Wirrwarr um TV-Zuschauerzahlen. Licht ins Dunkel bringen
- ShortId
-
13.3071
- Id
-
20133071
- Updated
-
28.07.2023 07:29
- Language
-
de
- Title
-
Wirrwarr um TV-Zuschauerzahlen. Licht ins Dunkel bringen
- AdditionalIndexing
-
34;Fernsehen;Kontrolle;Bundesamt für Kommunikation;Submissionswesen;Datenerhebung;Statistik
- 1
-
- L05K1202050101, Fernsehen
- L03K020218, Statistik
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K08040702, Bundesamt für Kommunikation
- L04K12030402, Datenerhebung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Stiftung Mediapulse ist anlässlich der im Jahre 2007 in Kraft getretenen Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) geschaffen worden. Zweck dieser Institution war es, die bis anhin von der SRG betriebene Nutzungsforschung in ein von der ganzen Rundfunkbranche mitgetragenes Unternehmen zu überführen. Deshalb sind die SRG, die anderen privaten Veranstalter und die Werbewirtschaft zu gleichen Teilen im Stiftungsrat der Mediapulse und ihrer Tochtergesellschaften vertreten. Gleichzeitig ist die Stiftung Mediapulse von ihren Trägern unabhängig und von Gesetzes wegen allein der Wissenschaftlichkeit verpflichtet.</p><p>1. Die Stiftung Mediapulse erhält jährlich einen Beitrag aus den Empfangsgebühren. Sie wird also nicht aus dem Staatshaushalt finanziert. Wenn der Bundesrat die Höhe der Empfangsgebühren festlegt, bestimmt er jeweils auch den Finanzbeitrag an die Stiftung Mediapulse. Für den Zeitraum 2011 bis 2014 hat der Bundesrat einen Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken für die Unterstützung der Nutzungsforschung vorgesehen. Davon wurden bislang insgesamt 6 Millionen Franken an die Einführung des neuen Fernseh-Messsystems geleistet. Der Bundesrat wird den Bedarf für die Nutzungsforschung ab dem Jahre 2015 im Rahmen seiner nächsten Überprüfung der Empfangsgebühren ermitteln.</p><p>2./4. Den Entscheid zugunsten des neuen Messsystems der Firma Kantar Media hat der Verwaltungsrat der Mediapulse AG getroffen. Dieses Tochterunternehmen der Stiftung Mediapulse ist von dieser mit der Durchführung der eigentlichen Forschungsarbeiten beauftragt worden. Die Wahl auf die Kantar Media fiel ohne Beteiligung des Bakom im Rahmen eines aufwendigen, wissenschaftlich designten Ausschreibungsverfahrens. Die von der Kantar Media für die Schweiz angebotene, modular aufgebaute konfigurationsfähige Hardware ist bis jetzt in fast 50 000 Haushalten in über 20 Ländern in Betrieb.</p><p>3./5./6. Die Stiftung Mediapulse hat den gesetzlichen Auftrag, für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz zu sorgen. Überträgt die Stiftung Teile dieser Aufgabe auf Drittgesellschaften, so hat sie in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die beauftragten Unternehmen ihre Tätigkeiten zweck- und rechtskonform ausüben. Stellt die Aufsichtsbehörde eine Rechtsverletzung fest, so kann sie in Anwendung der allgemeinen Aufsichtsgrundsätze intervenieren. Im Vordergrund steht die verbindliche Aufforderung, die festgestellten Mängel zu beheben und Massnahmen zu treffen, damit sich die Rechtsverletzung nicht mehr wiederholt, sowie die Orientierung der Aufsichtsbehörde über die getroffenen Vorkehren (Art. 89 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 und 2 RTVG). Ausserdem könnte die Aufsichtsbehörde die Beiträge aus den Empfangsgebühren, welche der Stiftung für die Entwicklung und Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen zufliessen, vorübergehend zurückbehalten, bis die Mängel behoben worden sind.