pro Megawattstunde höher als der heutige reglementierte Tarif für die Energieintensiven, der allerdings in ein paar Jahren ausläuft. Die Lieferungen sind per 1. Mai 2010 gestartet und werden somit voraussichtlich bis am 30. April 2034 laufen.</p><p>Italien - Bussen und Rückzahlungen durch die EU-Kommission verordnet</p><p>Die Europäische Kommission hat im November 2007 nach den Vorschriften des EG-Vertrags (seit 1. Dezember 2009 AEUV) über staatliche Beihilfen befunden, dass Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 80 Millionen Euro, die Italien seit 2005 in Form eines Sonderstromtarifs gewährt hat, mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar sind und von den Begünstigten zurückgefordert werden müssen. Der Sonderstromtarif wird den Produktionsstätten von Thyssen Krupp (Stahl), Cementir (Zement) und Terni Nuova Industrie Chimiche (Chemie) in der Region Umbrien gewährt. Ursprünglich war er 1962 als Entschädigung für die Enteignung eines Wasserkraftwerks eingeführt worden. Auf der Grundlage ihrer im Juli 2006 eingeleiteten eingehenden Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Verlängerung des Sonderstromtarifs bis 2010 eine Betriebsbeihilfe darstellt, da sie nicht mehr als Entschädigung betrachtet werden kann und ihre einzige Wirkung darin besteht, die Wettbewerbsposition der Begünstigten zu verbessern. Eine solche Beihilfe verzerrt den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und ist daher nach dem AEUV verboten.</p><p>Nach einer im Juli 2006 eingeleiteten eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission im November 2009 festgestellt, dass die dem Aluminiumhersteller Alcoa seit 2006 von Italien gewährte Betriebsbeihilfe mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags (seit 1. Dezember 2009 AEUV) unvereinbar ist. Die Sondertarife für Strom, die Italien dem Unternehmen Alcoa von 2006 bis 2010 für seine Aluminiumhütten auf Sardinien und im Veneto einräumt, tragen lediglich zur Senkung der Betriebskosten von Alcoa bei und lassen sich nicht anders rechtfertigen. Somit verschaffen sie dem Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten, die ohne Subventionen auskommen müssen. Daher hat die Kommission Italien aufgefordert, die rechtswidrigen Subventionen einzustellen und die bereits an Alcoa ausgezahlte Beihilfe zum Teil zurückzufordern.</p><p>Die Europäische Kommission hat die Betriebsbeihilfen für die Metallhersteller Portovesme, ILA und Eurallumina in Form von subventionierten Strompreisen geprüft und im Februar 2011 als mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar erklärt. Die Beihilfen in der Höhe von rund 18 Millionen Euro muss Italien nun von den Empfängern zurückfordern. Die eingehende Prüfung der Kommission ergab, dass die Sondertarife lediglich die Betriebskosten der Metallhersteller senkten und ihre Wettbewerbsposition verbesserten, dabei aber kein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wurde. Die Kommission untersagte ausserdem ebensolche Sondertarife, die denselben Beihilfeempfängern sowie dem Chlorhersteller Syndial ab 2005 gewährt werden sollten.</p><p>6./7. Das Stromabkommen soll den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln sowie den gegenseitigen Marktzugang ermöglichen. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen und der weitreichenden Folgen für die Energiewirtschaft ist es nicht möglich abzuschätzen, ob aufgrund des Abkommens höhere Kosten auf energieintensive Unternehmen zukommen würden. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Abschluss eines Stromabkommens die Regeln im schweizerischen Strommarkt mit jenen im europäischen Strommarkt abgeglichen werden ("level playing field").</p><p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen auf dem internationalen Markt zu erhalten. Dies kann allerdings nicht nur in Form von Entlastungen wie etwa der Rückerstattung der Netzzuschläge geschehen, sondern benötigt insbesondere Verbesserungen der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Auch sind die energieintensiven Unternehmen selber gefordert, längerfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen in Effizienzmassnahmen zu erhöhen.