Sicheres Rennvelofahren auf der Strasse statt auf dem Veloweg

ShortId
13.3066
Id
20133066
Updated
28.07.2023 13:38
Language
de
Title
Sicheres Rennvelofahren auf der Strasse statt auf dem Veloweg
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in;Unfall in der Freizeit;Radweg;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1803010207, Radweg
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K01010217, Unfall in der Freizeit
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein von der Fahrbahn baulich abgetrennter Weg kann den Radfahrerinnen und Radfahrern zur Verfügung gestellt werden mit dem Signal "Radweg", mit einer das Signal "Fussweg" ergänzenden Zusatztafel "Radfahrer gestattet" oder ohne spezielle Signalisation.</p><p>Nur im ersten Fall besteht eine Benutzungspflicht der Radfahrerinnen und Radfahrer. In den anderen beiden Fällen können Radfahrerinnen und Radfahrer auch die Fahrbahn benützen. Es ist Sache der Vollzugsbehörde, aus der bundesrechtlichen Palette die für eine konkrete Situation adäquate Variante zu bestimmen.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Bundesrecht den Bedürfnissen der Radfahrerinnen und Radfahrer weitgehend gerecht wird. Er ist aber stets bestrebt, die Rahmenbedingungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer weiterhin zu verbessern. So wurde beispielsweise im Jahr 2008 eine Vollzugshilfe für die Planung von Velorouten entwickelt, welche Hinweise für die sinnvolle und sichere Anwendung von Radverkehrsanlagen enthält. Zudem forscht der Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute aktuell an einer verbesserten Führung des Veloverkehrs.</p><p>2. Wie vorstehend ausgeführt, besteht schon heute die Möglichkeit, über eine entsprechende Signalisation von der Benutzungspflicht abzusehen. Da indessen in gewissen Situationen das berechtigte Bedürfnis besteht, Fahrräder von der Fahrbahn auf eine speziell geschaffene Infrastruktur zu verlagern, ist die Änderung aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Festzuhalten ist zudem, dass auch das internationale Recht beim Signal "Radweg" eine Benutzungspflicht vorsieht.</p><p>3. Eine präzise Abgrenzung von Rennvelofahrerinnen und -fahrern zu anderen Fahrradfahrern lässt sich kaum vornehmen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Möglichkeit, diesbezüglich eine besondere Regelung einzuführen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Radfahrenden erscheint sie auch nicht angezeigt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der heutigen Regelung, mit welcher - abhängig von der Situation - eine Benutzungspflicht vorgeschrieben werden kann, der Verkehrssicherheit am besten Rechnung getragen wird. Zu bedenken ist zudem, dass mit der Aufhebung der Benutzungspflicht negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit nicht ausgeschlossen sind. Je nach Situation sind die Unfallwahrscheinlichkeit und die Unfallfolgen auch für Radrennfahrerinnen und Radrennfahrer auf einem Radweg weit geringer als auf der Fahrbahn.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Artikel 46 Absatz 1 des nationalen Strassenverkehrsgesetzes ist festgehalten, dass Radfahrer Radwege und -streifen benützen müssen. Selbstverständlich ist klar, dass auch Rennvelofahrer zur Kategorie der Radfahrer gehören und damit gemäss Artikel 46 gezwungen sind, vorhandene Radwege zu befahren, bzw. es ist Rennvelofahrerinnen und -fahrern verboten, auf der normalen Strasse zu fahren, sofern ein Radweg vorhanden ist.</p><p>Fakt ist, dass in den letzten Jahren in jenen Freizeitbereichen, in denen Velowege benützt werden, eine äusserst dynamische Entwicklung stattgefunden hat. So tummeln sich heute Fussgänger, Familien mit Velos, Inlineskater, Skateboards und diverse weitere kreative nichtmotorisierte Gefährte auf Radwegen. Dies führt zu immer mehr Konflikten, gefährlichen Situationen und Kollisionen. Daneben bringt die technische Entwicklung es mit sich, dass Rennvelofahrer leicht und oft mit mehr als 40 Stundenkilometern unterwegs sind. Hunderte von Velowegen sind zudem so unglücklich gebaut, dass einmündende Strassen Vortritt haben, Velowege in engen Kurven durch enge Durchgänge führen oder abrupt an unübersichtlichen Kreuzungen enden. Dies führt dazu, dass immer mehr Rennvelofahrer illegal auf die Strasse ausweichen, weil dies für sie selber und andere Nutzer der Velowege schlicht und einfach sicherer ist. Aus diesen Gründen stellen sich uns folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Probleme bewusst, und wenn ja, was plant er für Massnahmen zu deren Behebung, bzw. was hat er schon für Massnahmen umgesetzt?</p><p>2. Kann sich der Bundesrat vorstellen, Artikel 46 Absatz 1 dahingehend abzuändern, dass Radfahrer vorhandene Radwege und -streifen nicht benützen müssen, sondern können?</p><p>3. Wie könnte eine besondere Regelung in Bezug auf die Befreiung von der Benutzungspflicht von Radwegen und -streifen für Rennvelofahrerinnen und -fahrer ausformuliert werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine solche Anpassung dazu führen würde, dass die Verkehrssicherheit zu- und die Unfälle abnehmen würden?</p>
