Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

ShortId
13.3074
Id
20133074
Updated
28.07.2023 12:28
Language
de
Title
Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
AdditionalIndexing
12;Europarat;häusliche Gewalt;Unterzeichnung eines Abkommens;Europäische Konvention;Gewalt;Ratifizierung eines Abkommens;Gesetz;Frau
1
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0107010301, Frau
  • L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L02K0904, Europarat
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Es ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates, Frauen und Mädchen vor Gewalt jeglicher Art zu schützen. Deshalb wird der Bundesrat voraussichtlich noch vor der Sommerpause über die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) befinden. Über die anschliessende Ratifikation und Umsetzung der Konvention, die bislang erst von drei Staaten ratifiziert worden ist, wird später zu entscheiden sein.</p><p>3. In den letzten Jahren wurden auf nationaler Ebene zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen namentlich folgende Massnahmen getroffen:</p><p>- Im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) besteht seit 2003 der Fachbereich Häusliche Gewalt. Dieser stellt Studien, Gutachten und Materialien zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt bereit und organisiert Fachtagungen für kantonale Stellen und Organisationen. Das EBG leitet ferner die ständige interdepartementale Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt, welche auf Bundesebene entsprechende Massnahmen und Aktivitäten koordiniert.</p><p>- Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" vom 13. Mai 2009 zwanzig Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen beschlossen. Gemäss dem Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Februar 2012 ist die grosse Mehrzahl der Massnahmen umgesetzt, oder deren Umsetzung ist bis spätestens 2016 geplant. Für die Koordination der Umsetzung der Massnahmen und die Berichterstattung ist das EBG zuständig.</p><p>- Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", vom 27. Februar 2013 verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, damit Opfer von Straftaten häufiger Anzeige erstatten und stärker unterstützt werden können. Diese Massnahmen müssen in Zusammenarbeit mit den Kantonen geprüft werden.</p><p>- Das EBG wird im Herbst 2013 eine Studie zu den volkswirtschaftlichen Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen publizieren.</p><p>- Das Bundesamt für Statistik stellt im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik jährlich aktualisierte Daten über Gewaltstraftaten zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem EBG wurden Sonderpublikationen zu Tötungsdelikten (2006 und 2008) und zu häuslicher Gewalt (2012) veröffentlicht.</p><p>- Das Bundesamt für Justiz evaluiert gegenwärtig Artikel 28b ZGB (zivilrechtlicher Gewaltschutz) und Artikel 55a StGB (Einstellung des Verfahrens wegen Gewalt in Paarbeziehungen). Eine Evaluation des Opferhilfegesetzes ist für 2016 vorgesehen.</p><p>- Die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel schafft die nötigen Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel und Menschenschmuggel in der Schweiz.</p><p>- Das Bundesamt für Migration setzt in Zusammenarbeit mit dem EBG das Bundesprogramm gegen Zwangsheirat (2013-2018) um.</p><p>- Das Bundesamt für Gesundheit erarbeitet Informationsmaterialien zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung, unterstützt die Vermittlungsstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidungen und leitet eine Arbeitsgruppe, die gegenwärtig Empfehlungen für die Prävention, Sensibilisierung und den Schutz im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung in der Schweiz erarbeitet.</p><p>- Schliesslich wurde das Strafgesetzbuch um zwei Tatbestände erweitert: Artikel 181a StGB (Zwangsheirat, in Kraft ab 1. Juli 2013) und Artikel 124 StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien, in Kraft seit 1. Juli 2012).</p><p>4. Die Schweiz setzt sich auch auf internationaler Ebene für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein, so namentlich in den folgenden Bereichen:</p><p>- Die Schweiz hat 1997 das Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert und erstattet dem zuständigen Uno-Ausschuss kontinuierlich Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Ebene Bund und Kantone.</p><p>- Die Schweiz setzt sich sowohl in der Commission on the Status of Women, im dritten Ausschuss der Uno-Generalversammlung sowie im Menschenrechtsrat für die Wahrung der Rechte der Frau ein.</p><p>- Die Schweiz hat massgeblich im Expertenkomitee des Europarates für die Erarbeitung der Istanbul-Konvention mitgewirkt.