</p><p>Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass Energie grenzüberschreitend handelbar ist. Dies führt in einem zunehmend liberalisierten Schweizer Energiemarkt dazu, dass die Kosten für die Energiebeschaffung weitgehend von den internationalen Entwicklungen abhängen. Ein wichtiges Element für die energieintensiven Unternehmen in der Schweiz ist die Möglichkeit, gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) den Stromlieferanten frei wählen zu können. Zu bemerken sei hier, dass die energieintensiven Unternehmen wegen Mengenvorteilen individuelle und in der Regel kostengünstigere Strompreise mit dem Stromlieferanten aushandeln können. Dies schliesst auch ausländische Energielieferanten mit ein und gewährleistet im Prinzip bereits heute gleich lange Spiesse gegenüber den europäischen Konkurrenten. Gleiches gilt auch für den Bereich der Treibhausgasemissionen. Grosse, energieintensive Unternehmen sind in der Schweiz in das Emissionshandelssystem eingebunden. Bei der Ausgestaltung des Schweizer Emissionshandelssystems wurde auf eine möglichst hohe Kompatibilität mit dem europäischen Emissionshandelssystem geachtet. Eine Verknüpfung mit dem europäischen Emissionshandelssystem wird angestrebt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, vor dem Hintergrund des verschärften Standortwettbewerbs die Belastung der energieintensiven Industrie (wie z. B. Stahl-, Papierindustrie, Chemiepärke und chemische Verbundstandorte) durch Energie- und Netzabgaben mit den Rahmenbedingungen an den wichtigsten europäischen Konkurrenzstandorten zu vergleichen:</p><p>1. Von welchen Energie- und Netzabgaben wird die energieintensive Industrie in den wichtigsten Konkurrenzstandorten der Schweiz (D, F, I, NL) entlastet? </p><p>2. Wie sind indirekte Entlastungs- und/oder Beteiligungsmodelle im europäischen Ausland (D, F, I, NL) ausgestaltet, um die verbilligte Energiebeschaffung zu ermöglichen?</p><p>3. In welchen jährlichen Grössenordnungen bewegen sich diese Entlastungen?</p><p>4. Wie sieht der Vergleich zur Schweiz aus?</p><p>5. Welche Pläne bestehen in diesen Ländern bezüglich Energie- und Netzabgaben? </p><p>6. Besteht die Gefahr, dass etwa im Rahmen des bilateralen Stromabkommens mit der EU höhere Abgaben auf die energieintensive Industrie zukommen?</p><p>7. Wie bewertet der Bundesrat die Wettbewerbsverzerrung zulasten der energieintensiven Industrien, und welche Strategie verfolgt er?</p>
  • Positionierung der Schweiz im Standortwettbewerb um energieintensive Industrien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Deutschland, Frankreich, Italien und weiteren europäischen Ländern wird die energieintensive Industrie im grossen Stil von Energieabgaben und -steuern aller Art entlastet. Dazu kommen Beteiligungs- und/oder Entlastungsmodelle, welche den Zugang zu Energie unter den jeweils gehandelten Marktpreisen ermöglichen. Allein in Deutschland wurde nach einer Studie die produzierende Industrie in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt mit 2,080 bzw. 2,315 Milliarden Euro von der Abgabe für erneuerbare Energien entlastet. Dazu kommen weitere Befreiungen im Netzbereich für spezifische Verbrauchscharakteristiken. Diese energiepolitisch begründete Industriepolitik führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung gegenüber der schweizerischen Industrie. Gleichzeitig ist absehbar, dass die regulatorisch begründeten Belastungen in der Schweiz eher zunehmen werden. Die Konkurrenznachteile werden sich voraussichtlich akzentuieren. Bezüglich des Standortwettbewerbs muss sich die Schweiz überlegen, wie sie diesen Herausforderungen begegnen will.</p>
    • <p>1. In Deutschland werden energieintensive Unternehmen von der EEG-Abgabe (Pendant zum Netzzuschlag in der Schweiz, mit dem u. a. die kostendeckende Einspeisevergütung, KEV, finanziert wird) bis auf einen Restbetrag von 0,05 Eurocent pro Kilowattstunde befreit. In Frankreich haben sich energieintensive Unternehmen im Konsortium Exeltium zusammengeschlossen und unter Begleitung der EU-Wettbewerbsbehörde eine Partnerschaft mit der Electricité de France SA (EDF) vereinbart. Dabei übernimmt Exeltium einen Teil der Preis- und Mengenrisiken der Stromproduktion und erhält im Gegenzug langfristig gesicherte Strombezugsrechte zu günstigen Konditionen. Italien hat v. a. Sonderstromtarife für bestimmte Industrieunternehmen eingeführt. Da dies nicht im Einklang mit den Beihilfevorschriften im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; bis 31. Januar 2009 gemäss EG-Vertrag) steht, wurde Italien bereits mehrmals zu Bussen und Rückzahlungen durch die EU-Kommission aufgefordert. In den Niederlanden wird derzeit ein System erarbeitet, das energieintensive Unternehmen von zusätzlichen Abgaben auf dem Übertragungsnetz befreien soll (ähnlich wie in der Schweiz und Deutschland).