  • Sicheres Rennvelofahren auf der Strasse statt auf dem Veloweg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein von der Fahrbahn baulich abgetrennter Weg kann den Radfahrerinnen und Radfahrern zur Verfügung gestellt werden mit dem Signal "Radweg", mit einer das Signal "Fussweg" ergänzenden Zusatztafel "Radfahrer gestattet" oder ohne spezielle Signalisation.</p><p>Nur im ersten Fall besteht eine Benutzungspflicht der Radfahrerinnen und Radfahrer. In den anderen beiden Fällen können Radfahrerinnen und Radfahrer auch die Fahrbahn benützen. Es ist Sache der Vollzugsbehörde, aus der bundesrechtlichen Palette die für eine konkrete Situation adäquate Variante zu bestimmen.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Bundesrecht den Bedürfnissen der Radfahrerinnen und Radfahrer weitgehend gerecht wird. Er ist aber stets bestrebt, die Rahmenbedingungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer weiterhin zu verbessern. So wurde beispielsweise im Jahr 2008 eine Vollzugshilfe für die Planung von Velorouten entwickelt, welche Hinweise für die sinnvolle und sichere Anwendung von Radverkehrsanlagen enthält. Zudem forscht der Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute aktuell an einer verbesserten Führung des Veloverkehrs.</p><p>2. Wie vorstehend ausgeführt, besteht schon heute die Möglichkeit, über eine entsprechende Signalisation von der Benutzungspflicht abzusehen. Da indessen in gewissen Situationen das berechtigte Bedürfnis besteht, Fahrräder von der Fahrbahn auf eine speziell geschaffene Infrastruktur zu verlagern, ist die Änderung aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Festzuhalten ist zudem, dass auch das internationale Recht beim Signal "Radweg" eine Benutzungspflicht vorsieht.</p><p>3. Eine präzise Abgrenzung von Rennvelofahrerinnen und -fahrern zu anderen Fahrradfahrern lässt sich kaum vornehmen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Möglichkeit, diesbezüglich eine besondere Regelung einzuführen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Radfahrenden erscheint sie auch nicht angezeigt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der heutigen Regelung, mit welcher - abhängig von der Situation - eine Benutzungspflicht vorgeschrieben werden kann, der Verkehrssicherheit am besten Rechnung getragen wird. Zu bedenken ist zudem, dass mit der Aufhebung der Benutzungspflicht negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit nicht ausgeschlossen sind. Je nach Situation sind die Unfallwahrscheinlichkeit und die Unfallfolgen auch für Radrennfahrerinnen und Radrennfahrer auf einem Radweg weit geringer als auf der Fahrbahn.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Artikel 46 Absatz 1 des nationalen Strassenverkehrsgesetzes ist festgehalten, dass Radfahrer Radwege und -streifen benützen müssen. Selbstverständlich ist klar, dass auch Rennvelofahrer zur Kategorie der Radfahrer gehören und damit gemäss Artikel 46 gezwungen sind, vorhandene Radwege zu befahren, bzw. es ist Rennvelofahrerinnen und -fahrern verboten, auf der normalen Strasse zu fahren, sofern ein Radweg vorhanden ist.</p><p>Fakt ist, dass in den letzten Jahren in jenen Freizeitbereichen, in denen Velowege benützt werden, eine äusserst dynamische Entwicklung stattgefunden hat. So tummeln sich heute Fussgänger, Familien mit Velos, Inlineskater, Skateboards und diverse weitere kreative nichtmotorisierte Gefährte auf Radwegen. Dies führt zu immer mehr Konflikten, gefährlichen Situationen und Kollisionen. Daneben bringt die technische Entwicklung es mit sich, dass Rennvelofahrer leicht und oft mit mehr als 40 Stundenkilometern unterwegs sind. Hunderte von Velowegen sind zudem so unglücklich gebaut, dass einmündende Strassen Vortritt haben, Velowege in engen Kurven durch enge Durchgänge führen oder abrupt an unübersichtlichen Kreuzungen enden. Dies führt dazu, dass immer mehr Rennvelofahrer illegal auf die Strasse ausweichen, weil dies für sie selber und andere Nutzer der Velowege schlicht und einfach sicherer ist. Aus diesen Gründen stellen sich uns folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Probleme bewusst, und wenn ja, was plant er für Massnahmen zu deren Behebung, bzw. was hat er schon für Massnahmen umgesetzt?</p><p>2. Kann sich der Bundesrat vorstellen, Artikel 46 Absatz 1 dahingehend abzuändern, dass Radfahrer vorhandene Radwege und -streifen nicht benützen müssen, sondern können?</p><p>3. Wie könnte eine besondere Regelung in Bezug auf die Befreiung von der Benutzungspflicht von Radwegen und -streifen für Rennvelofahrerinnen und -fahrer ausformuliert werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine solche Anpassung dazu führen würde, dass die Verkehrssicherheit zu- und die Unfälle abnehmen würden?</p>
    • Sicheres Rennvelofahren auf der Strasse statt auf dem Veloweg

Back to List