Bildungsverordnung 2012. Kein Staatskundeunterricht mehr für Lehrlinge und Gymnasiasten?
- ShortId
-
13.3072
- Id
-
20133072
- Updated
-
28.07.2023 08:27
- Language
-
de
- Title
-
Bildungsverordnung 2012. Kein Staatskundeunterricht mehr für Lehrlinge und Gymnasiasten?
- AdditionalIndexing
-
32;junger Mensch;Mittelschule;kaufmännische/r Angestellte/r;Leistungsabbau;politische Mitbestimmung;kaufmännisches Schulwesen;berufsbildender Unterricht;Auszubildende/r;politische Bildung
- 1
-
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- L04K13020302, kaufmännisches Schulwesen
- L06K070202020201, kaufmännische/r Angestellte/r
- L05K0702020203, Auszubildende/r
- L04K13020105, politische Bildung
- L04K13020502, Mittelschule
- L04K08020329, politische Mitbestimmung
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der neuen Verordnung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (Bivo 2012) wird der fortschreitende Rückgang des Staatskundeunterrichts deutlich. Im Bildungsplan vom 26. September 2011 sinkt die Zahl der Unterrichtsstunden in diesem Bereich bei einer dreijährigen Ausbildung von 40 auf 8 Stunden in der gewerblich organisierten Grundbildung bzw. von 80 auf 8 Stunden bei einer schulisch organisierten Grundbildung. Durch Artikel 27 Absatz 4 der genannten Verordnung wird den Kantonen ermöglicht, zusätzliche Stunden an allgemeinbildendem Unterricht vorzusehen, allerdings nur für die Schulausbildungen.</p><p>Mir scheint, dass mit dieser Entscheidung ein falsches Signal für den Staatskundeunterricht gesendet wird, einen Unterricht, der für unsere gesamte Jugend eine stark integrierende Funktion hat, vor allem auch für junge Menschen mit Migrationshintergrund, deren Eltern nicht die Grundlagen unserer Schweizer Institutionen, namentlich die der direkten Demokratie oder des Föderalismus, vermitteln konnten.</p><p>Des Weiteren muss der wichtige pädagogische Mehrwert dieses Unterrichts hervorgehoben werden, da er insbesondere zum Nachdenken anregt und die Auszubildenden dabei lernen, strukturiert zu argumentieren, indem den Schülerinnen und Schülern beispielsweise die Möglichkeit gegeben wird, über die Themen zu diskutieren, über die wir abstimmen.</p><p>Der Staatskundeunterricht ist ein Instrument, um die Stimmabstinenz in unserem Land zu bekämpfen. Es ist daher bedauerlich, dass der Bund dieses Fach vernachlässigt, obwohl der Bundesrat in ähnlichen parlamentarischen Vorstössen die Notwendigkeit eines solchen Unterrichts betont hat (Interpellation Wyss Ursula 00.3401).</p>
- <p>Staatskunde und politische Bildung sind für das Funktionieren der direkten Demokratie von grosser Bedeutung. Der Bundesrat stimmt diesbezüglich mit der Interpellantin überein. Er hatte in den letzten Jahren schon mehrfach Gelegenheit, auf die Wichtigkeit dieser Inhalte auf allen Bildungsstufen und auf die Bedeutung der politischen Bildung für die Partizipation am politischen Leben hinzuweisen. In diesem Sinne engagiert sich der Bund unter anderem für das Projekt "Schulen nach Bern", und er nutzt elektronische Plattformen für die Informationsvermittlung sowie für den interaktiven Austausch. Auf die einzelnen Fragen kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Die Bedeutung staatskundlicher Bildung auf der Sekundarstufe II erachtet auch der Bundesrat als hoch, handelt es sich dabei doch um jene Stufe, in deren Verlauf die meisten Jugendlichen die politische Mündigkeit erlangen und somit an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können.</p><p>2. Bund und Kantone legen Wert darauf, dass politische Bildungsinhalte nicht isoliert und abstrakt, sondern anhand verschiedener aktueller Themen in den Unterricht einfliessen. In der beruflichen Grundbildung geschieht dies vor allem im allgemeinbildenden Unterricht. Der Rahmenlehrplan widmet dem Thema Politik ein eigenes Kapitel. Für die Maturitätsschulen enthält der Rahmenlehrplan der EDK vom 9. Juni 1994 Richtziele in Staatskunde.