</p><p>- Die Schweiz führt mit einer Reihe von Ländern Menschenrechtsdialoge. In diesem Zusammenhang werden Frauenrechte auch als Schwerpunktthema behandelt, z. B. in Nigeria und Tadschikistan.</p><p>- In Nordafrika werden die Frauenrechte von einer Schweizer NGO gefördert. Auch in Venezuela unterstützt das EDA Frauen, welche Opfer von Gewalt wurden.</p><p>- Bei der Bekämpfung von Menschenhandel sowie von Genitalverstümmelung ist das EDA in verschiedenen Bereichen bi- und multilateral aktiv. Internationale Standards werden weiterentwickelt, örtliche Programme werden unterstützt und finanziert.</p><p>- In der Deza werden Aktivitäten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor allem in Nachkriegs-Kontexten durchgeführt sowie in Regionen, in welchen spezifische Formen von Gewalt gegen Frauen besonders verbreitet sind. So werden beispielsweise im Rahmen von Migrationsprogrammen Rechte von Migrantinnen, welche im Haushaltsbereich tätig sind, gefördert, und Gesundheitsprogramme leisten spezifische psychologische und medizinische Hilfe für Opfer und Überlebende von geschlechtsspezifischer Gewalt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Derzeit findet in New York die 57th Commission on the Status of Women zum Thema "Elimination and prevention of all forms of violence against women and girls" statt, an der auch die Schweiz mit einer Delegation vertreten ist.</p><p>Die Schweiz hat sich bisher wiederholt mit verschiedenen Initiativen für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingesetzt, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Konvention des Europarates, die sogenannte "Convention on Preventing and Combatting Violence against Women and Domestic Violence" (http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulez Vous.asp?CL=ENG&amp;NT=210), welche seit April 2011 zur Unterschrift aufliegt und welche bisher 29 Staaten unterschrieben haben, hat die Schweiz allerdings bisher weder unterschrieben noch ratifiziert. Zu den Staaten, die die Konvention unterschrieben haben, zählen neben anderen Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt die Schweiz, die Konvention zu unterschreiben und zu ratifizieren?</p><p>2. Falls nein: Welches sind die Gründe, dass die Schweiz die Konvention nicht unterschreibt bzw. ratifiziert?</p><p>3. Welche Massnahmen trifft die Schweiz zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf nationaler Ebene?</p><p>4. Welche Massnahmen auf internationaler Ebene unterstützt die Schweiz zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen?</p>
  • Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Es ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates, Frauen und Mädchen vor Gewalt jeglicher Art zu schützen. Deshalb wird der Bundesrat voraussichtlich noch vor der Sommerpause über die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) befinden. Über die anschliessende Ratifikation und Umsetzung der Konvention, die bislang erst von drei Staaten ratifiziert worden ist, wird später zu entscheiden sein.</p><p>3. In den letzten Jahren wurden auf nationaler Ebene zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen namentlich folgende Massnahmen getroffen:</p><p>- Im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) besteht seit 2003 der Fachbereich Häusliche Gewalt. Dieser stellt Studien, Gutachten und Materialien zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt bereit und organisiert Fachtagungen für kantonale Stellen und Organisationen. Das EBG leitet ferner die ständige interdepartementale Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt, welche auf Bundesebene entsprechende Massnahmen und Aktivitäten koordiniert.</p><p>- Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" vom 13. Mai 2009 zwanzig Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen beschlossen. Gemäss dem Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Februar 2012 ist die grosse Mehrzahl der Massnahmen umgesetzt, oder deren Umsetzung ist bis spätestens 2016 geplant. Für die Koordination der Umsetzung der Massnahmen und die Berichterstattung ist das EBG zuständig.</p><p>- Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", vom 27. Februar 2013 verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, damit Opfer von Straftaten häufiger Anzeige erstatten und stärker unterstützt werden können. Diese Massnahmen müssen in Zusammenarbeit mit den Kantonen geprüft werden.</p><p>- Das EBG wird im Herbst 2013 eine Studie zu den volkswirtschaftlichen Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen publizieren.</p><p>- Das Bundesamt für Statistik stellt im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik jährlich aktualisierte Daten über Gewaltstraftaten zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem EBG wurden Sonderpublikationen zu Tötungsdelikten (2006 und 2008) und zu häuslicher Gewalt (2012) veröffentlicht.