</p><p>2.-5. Im Folgenden werden kurz die Entlastungs- und/oder Beteiligungsmodelle sowie zukünftige Pläne zu Energie- und Netzabgaben in Deutschland, Frankreich und Italien erläutert. Soweit möglich werden sie auch mit der Schweiz verglichen. In den Niederlanden wird derzeit ein Entlastungssystem für energieintensive Unternehmen durch D-Cision, die TU Delft und ECN für die Regierung erarbeitet. Resultate hierzu werden im Sommer 2013 erwartet, deshalb wird in dieser Interpellation nicht weiter auf die Niederlande eingegangen.</p><p>Deutschland - Ausnahmen bei Umweltabgaben und Forderung nach einem Strommengenfonds</p><p>Wie in der Schweiz beim Netzzuschlag sind auch in Deutschland stromintensive Unternehmen von der Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Abgabe) teilweise ausgenommen (hiervon werden 2013 rund 94 Terawattstunden betroffen sein, was etwa 20 Prozent des Gesamtstromverbrauchs entspricht). Um sich für eine Teilbefreiung zu qualifizieren, muss der Mindestverbrauch 1 Gigawattstunde pro Jahr betragen und der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung (Stromintensität) mindestens 14 Prozent ausmachen. Im Gegenzug zur Rückerstattung müssen die entlasteten Unternehmen in Deutschland ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen, das betriebliche Energieeinsparpotenziale erfasst und bewertet. Die Regelung in der Schweiz ist grosszügiger: Keine Bedingung bezüglich Mindestverbrauch, und die Stromkosten müssen mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen (bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative 12.400 durch das Parlament können Unternehmen sogar ab einer Stromintensität von 5 Prozent profitieren). Gegenwärtig profitieren in der Schweiz rund 30 Unternehmen mit einem Verbrauch von etwa 2,5 Terawattstunden (etwa 4 Prozent des Gesamtstromverbrauchs) von der teilweisen Rückerstattung des Netzzuschlags. Für die Rückerstattung sind keine Gegenleistungen notwendig. Falls die parlamentarische Initiative 12.400 vom Parlament angenommen werden sollte, dürften in Zukunft 300 bis 600 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 5 und 7 Terawattstunden (etwa 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs) von der Rückerstattung profitieren. In der parlamentarischen Initiative 12.400 ist allerdings eine Gegenleistung in Form von Zielvereinbarungen mit dem Bund und einer Investition in Energieeffizienz von mindestens 20 Prozent der Rückerstattungssumme ab dem 1. Januar 2014 vorgesehen.</p><p>Grosse Stromabnehmer in Deutschland können seit 2012 ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung für die Befreiung ist ein Jahresstromverbrauch von 10 000 Megawattstunden bei mindestens 7000 Benutzungsstunden (Jahresverbrauch geteilt durch die maximal verwendete Leistung) an einer Abnahmestelle.</p><p>Diese erst 2012 eingeführte und durch die sogenannte Paragraph-19-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) über den Strompreis finanzierte Befreiung wurde jedoch am 6. März 2013 vom Oberlandesgericht Düsseldorf für nichtig erklärt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Die Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der EEG-Abgabe in Deutschland ist ebenfalls Gegenstand eines beihilferechtlichen Verfahrens der EU-Kommission. Damit ist grundsätzlich völlig offen, ob und in welcher Form diese Befreiungen Bestand haben. Änderungen zu den bestehenden Energie- und Netzangaben sind deshalb in Deutschland zu erwarten, die Regierung hat sich bereits zu Plänen geäussert, Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung anzupassen.</p><p>Frankreich - verzögerter Übergang in den freien Markt und Kooperationsmodell:</p><p>In Frankreich laufen seit Juni 2007 eingehende Ermittlungen der EU-Kommission wegen unerlaubten staatlichen Beihilfen. Bis Mitte 2010 galt in Frankreich das Tartam-System ("Tarif reglementé transitoire d'ajustement du marché"), welches landesweit regulierte Strompreise für alle Kundensegmente von Haushalten bis Grossverbraucher garantierte. Ursprünglich als befristete Übergangslösung während der Einführung des freien Markts gedacht, wurde es verlängert und erst 2010 auf Druck der EU abgelöst. Die tiefen Tarife wurden aus Steuern für alle Stromproduzenten und konsumenten finanziert. Im neuen Nome-System ("Nouvelle organisation des marchés de l'électricité") sind nur noch Haushaltspreise reglementiert. Grossverbraucher müssen ihren Strombedarf ab spätestens Ende 2015 im freien Markt beschaffen. Ebenso wird vorgeschrieben, dass die EDF Produktionskapazitäten von 100 Terawattstunden an seine Mitbewerber verkaufen muss.