</p><p>Die rechtliche Aufsicht erstreckt sich nicht direkt auf die fachliche Beurteilung der in der Nutzungsforschung eingesetzten wissenschaftlichen Methoden. Diese wissenschaftliche Aufsicht ist in erster Linie Sache der zuständigen Gremien von Mediapulse, in denen alle interessierten Kreise vertreten sind und deren Mitglieder teilweise durch den Bund ernannt werden.</p><p>Das Bakom ist über die Ernennung der externen Experten informiert worden und hat auch an den Hearings teilgenommen, an denen die Ergebnisse der Untersuchungen präsentiert und diskutiert worden sind.</p><p>7. Das RTVG erlaubt es der Stiftung, Tochtergesellschaften zu gründen und ihnen ihre gesetzliche Aufgabe ganz oder teilweise zu übertragen. Dies hat die Stiftung Mediapulse mit der Gründung der Mediapulse AG und der Publica Data AG, welche mit der Vermarktung der Nutzungsdaten betraut ist, getan. In einer solchen Konstellation kann die Führung dieser Gesellschaften durch einen einzigen Geschäftsführer eine zweckgerichtete Koordination der Forschungs- und Vermarktungsaufträge innerhalb der Mediapulse-Gruppe begünstigen. Die jüngere Vergangenheit hat indes gezeigt, dass die Zusammensetzung der leitenden Organe der Gesellschaften auch einige Probleme aufwirft. Diese dürften im Rahmen der anstehenden Revision des RTVG zur Sprache kommen.</p><p>8. Nein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erhebung der TV-Zuschauerzahlen ist im Radio- und Fernsehgesetz gesetzlich geregelt. Nach den Artikeln 78ff. RTVG ist die Stiftung Mediapulse für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz zuständig. Der Bund subventioniert die Zuschauerforschung mit Millionenbeträgen an die Stiftung Mediapulse. Auf der anderen Seite amtet das Bakom als Aufsichtsbehörde. Seit 1. Januar 2013 werden die TV-Zuschauerzahlen im Auftrag der Mediapulse neu von der Firma Kantar Media Switzerland erhoben, welche zur Kantar Group gehört. Offenbar ist es zu gewaltigen Problemen bei der Erhebung der Zuschauerzahlen gekommen. Im Raum steht u. a. die Frage, ob der Bund seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrgenommen hat und welche Schäden dadurch bisher angerichtet wurden, denn die Programmveranstalter müssen über korrekte Daten zur Radio- und Fernsehnutzung verfügen. </p><p>1. Wie viel Bundesgelder wurden bislang an die Stiftung Mediapulse geleistet, um das neue TV-Messsystem aufzubauen, und welche Beträge sind in den Jahren 2012 bis 2016 budgetiert?</p><p>2. Inwieweit war das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in das Ausschreibungsverfahren miteingebunden, welches dazu geführt hat, die Ermittlung der TV-Zuschauerzahlen neu an die Firma Kantar Media zu vergeben?</p><p>3. Über welche Kontrollinstrumente verfügt das Bakom, um zu überprüfen, ob die Firma Kantar Media, welche das neue Messsystem betreibt, die mittelbar erhaltenen Bundesgelder zweckgerichtet und gesetzeskonform einsetzt?</p><p>4. Ist das neue Messsystem in der vorliegenden Form bereits in anderen Ländern zum Einsatz gekommen, die ähnlich kleine Versorgungsgebiete aufweisen wie die regionalen TV-Veranstalter in der Schweiz?</p><p>5. Inwieweit wurde das Bakom als Aufsichtsbehörde der Stiftung Mediapulse in die Auswahl der Experten miteinbezogen, welche das neue Messsystem derzeit überprüfen?</p><p>6. Sollte sich das neue Messsystem für die regionalen Veranstalter als ungenügend erweisen: Welche Möglichkeiten stehen dem Bakom als Aufsichtsbehörde der Stiftung Mediapulse zur Verfügung? </p><p>7. Wie steht der Bundesrat zur Personalunion von Manuel Dähler, der gleichzeitig als Geschäftsführer der Stiftung Mediapulse als auch der Publica Data AG und der Mediapulse AG amtet?</p><p>8. Kann er abschätzen und angeben, wie gross der Schaden für die Medienunternehmen und die Werbewirtschaft ist?</p>