</p><p>- Das Bundesamt für Justiz evaluiert gegenwärtig Artikel 28b ZGB (zivilrechtlicher Gewaltschutz) und Artikel 55a StGB (Einstellung des Verfahrens wegen Gewalt in Paarbeziehungen). Eine Evaluation des Opferhilfegesetzes ist für 2016 vorgesehen.</p><p>- Die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel schafft die nötigen Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel und Menschenschmuggel in der Schweiz.</p><p>- Das Bundesamt für Migration setzt in Zusammenarbeit mit dem EBG das Bundesprogramm gegen Zwangsheirat (2013-2018) um.</p><p>- Das Bundesamt für Gesundheit erarbeitet Informationsmaterialien zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung, unterstützt die Vermittlungsstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidungen und leitet eine Arbeitsgruppe, die gegenwärtig Empfehlungen für die Prävention, Sensibilisierung und den Schutz im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung in der Schweiz erarbeitet.</p><p>- Schliesslich wurde das Strafgesetzbuch um zwei Tatbestände erweitert: Artikel 181a StGB (Zwangsheirat, in Kraft ab 1. Juli 2013) und Artikel 124 StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien, in Kraft seit 1. Juli 2012).</p><p>4. Die Schweiz setzt sich auch auf internationaler Ebene für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein, so namentlich in den folgenden Bereichen:</p><p>- Die Schweiz hat 1997 das Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert und erstattet dem zuständigen Uno-Ausschuss kontinuierlich Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Ebene Bund und Kantone.</p><p>- Die Schweiz setzt sich sowohl in der Commission on the Status of Women, im dritten Ausschuss der Uno-Generalversammlung sowie im Menschenrechtsrat für die Wahrung der Rechte der Frau ein.</p><p>- Die Schweiz hat massgeblich im Expertenkomitee des Europarates für die Erarbeitung der Istanbul-Konvention mitgewirkt.</p><p>- Die Schweiz führt mit einer Reihe von Ländern Menschenrechtsdialoge. In diesem Zusammenhang werden Frauenrechte auch als Schwerpunktthema behandelt, z. B. in Nigeria und Tadschikistan.</p><p>- In Nordafrika werden die Frauenrechte von einer Schweizer NGO gefördert. Auch in Venezuela unterstützt das EDA Frauen, welche Opfer von Gewalt wurden.</p><p>- Bei der Bekämpfung von Menschenhandel sowie von Genitalverstümmelung ist das EDA in verschiedenen Bereichen bi- und multilateral aktiv. Internationale Standards werden weiterentwickelt, örtliche Programme werden unterstützt und finanziert.</p><p>- In der Deza werden Aktivitäten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor allem in Nachkriegs-Kontexten durchgeführt sowie in Regionen, in welchen spezifische Formen von Gewalt gegen Frauen besonders verbreitet sind. So werden beispielsweise im Rahmen von Migrationsprogrammen Rechte von Migrantinnen, welche im Haushaltsbereich tätig sind, gefördert, und Gesundheitsprogramme leisten spezifische psychologische und medizinische Hilfe für Opfer und Überlebende von geschlechtsspezifischer Gewalt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Derzeit findet in New York die 57th Commission on the Status of Women zum Thema "Elimination and prevention of all forms of violence against women and girls" statt, an der auch die Schweiz mit einer Delegation vertreten ist.</p><p>Die Schweiz hat sich bisher wiederholt mit verschiedenen Initiativen für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingesetzt, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Konvention des Europarates, die sogenannte "Convention on Preventing and Combatting Violence against Women and Domestic Violence" (http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulez Vous.asp?CL=ENG&amp;NT=210), welche seit April 2011 zur Unterschrift aufliegt und welche bisher 29 Staaten unterschrieben haben, hat die Schweiz allerdings bisher weder unterschrieben noch ratifiziert. Zu den Staaten, die die Konvention unterschrieben haben, zählen neben anderen Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt die Schweiz, die Konvention zu unterschreiben und zu ratifizieren?</p><p>2. Falls nein: Welches sind die Gründe, dass die Schweiz die Konvention nicht unterschreibt bzw. ratifiziert?</p><p>3. Welche Massnahmen trifft die Schweiz zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf nationaler Ebene?</p><p>4. Welche Massnahmen auf internationaler Ebene unterstützt die Schweiz zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen?</p>
    • Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

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