</p><p>3. Es ist das Ziel von Bundesrat und EDK, die jungen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger frühzeitig für die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte und die Teilnahme am politischen Leben zu motivieren und ihnen dafür das Grundlagenwissen zu vermitteln. Dies wird in der "Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz" bekräftigt. Darüber hinaus fördert der Bund im ausserschulischen Bereich die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene (Art. 10 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes), beispielsweise die jährlich stattfindende Jugendsession, an der Jugendliche die Chance erhalten, sich im Bundeshaus zu politischen Themen zu äussern. Weiter finanziert der Bund verschiedene Initiativen zur politischen Bildung und Partizipation von Jugendlichen, z. B. den Dachverband Schweizer Jugendparlamente, der Jugendparlamente auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene unterstützt und vernetzt sowie die politische Partizipation von Jugendlichen anhand von diversen Projekten fördert.</p><p>4. In der kaufmännischen beruflichen Grundbildung wurde die Staatskunde schon mit dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003 in den Lernbereich "Wirtschaft und Gesellschaft" integriert. Die Gesamtdotation für diesen Bereich wird mit der Verordnung von 2012 nicht reduziert, sondern umfasst im E-Profil weiterhin 520 Lektionen, während sie im B-Profil sogar um 40 auf 400 Lektionen erhöht wird. Die konkrete Umsetzung der Leistungsziele ist Aufgabe des Schullehrplans und der Schulorganisation. Dank der Aktualisierung und Neuverteilung der Leistungsziele wird der Staatskundeunterricht noch besser mit relevanten Themen in der Sozial-, Wirtschafts-, Finanz-, Beschäftigungs-, Energie- und Umweltpolitik verknüpft. Die Bildungsgänge der beruflichen Grundbildung werden laufend, mindestens aber alle fünf Jahre überprüft. Sollten Anpassungen, z. B. auch in der staatskundlichen Bildung, angezeigt sein, wird der Bund diese zusammen mit den Verbundpartnern in der Berufsbildung (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um eine Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Position vertritt der Bundesrat beim Staatskundeunterricht in der nachobligatorischen Bildung (Sekundarstufe II)?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat es als ausreichend, den Kantonen die Wahl zu lassen, ob sie den Staatskundeunterricht in den Bildungsplan der Sekundarstufe II (Berufsbildung und Gymnasium) aufnehmen wollen oder nicht?</p><p>3. Denkt der Bundesrat nicht, dass eine solche Entscheidung die Stimmabstinenz bei künftigen jungen Stimmbürgerinnen und -bürgern in unserem Land fördert? Will der Bundesrat gegebenenfalls Abhilfe schaffen?</p><p>4. Wäre nicht eine Änderung der Bildungsverordnung 2012 und der Maturitätsanerkennungsverordnung notwendig, um auf nationaler Ebene für unsere gesamte Jugend einen Mindestumfang des Staatskundeunterrichts sicherzustellen?</p>
- Bildungsverordnung 2012. Kein Staatskundeunterricht mehr für Lehrlinge und Gymnasiasten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der neuen Verordnung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (Bivo 2012) wird der fortschreitende Rückgang des Staatskundeunterrichts deutlich. Im Bildungsplan vom 26. September 2011 sinkt die Zahl der Unterrichtsstunden in diesem Bereich bei einer dreijährigen Ausbildung von 40 auf 8 Stunden in der gewerblich organisierten Grundbildung bzw. von 80 auf 8 Stunden bei einer schulisch organisierten Grundbildung. Durch Artikel 27 Absatz 4 der genannten Verordnung wird den Kantonen ermöglicht, zusätzliche Stunden an allgemeinbildendem Unterricht vorzusehen, allerdings nur für die Schulausbildungen.</p><p>Mir scheint, dass mit dieser Entscheidung ein falsches Signal für den Staatskundeunterricht gesendet wird, einen Unterricht, der für unsere gesamte Jugend eine stark integrierende Funktion hat, vor allem auch für junge Menschen mit Migrationshintergrund, deren Eltern nicht die Grundlagen unserer Schweizer Institutionen, namentlich die der direkten Demokratie oder des Föderalismus, vermitteln konnten.</p><p>Des Weiteren muss der wichtige pädagogische Mehrwert dieses Unterrichts hervorgehoben werden, da er insbesondere zum Nachdenken anregt und die Auszubildenden dabei lernen, strukturiert zu argumentieren, indem den Schülerinnen und Schülern beispielsweise die Möglichkeit gegeben wird, über die Themen zu diskutieren, über die wir abstimmen.</p><p>Der Staatskundeunterricht ist ein Instrument, um die Stimmabstinenz in unserem Land zu bekämpfen. Es ist daher bedauerlich, dass der Bund dieses Fach vernachlässigt, obwohl der Bundesrat in ähnlichen parlamentarischen Vorstössen die Notwendigkeit eines solchen Unterrichts betont hat (Interpellation Wyss Ursula 00.3401).</p>