- Wirrwarr um TV-Zuschauerzahlen. Licht ins Dunkel bringen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Stiftung Mediapulse ist anlässlich der im Jahre 2007 in Kraft getretenen Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) geschaffen worden. Zweck dieser Institution war es, die bis anhin von der SRG betriebene Nutzungsforschung in ein von der ganzen Rundfunkbranche mitgetragenes Unternehmen zu überführen. Deshalb sind die SRG, die anderen privaten Veranstalter und die Werbewirtschaft zu gleichen Teilen im Stiftungsrat der Mediapulse und ihrer Tochtergesellschaften vertreten. Gleichzeitig ist die Stiftung Mediapulse von ihren Trägern unabhängig und von Gesetzes wegen allein der Wissenschaftlichkeit verpflichtet.</p><p>1. Die Stiftung Mediapulse erhält jährlich einen Beitrag aus den Empfangsgebühren. Sie wird also nicht aus dem Staatshaushalt finanziert. Wenn der Bundesrat die Höhe der Empfangsgebühren festlegt, bestimmt er jeweils auch den Finanzbeitrag an die Stiftung Mediapulse. Für den Zeitraum 2011 bis 2014 hat der Bundesrat einen Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken für die Unterstützung der Nutzungsforschung vorgesehen. Davon wurden bislang insgesamt 6 Millionen Franken an die Einführung des neuen Fernseh-Messsystems geleistet. Der Bundesrat wird den Bedarf für die Nutzungsforschung ab dem Jahre 2015 im Rahmen seiner nächsten Überprüfung der Empfangsgebühren ermitteln.</p><p>2./4. Den Entscheid zugunsten des neuen Messsystems der Firma Kantar Media hat der Verwaltungsrat der Mediapulse AG getroffen. Dieses Tochterunternehmen der Stiftung Mediapulse ist von dieser mit der Durchführung der eigentlichen Forschungsarbeiten beauftragt worden. Die Wahl auf die Kantar Media fiel ohne Beteiligung des Bakom im Rahmen eines aufwendigen, wissenschaftlich designten Ausschreibungsverfahrens. Die von der Kantar Media für die Schweiz angebotene, modular aufgebaute konfigurationsfähige Hardware ist bis jetzt in fast 50 000 Haushalten in über 20 Ländern in Betrieb.</p><p>3./5./6. Die Stiftung Mediapulse hat den gesetzlichen Auftrag, für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz zu sorgen. Überträgt die Stiftung Teile dieser Aufgabe auf Drittgesellschaften, so hat sie in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die beauftragten Unternehmen ihre Tätigkeiten zweck- und rechtskonform ausüben. Stellt die Aufsichtsbehörde eine Rechtsverletzung fest, so kann sie in Anwendung der allgemeinen Aufsichtsgrundsätze intervenieren. Im Vordergrund steht die verbindliche Aufforderung, die festgestellten Mängel zu beheben und Massnahmen zu treffen, damit sich die Rechtsverletzung nicht mehr wiederholt, sowie die Orientierung der Aufsichtsbehörde über die getroffenen Vorkehren (Art. 89 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 und 2 RTVG). Ausserdem könnte die Aufsichtsbehörde die Beiträge aus den Empfangsgebühren, welche der Stiftung für die Entwicklung und Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen zufliessen, vorübergehend zurückbehalten, bis die Mängel behoben worden sind.</p><p>Die rechtliche Aufsicht erstreckt sich nicht direkt auf die fachliche Beurteilung der in der Nutzungsforschung eingesetzten wissenschaftlichen Methoden. Diese wissenschaftliche Aufsicht ist in erster Linie Sache der zuständigen Gremien von Mediapulse, in denen alle interessierten Kreise vertreten sind und deren Mitglieder teilweise durch den Bund ernannt werden.