Zivildiensteinsätze an Schulen ermöglichen

ShortId
13.3062
Id
20133062
Updated
28.07.2023 10:26
Language
de
Title
Zivildiensteinsätze an Schulen ermöglichen
AdditionalIndexing
09;32;Schule;Zivildienst;schulisches Leben;Stellenbeschreibung
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L03K130102, schulisches Leben
  • L03K130204, Schule
  • L05K0702010211, Stellenbeschreibung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 4 des Zivildienstgesetzes hält die Tätigkeitsbereiche für Zivildienstleistende abschliessend fest. Der Schulbereich gehört heute nicht dazu. Doch könnten Zivildienstleistende hier wertvolle Unterstützung bieten. So ist z. B. ein Einsatz bei der Pausenaufsicht, am Mittagstisch, beim Hausdienst, bei der Aufgabenhilfe, bei der Begleitung von Schulprojekten oder als Assistenz für die Lehrpersonen denkbar. Hingegen muss der Unterricht Sache der Lehrkräfte bleiben. Die Verantwortung für die Klassen liegt uneingeschränkt bei den ausgebildeten Lehrern und Lehrerinnen. Klar definierte Stellenbeschriebe mit hohen Anforderungen an die "Zivis" sind eine Selbstverständlichkeit und schon heute so vorgesehen.</p><p>Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigen, dass die Präsenz von Zivildienstleistenden für die Schülerinnen und Schüler eine Bereicherung darstellt und bei diesen auf hohe Akzeptanz stösst. "Zivis" sind ein Gewinn für die Kinder! Die Massnahme würde auch dem Mangel an (männlichen) Lehrkräften entgegenwirken. So dürfte der eine oder andere "Zivi" auf den Geschmack kommen und nach seinem Einsatz eine Ausbildung zum Lehrer beginnen. Weiter hat die Anzahl von Zivildienstleistenden in den letzten Jahren zugenommen, und neue Einsatzplätze sind gefragt. Trotz diesbezüglicher Anstrengungen konnten bislang nicht genügend neue Einsatzbetriebe akquiriert werden. </p><p>Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat in Zusammenarbeit mit der Vollzugsstelle für den Zivildienst eine Evaluation "Zivildienst in der Schule" durchgeführt, um zu klären, ob und wie Zivildienstleistende in Schulen eingesetzt werden können. Die Studie kommt zum Schluss, dass eine Ausdehnung des Einsatzbereichs von Zivildienstleistenden auf Volksschulen wünschenswert ist. Die befragten Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen und Bildungsexperten und -expertinnen stehen dem Vorschlag mehrheitlich positiv gegenüber. </p><p>In Kenntnis und Fortsetzung der parlamentarischen Vorstösse Feri 12.3083 sowie 12.5310 und aus den obenerwähnten Gründen wird der Bundesrat deshalb mit dieser Motion beauftragt, die nötigen rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Zivildienstleistenden an Schulen zu schaffen.</p>
  • <p>Gestützt auf die Studie der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, die den Einsatz von Zivildienstleistenden in Schulen empfiehlt, hat das zuständige Departement weitere Abklärungen getroffen: Es hat insbesondere die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sowie Elternorganisationen befragt. Alle Antworten befürworten grundsätzlich das Anliegen der Motionärin, Zivildiensteinsätze an Schulen zu ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat wird dieses Thema in der bevorstehenden Revision des Zivildienstgesetzes prüfen. Die Arbeiten laufen bereits. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der betroffenen Gesetze zu erarbeiten und insbesondere Artikel 4 des Zivildienstgesetzes so zu erweitern, dass künftig Zivildiensteinsätze an Schulen möglich sind.</p>
  • Zivildiensteinsätze an Schulen ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 4 des Zivildienstgesetzes hält die Tätigkeitsbereiche für Zivildienstleistende abschliessend fest. Der Schulbereich gehört heute nicht dazu. Doch könnten Zivildienstleistende hier wertvolle Unterstützung bieten. So ist z. B. ein Einsatz bei der Pausenaufsicht, am Mittagstisch, beim Hausdienst, bei der Aufgabenhilfe, bei der Begleitung von Schulprojekten oder als Assistenz für die Lehrpersonen denkbar. Hingegen muss der Unterricht Sache der Lehrkräfte bleiben. Die Verantwortung für die Klassen liegt uneingeschränkt bei den ausgebildeten Lehrern und Lehrerinnen. Klar definierte Stellenbeschriebe mit hohen Anforderungen an die "Zivis" sind eine Selbstverständlichkeit und schon heute so vorgesehen.</p><p>Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigen, dass die Präsenz von Zivildienstleistenden für die Schülerinnen und Schüler eine Bereicherung darstellt und bei diesen auf hohe Akzeptanz stösst. "Zivis" sind ein Gewinn für die Kinder! Die Massnahme würde auch dem Mangel an (männlichen) Lehrkräften entgegenwirken. So dürfte der eine oder andere "Zivi" auf den Geschmack kommen und nach seinem Einsatz eine Ausbildung zum Lehrer beginnen. Weiter hat die Anzahl von Zivildienstleistenden in den letzten Jahren zugenommen, und neue Einsatzplätze sind gefragt. Trotz diesbezüglicher Anstrengungen konnten bislang nicht genügend neue Einsatzbetriebe akquiriert werden. </p><p>Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat in Zusammenarbeit mit der Vollzugsstelle für den Zivildienst eine Evaluation "Zivildienst in der Schule" durchgeführt, um zu klären, ob und wie Zivildienstleistende in Schulen eingesetzt werden können. Die Studie kommt zum Schluss, dass eine Ausdehnung des Einsatzbereichs von Zivildienstleistenden auf Volksschulen wünschenswert ist. Die befragten Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen und Bildungsexperten und -expertinnen stehen dem Vorschlag mehrheitlich positiv gegenüber. </p><p>In Kenntnis und Fortsetzung der parlamentarischen Vorstösse Feri 12.3083 sowie 12.5310 und aus den obenerwähnten Gründen wird der Bundesrat deshalb mit dieser Motion beauftragt, die nötigen rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Zivildienstleistenden an Schulen zu schaffen.</p>
    • <p>Gestützt auf die Studie der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, die den Einsatz von Zivildienstleistenden in Schulen empfiehlt, hat das zuständige Departement weitere Abklärungen getroffen: Es hat insbesondere die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sowie Elternorganisationen befragt. Alle Antworten befürworten grundsätzlich das Anliegen der Motionärin, Zivildiensteinsätze an Schulen zu ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat wird dieses Thema in der bevorstehenden Revision des Zivildienstgesetzes prüfen. Die Arbeiten laufen bereits. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der betroffenen Gesetze zu erarbeiten und insbesondere Artikel 4 des Zivildienstgesetzes so zu erweitern, dass künftig Zivildiensteinsätze an Schulen möglich sind.</p>
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