</p><p>Einzigartig in Frankreich ist ein Kooperationsmodell zwischen energieintensiven Unternehmen und der EDF. Dabei übernehmen die Firmen gewisse Produktionsrisiken der EDF und sichern sich im Gegenzug langfristige, kostengünstige Stromlieferungen. Das sogenannte Exeltium-Modell wurde auf Anregung des französischen Staates entwickelt, das Vertragswerk ist jedoch privatwirtschaftlicher Natur. Die Europäische Kommission hat die Entwicklung begleitet und als konform mit den EU-Vorschriften betreffend staatliche Beihilfen beurteilt.</p><p>Das Konsortium wurde 2006 von sechs stromintensiven Grossverbrauchern der Chemie-, Stahl- und Alu-Industrie gegründet (Air Liquide, Arcelor Mittal, Arkema, Rio Tinto Alcan, Rhodia und Solvay) und umfasst mittlerweile rund 30 Firmen der energieintensiven Branchen. Das Konsortium investiert in nukleare Produktionskapazitäten der EDF und trägt damit einen Teil der Risiken, die mit dem Bau, dem Betrieb und der Vermarktung dieser Anlagen verbunden sind. Als Gegenleistung erhalten die Firmen Stromlieferungen zu günstigen Konditionen. Die erste Phase von Exeltium basiert auf einem Kredit von 1,8 Milliarden Euro, der dem Konsortium von verschiedenen Grossbanken (Société générale, BNP Paribas, Crédit agricole und Natixis) gewährt wurde. Den angeschlossenen Unternehmen stehen dafür insgesamt 148 Terawattstunden Elektrizität während 24 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht Lieferungen von rund 6,2 Terawattstunden pro Jahr, was etwa 1,2 Prozent des heutigen Jahresverbrauchs von Elektrizität in Frankreich ausmacht. Gemäss inoffiziellen Angaben beträgt der Lieferpreis 42 Euro pro Megawattstunde. Dies ist rund 5 Euro pro Megawattstunde höher als der heutige reglementierte Tarif für die Energieintensiven, der allerdings in ein paar Jahren ausläuft. Die Lieferungen sind per 1. Mai 2010 gestartet und werden somit voraussichtlich bis am 30. April 2034 laufen.</p><p>Italien - Bussen und Rückzahlungen durch die EU-Kommission verordnet</p><p>Die Europäische Kommission hat im November 2007 nach den Vorschriften des EG-Vertrags (seit 1. Dezember 2009 AEUV) über staatliche Beihilfen befunden, dass Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 80 Millionen Euro, die Italien seit 2005 in Form eines Sonderstromtarifs gewährt hat, mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar sind und von den Begünstigten zurückgefordert werden müssen. Der Sonderstromtarif wird den Produktionsstätten von Thyssen Krupp (Stahl), Cementir (Zement) und Terni Nuova Industrie Chimiche (Chemie) in der Region Umbrien gewährt. Ursprünglich war er 1962 als Entschädigung für die Enteignung eines Wasserkraftwerks eingeführt worden. Auf der Grundlage ihrer im Juli 2006 eingeleiteten eingehenden Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Verlängerung des Sonderstromtarifs bis 2010 eine Betriebsbeihilfe darstellt, da sie nicht mehr als Entschädigung betrachtet werden kann und ihre einzige Wirkung darin besteht, die Wettbewerbsposition der Begünstigten zu verbessern. Eine solche Beihilfe verzerrt den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und ist daher nach dem AEUV verboten.</p><p>Nach einer im Juli 2006 eingeleiteten eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission im November 2009 festgestellt, dass die dem Aluminiumhersteller Alcoa seit 2006 von Italien gewährte Betriebsbeihilfe mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags (seit 1. Dezember 2009 AEUV) unvereinbar ist. Die Sondertarife für Strom, die Italien dem Unternehmen Alcoa von 2006 bis 2010 für seine Aluminiumhütten auf Sardinien und im Veneto einräumt, tragen lediglich zur Senkung der Betriebskosten von Alcoa bei und lassen sich nicht anders rechtfertigen. Somit verschaffen sie dem Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten, die ohne Subventionen auskommen müssen. Daher hat die Kommission Italien aufgefordert, die rechtswidrigen Subventionen einzustellen und die bereits an Alcoa ausgezahlte Beihilfe zum Teil zurückzufordern.