Die Bundesanwaltschaft soll sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren
- ShortId
-
13.3063
- Id
-
20133063
- Updated
-
25.06.2025 01:40
- Language
-
de
- Title
-
Die Bundesanwaltschaft soll sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren
- AdditionalIndexing
-
12;Staatsanwalt/-anwältin;Leistungsauftrag;sachliche Zuständigkeit;Bundesanwaltschaft;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Strafprozessordnung;Prioritätensetzung;kantonales Recht;Autobahnvignette
- 1
-
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K05050302, sachliche Zuständigkeit
- L05K0501021001, Strafprozessordnung
- L04K05030203, kantonales Recht
- L05K1802010201, Autobahnvignette
- L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L06K080701050101, Prioritätensetzung
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe f StPO untersteht allein der Bundesgerichtsbarkeit die Verfolgung und Bearbeitung von Verbrechen und Vergehen der Urkundenfälschung nach dem 11. Titel des Strafgesetzbuches, "sofern es sich um Urkunden des Bundes handelt, ausgenommen Fahrausweise und Belege des Postzahlungsverkehrs". Für die Fälschung von Autobahnvignetten ist keine Ausnahme vorgesehen, sodass die Bundesanwaltschaft für die Verfolgung dieser Straftaten zuständig ist. Jedes Jahr behandelt sie etwa 900 solcher Fälle.</p><p>Die wesentliche Aufgabe der Bundesanwaltschaft besteht darin, sich um Fälle zu kümmern, die eine gewisse Relevanz haben und beispielsweise durch ihren internationalen Charakter oder den Umfang der notwendigen Untersuchungen besondere Schwierigkeiten darstellen.</p><p>Für ebensolche Fälle wurde ihre Organisation ausgelegt. Wenn sie sich weiterhin mit gefälschten Autobahnvignetten befassen muss, bedeutet dies, dass sie ihre Ressourcen auf unzulässige Weise nutzt. Die Zuständigkeit sollte an die Kantone übertragen werden. Die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft den kantonalen Behörden bereits eine Strafsache zur Untersuchung und Beurteilung übertragen kann (Art. 25 Abs. 1 StPO), ändert daran nichts, da die Überprüfung der Akten und die Redaktion der Übertragungsentscheidungen durch die Bundesanwaltschaft bereits eine Vergeudung der Ressourcen bedeuten.</p><p>Die Behandlung dieser Fälle stellt für die kantonalen Gerichte, die es gewohnt sind, massenhaft und wiederholt auftretende Streitsachen schnell und effizient zu behandeln, kein Problem dar. Die Aufteilung von 900 Fällen auf 26 Kantone und Halbkantone führt in keiner Weise zu deren Überlastung.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Revision von Artikel 23 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vorzulegen, um die Fälschung von Autobahnvignetten von der Bundesgerichtsbarkeit auf die kantonale Gerichtsbarkeit zu übertragen.</p>
- Die Bundesanwaltschaft soll sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe f StPO untersteht allein der Bundesgerichtsbarkeit die Verfolgung und Bearbeitung von Verbrechen und Vergehen der Urkundenfälschung nach dem 11. Titel des Strafgesetzbuches, "sofern es sich um Urkunden des Bundes handelt, ausgenommen Fahrausweise und Belege des Postzahlungsverkehrs". Für die Fälschung von Autobahnvignetten ist keine Ausnahme vorgesehen, sodass die Bundesanwaltschaft für die Verfolgung dieser Straftaten zuständig ist. Jedes Jahr behandelt sie etwa 900 solcher Fälle.</p><p>Die wesentliche Aufgabe der Bundesanwaltschaft besteht darin, sich um Fälle zu kümmern, die eine gewisse Relevanz haben und beispielsweise durch ihren internationalen Charakter oder den Umfang der notwendigen Untersuchungen besondere Schwierigkeiten darstellen.</p><p>Für ebensolche Fälle wurde ihre Organisation ausgelegt. Wenn sie sich weiterhin mit gefälschten Autobahnvignetten befassen muss, bedeutet dies, dass sie ihre Ressourcen auf unzulässige Weise nutzt. Die Zuständigkeit sollte an die Kantone übertragen werden. Die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft den kantonalen Behörden bereits eine Strafsache zur Untersuchung und Beurteilung übertragen kann (Art. 25 Abs. 1 StPO), ändert daran nichts, da die Überprüfung der Akten und die Redaktion der Übertragungsentscheidungen durch die Bundesanwaltschaft bereits eine Vergeudung der Ressourcen bedeuten.</p><p>Die Behandlung dieser Fälle stellt für die kantonalen Gerichte, die es gewohnt sind, massenhaft und wiederholt auftretende Streitsachen schnell und effizient zu behandeln, kein Problem dar. Die Aufteilung von 900 Fällen auf 26 Kantone und Halbkantone führt in keiner Weise zu deren Überlastung.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Revision von Artikel 23 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vorzulegen, um die Fälschung von Autobahnvignetten von der Bundesgerichtsbarkeit auf die kantonale Gerichtsbarkeit zu übertragen.</p>
- Die Bundesanwaltschaft soll sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren
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