- <p>Staatskunde und politische Bildung sind für das Funktionieren der direkten Demokratie von grosser Bedeutung. Der Bundesrat stimmt diesbezüglich mit der Interpellantin überein. Er hatte in den letzten Jahren schon mehrfach Gelegenheit, auf die Wichtigkeit dieser Inhalte auf allen Bildungsstufen und auf die Bedeutung der politischen Bildung für die Partizipation am politischen Leben hinzuweisen. In diesem Sinne engagiert sich der Bund unter anderem für das Projekt "Schulen nach Bern", und er nutzt elektronische Plattformen für die Informationsvermittlung sowie für den interaktiven Austausch. Auf die einzelnen Fragen kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Die Bedeutung staatskundlicher Bildung auf der Sekundarstufe II erachtet auch der Bundesrat als hoch, handelt es sich dabei doch um jene Stufe, in deren Verlauf die meisten Jugendlichen die politische Mündigkeit erlangen und somit an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können.</p><p>2. Bund und Kantone legen Wert darauf, dass politische Bildungsinhalte nicht isoliert und abstrakt, sondern anhand verschiedener aktueller Themen in den Unterricht einfliessen. In der beruflichen Grundbildung geschieht dies vor allem im allgemeinbildenden Unterricht. Der Rahmenlehrplan widmet dem Thema Politik ein eigenes Kapitel. Für die Maturitätsschulen enthält der Rahmenlehrplan der EDK vom 9. Juni 1994 Richtziele in Staatskunde.</p><p>3. Es ist das Ziel von Bundesrat und EDK, die jungen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger frühzeitig für die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte und die Teilnahme am politischen Leben zu motivieren und ihnen dafür das Grundlagenwissen zu vermitteln. Dies wird in der "Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz" bekräftigt. Darüber hinaus fördert der Bund im ausserschulischen Bereich die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene (Art. 10 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes), beispielsweise die jährlich stattfindende Jugendsession, an der Jugendliche die Chance erhalten, sich im Bundeshaus zu politischen Themen zu äussern. Weiter finanziert der Bund verschiedene Initiativen zur politischen Bildung und Partizipation von Jugendlichen, z. B. den Dachverband Schweizer Jugendparlamente, der Jugendparlamente auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene unterstützt und vernetzt sowie die politische Partizipation von Jugendlichen anhand von diversen Projekten fördert.</p><p>4. In der kaufmännischen beruflichen Grundbildung wurde die Staatskunde schon mit dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003 in den Lernbereich "Wirtschaft und Gesellschaft" integriert. Die Gesamtdotation für diesen Bereich wird mit der Verordnung von 2012 nicht reduziert, sondern umfasst im E-Profil weiterhin 520 Lektionen, während sie im B-Profil sogar um 40 auf 400 Lektionen erhöht wird. Die konkrete Umsetzung der Leistungsziele ist Aufgabe des Schullehrplans und der Schulorganisation. Dank der Aktualisierung und Neuverteilung der Leistungsziele wird der Staatskundeunterricht noch besser mit relevanten Themen in der Sozial-, Wirtschafts-, Finanz-, Beschäftigungs-, Energie- und Umweltpolitik verknüpft. Die Bildungsgänge der beruflichen Grundbildung werden laufend, mindestens aber alle fünf Jahre überprüft. Sollten Anpassungen, z. B. auch in der staatskundlichen Bildung, angezeigt sein, wird der Bund diese zusammen mit den Verbundpartnern in der Berufsbildung (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um eine Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Position vertritt der Bundesrat beim Staatskundeunterricht in der nachobligatorischen Bildung (Sekundarstufe II)?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat es als ausreichend, den Kantonen die Wahl zu lassen, ob sie den Staatskundeunterricht in den Bildungsplan der Sekundarstufe II (Berufsbildung und Gymnasium) aufnehmen wollen oder nicht?</p><p>3. Denkt der Bundesrat nicht, dass eine solche Entscheidung die Stimmabstinenz bei künftigen jungen Stimmbürgerinnen und -bürgern in unserem Land fördert? Will der Bundesrat gegebenenfalls Abhilfe schaffen?</p><p>4. Wäre nicht eine Änderung der Bildungsverordnung 2012 und der Maturitätsanerkennungsverordnung notwendig, um auf nationaler Ebene für unsere gesamte Jugend einen Mindestumfang des Staatskundeunterrichts sicherzustellen?</p>
- Bildungsverordnung 2012. Kein Staatskundeunterricht mehr für Lehrlinge und Gymnasiasten?
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