</p><p>Die Europäische Kommission hat die Betriebsbeihilfen für die Metallhersteller Portovesme, ILA und Eurallumina in Form von subventionierten Strompreisen geprüft und im Februar 2011 als mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar erklärt. Die Beihilfen in der Höhe von rund 18 Millionen Euro muss Italien nun von den Empfängern zurückfordern. Die eingehende Prüfung der Kommission ergab, dass die Sondertarife lediglich die Betriebskosten der Metallhersteller senkten und ihre Wettbewerbsposition verbesserten, dabei aber kein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wurde. Die Kommission untersagte ausserdem ebensolche Sondertarife, die denselben Beihilfeempfängern sowie dem Chlorhersteller Syndial ab 2005 gewährt werden sollten.</p><p>6./7. Das Stromabkommen soll den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln sowie den gegenseitigen Marktzugang ermöglichen. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen und der weitreichenden Folgen für die Energiewirtschaft ist es nicht möglich abzuschätzen, ob aufgrund des Abkommens höhere Kosten auf energieintensive Unternehmen zukommen würden. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Abschluss eines Stromabkommens die Regeln im schweizerischen Strommarkt mit jenen im europäischen Strommarkt abgeglichen werden ("level playing field").</p><p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen auf dem internationalen Markt zu erhalten. Dies kann allerdings nicht nur in Form von Entlastungen wie etwa der Rückerstattung der Netzzuschläge geschehen, sondern benötigt insbesondere Verbesserungen der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Auch sind die energieintensiven Unternehmen selber gefordert, längerfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen in Effizienzmassnahmen zu erhöhen.</p><p>Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass Energie grenzüberschreitend handelbar ist. Dies führt in einem zunehmend liberalisierten Schweizer Energiemarkt dazu, dass die Kosten für die Energiebeschaffung weitgehend von den internationalen Entwicklungen abhängen. Ein wichtiges Element für die energieintensiven Unternehmen in der Schweiz ist die Möglichkeit, gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) den Stromlieferanten frei wählen zu können. Zu bemerken sei hier, dass die energieintensiven Unternehmen wegen Mengenvorteilen individuelle und in der Regel kostengünstigere Strompreise mit dem Stromlieferanten aushandeln können. Dies schliesst auch ausländische Energielieferanten mit ein und gewährleistet im Prinzip bereits heute gleich lange Spiesse gegenüber den europäischen Konkurrenten. Gleiches gilt auch für den Bereich der Treibhausgasemissionen. Grosse, energieintensive Unternehmen sind in der Schweiz in das Emissionshandelssystem eingebunden. Bei der Ausgestaltung des Schweizer Emissionshandelssystems wurde auf eine möglichst hohe Kompatibilität mit dem europäischen Emissionshandelssystem geachtet. Eine Verknüpfung mit dem europäischen Emissionshandelssystem wird angestrebt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, vor dem Hintergrund des verschärften Standortwettbewerbs die Belastung der energieintensiven Industrie (wie z. B. Stahl-, Papierindustrie, Chemiepärke und chemische Verbundstandorte) durch Energie- und Netzabgaben mit den Rahmenbedingungen an den wichtigsten europäischen Konkurrenzstandorten zu vergleichen:</p><p>1. Von welchen Energie- und Netzabgaben wird die energieintensive Industrie in den wichtigsten Konkurrenzstandorten der Schweiz (D, F, I, NL) entlastet? </p><p>2. Wie sind indirekte Entlastungs- und/oder Beteiligungsmodelle im europäischen Ausland (D, F, I, NL) ausgestaltet, um die verbilligte Energiebeschaffung zu ermöglichen?</p><p>3. In welchen jährlichen Grössenordnungen bewegen sich diese Entlastungen?</p><p>4. Wie sieht der Vergleich zur Schweiz aus?</p><p>5. Welche Pläne bestehen in diesen Ländern bezüglich Energie- und Netzabgaben? </p><p>6. Besteht die Gefahr, dass etwa im Rahmen des bilateralen Stromabkommens mit der EU höhere Abgaben auf die energieintensive Industrie zukommen?</p><p>7. Wie bewertet der Bundesrat die Wettbewerbsverzerrung zulasten der energieintensiven Industrien, und welche Strategie verfolgt er?</p>
    • Positionierung der Schweiz im Standortwettbewerb um energieintensive Industrien

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