</p><p>Das Bakom ist über die Ernennung der externen Experten informiert worden und hat auch an den Hearings teilgenommen, an denen die Ergebnisse der Untersuchungen präsentiert und diskutiert worden sind.</p><p>7. Das RTVG erlaubt es der Stiftung, Tochtergesellschaften zu gründen und ihnen ihre gesetzliche Aufgabe ganz oder teilweise zu übertragen. Dies hat die Stiftung Mediapulse mit der Gründung der Mediapulse AG und der Publica Data AG, welche mit der Vermarktung der Nutzungsdaten betraut ist, getan. In einer solchen Konstellation kann die Führung dieser Gesellschaften durch einen einzigen Geschäftsführer eine zweckgerichtete Koordination der Forschungs- und Vermarktungsaufträge innerhalb der Mediapulse-Gruppe begünstigen. Die jüngere Vergangenheit hat indes gezeigt, dass die Zusammensetzung der leitenden Organe der Gesellschaften auch einige Probleme aufwirft. Diese dürften im Rahmen der anstehenden Revision des RTVG zur Sprache kommen.</p><p>8. Nein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erhebung der TV-Zuschauerzahlen ist im Radio- und Fernsehgesetz gesetzlich geregelt. Nach den Artikeln 78ff. RTVG ist die Stiftung Mediapulse für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz zuständig. Der Bund subventioniert die Zuschauerforschung mit Millionenbeträgen an die Stiftung Mediapulse. Auf der anderen Seite amtet das Bakom als Aufsichtsbehörde. Seit 1. Januar 2013 werden die TV-Zuschauerzahlen im Auftrag der Mediapulse neu von der Firma Kantar Media Switzerland erhoben, welche zur Kantar Group gehört. Offenbar ist es zu gewaltigen Problemen bei der Erhebung der Zuschauerzahlen gekommen. Im Raum steht u. a. die Frage, ob der Bund seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrgenommen hat und welche Schäden dadurch bisher angerichtet wurden, denn die Programmveranstalter müssen über korrekte Daten zur Radio- und Fernsehnutzung verfügen. </p><p>1. Wie viel Bundesgelder wurden bislang an die Stiftung Mediapulse geleistet, um das neue TV-Messsystem aufzubauen, und welche Beträge sind in den Jahren 2012 bis 2016 budgetiert?</p><p>2. Inwieweit war das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in das Ausschreibungsverfahren miteingebunden, welches dazu geführt hat, die Ermittlung der TV-Zuschauerzahlen neu an die Firma Kantar Media zu vergeben?</p><p>3. Über welche Kontrollinstrumente verfügt das Bakom, um zu überprüfen, ob die Firma Kantar Media, welche das neue Messsystem betreibt, die mittelbar erhaltenen Bundesgelder zweckgerichtet und gesetzeskonform einsetzt?</p><p>4. Ist das neue Messsystem in der vorliegenden Form bereits in anderen Ländern zum Einsatz gekommen, die ähnlich kleine Versorgungsgebiete aufweisen wie die regionalen TV-Veranstalter in der Schweiz?</p><p>5. Inwieweit wurde das Bakom als Aufsichtsbehörde der Stiftung Mediapulse in die Auswahl der Experten miteinbezogen, welche das neue Messsystem derzeit überprüfen?</p><p>6. Sollte sich das neue Messsystem für die regionalen Veranstalter als ungenügend erweisen: Welche Möglichkeiten stehen dem Bakom als Aufsichtsbehörde der Stiftung Mediapulse zur Verfügung? </p><p>7. Wie steht der Bundesrat zur Personalunion von Manuel Dähler, der gleichzeitig als Geschäftsführer der Stiftung Mediapulse als auch der Publica Data AG und der Mediapulse AG amtet?</p><p>8. Kann er abschätzen und angeben, wie gross der Schaden für die Medienunternehmen und die Werbewirtschaft ist?</p>
- Wirrwarr um TV-Zuschauerzahlen. Licht ins Dunkel bringen
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