Rolle der Sozialfirmen
- ShortId
-
13.3079
- Id
-
20133079
- Updated
-
14.11.2025 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Rolle der Sozialfirmen
- AdditionalIndexing
-
15;freie Schlagwörter: Sozialfirma;Arbeitsbeschaffungsprogramm;öffentliche Finanzierung;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Mitfinanzierung;zweiter Arbeitsmarkt;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
- L05K0702020311, zweiter Arbeitsmarkt
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für zahlreiche Menschen, insbesondere für leistungsschwächere oder solche mit geringer beruflicher Qualifikation, ist die Teilnahme am Arbeitsmarkt erschwert. Die anhaltend hohe Erwerbslosigkeit hat zu einer wachsenden Zahl von Personen geführt, die aus dem ersten Arbeitsmarkt gedrängt und in die Sozialhilfe oder IV abgeschoben werden. So leben zurzeit etwa 230 000 Menschen von der Sozialhilfe. Zudem ist am 1. Januar 2012 der erste Teil der IV-Revision 6a in Kraft getreten, der vorsieht, jährlich etwa 2800 Menschen in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern. Vor diesem Hintergrund haben sich in den letzten Jahren neue Formen zwischen Staat und Wirtschaft ergeben - wie beispielsweise Sozialfirmen.</p><p>Ziel der Sozialfirmen ist die Wiedereingliederung von benachteiligten Personen in die Arbeitswelt mittels einer produktiven Tätigkeit.</p><p>Dabei können Sozialfirmen auch ein Spannungsfeld zwischen sozialen und wirtschaftlichen Zielsetzungen hervorrufen, auch weil Sozialfirmen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren dürfen.</p><p>Es bestehen nicht nur Unterschiede im Rechtsstatus, im Angebot, in der Finanzierung, in der Spezialisierung auf bestimmte Gruppen, sondern auch in Bezug auf die kantonalen Rechtsgrundlagen und auf das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft. Es existieren zahlreiche verschiedene Firmenformen, die diesem Modell der wirtschaftsnahen Wiedereingliederung zugeschrieben werden. </p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat ist beauftragt, einen Bericht über die Sozialfirmen zu erstellen. Im Bericht sollen folgende Aspekte dargestellt werden:</p><p>1. unterschiedliche Formen der Sozialfirmen;</p><p>2. kantonale Rechtsgrundlagen;</p><p>3. Anzahl Personen, die in Sozialfirmen arbeiten;</p><p>4. finanzielle Beteiligung des Bundes bzw. der öffentlichen Hand.</p>
- Rolle der Sozialfirmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für zahlreiche Menschen, insbesondere für leistungsschwächere oder solche mit geringer beruflicher Qualifikation, ist die Teilnahme am Arbeitsmarkt erschwert. Die anhaltend hohe Erwerbslosigkeit hat zu einer wachsenden Zahl von Personen geführt, die aus dem ersten Arbeitsmarkt gedrängt und in die Sozialhilfe oder IV abgeschoben werden. So leben zurzeit etwa 230 000 Menschen von der Sozialhilfe. Zudem ist am 1. Januar 2012 der erste Teil der IV-Revision 6a in Kraft getreten, der vorsieht, jährlich etwa 2800 Menschen in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern. Vor diesem Hintergrund haben sich in den letzten Jahren neue Formen zwischen Staat und Wirtschaft ergeben - wie beispielsweise Sozialfirmen.</p><p>Ziel der Sozialfirmen ist die Wiedereingliederung von benachteiligten Personen in die Arbeitswelt mittels einer produktiven Tätigkeit.</p><p>Dabei können Sozialfirmen auch ein Spannungsfeld zwischen sozialen und wirtschaftlichen Zielsetzungen hervorrufen, auch weil Sozialfirmen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren dürfen.</p><p>Es bestehen nicht nur Unterschiede im Rechtsstatus, im Angebot, in der Finanzierung, in der Spezialisierung auf bestimmte Gruppen, sondern auch in Bezug auf die kantonalen Rechtsgrundlagen und auf das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft. Es existieren zahlreiche verschiedene Firmenformen, die diesem Modell der wirtschaftsnahen Wiedereingliederung zugeschrieben werden. </p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat ist beauftragt, einen Bericht über die Sozialfirmen zu erstellen. Im Bericht sollen folgende Aspekte dargestellt werden:</p><p>1. unterschiedliche Formen der Sozialfirmen;</p><p>2. kantonale Rechtsgrundlagen;</p><p>3. Anzahl Personen, die in Sozialfirmen arbeiten;</p><p>4. finanzielle Beteiligung des Bundes bzw. der öffentlichen Hand.</p>
- Rolle der Sozialfirmen
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