Die Drogenszene als lukrativer Absatzmarkt von Medikamenten
- ShortId
-
13.3082
- Id
-
20133082
- Updated
-
27.07.2023 21:11
- Language
-
de
- Title
-
Die Drogenszene als lukrativer Absatzmarkt von Medikamenten
- AdditionalIndexing
-
2841;Drogenentzug;Kontrolle;Drogenpolitik;Drogenabhängigkeit;kontrollierte Drogenabgabe;Medikamentenmissbrauch;Transparenz
- 1
-
- L05K0101020103, Medikamentenmissbrauch
- L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
- L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L05K0105050401, Drogenentzug
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K1201020203, Transparenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Schliessung fast aller auf einen Drogensuchtausstieg hinarbeitenden Angebote wird der Verteilkampf unter den von Drogensüchtigen Profitierenden immer härter. </p><p>Da es sich bei der Betreuung von Suchtkranken um Millionenbeträge handelt, versuchen einige Sozialarbeitende, Psychologen, Psychiater, Ärzte, Apotheker, möglichst viel vom Kuchen "Suchthilfe" (anstatt Suchtausstiegshilfe!) für sich zu ergattern.</p><p>Bezügerinnen und Bezüger von staatlich finanzierten, stark abhängig machenden Rauschgiften wie Heroin oder Methadon werden nach deren Wunsch grosszügig bedient und daneben noch mit anderen süchtig machenden Medikamenten versorgt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 10.3007 vom 10. März 2010 einen Expertenbericht erstellen lassen. Der vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2012 verabschiedete Bericht besagt, dass die Finanzierung und die Versorgungsqualität der auf Abstinenz ausgerichteten, in die kantonale Zuständigkeit fallenden stationären Suchthilfe gewährleistet sind. Die Suchthilfeeinrichtungen erbringen ihre Leistungen auf der Grundlage von Leistungsverträgen mit ihren Standortkantonen bzw. -gemeinden, die für die Platzierungsentscheide verantwortlich sind und die Behandlungskosten nach kantonalen oder kommunalen Richtlinien festlegen.</p><p>1./2. Die Verschreibung von Medikamenten an süchtige Menschen liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass die Abgabe von Medikamenten die Probleme von süchtigen Menschen verschärft.</p><p>Die Kontrolle der im Zusammenhang mit der Verschreibung von Medikamenten einzuhaltenden Bestimmungen, die im Betäubungsmittelgesetz und im Heilmittelgesetz geregelt sind, fällt in die Zuständigkeit der Kantone bzw. der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte. Entsprechende Massnahmen seitens des Bundes sind deshalb nicht angezeigt.</p><p>3./4. Für die methadongestützte Behandlung und die Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen kantonalen Bestimmungen sind die Kantone zuständig. Die heroingestützte Behandlung hingegen liegt in der Verantwortung des Bundes. Wie im Betäubungsmittelgesetz sowie in der Betäubungsmittelsuchtverordnung (Art. 12 BetmSV; SR 812.121.6) vorgeschrieben, werden die individuellen Behandlungspläne im Rahmen der zweijährlichen Kontrollen des Bundesamtes für Gesundheit durch den zuständigen Arzt überprüft, insbesondere auch auf die Möglichkeit der Überführung der Patienten in eine andere geeignete Therapieform hin.</p><p>5. Die positive Wirkung der Substitutionsbehandlung auf die Gesundheit sowie soziale und berufliche Integration der abhängigen Personen ist hinreichend belegt. Für den Bundesrat besteht deshalb kein Anlass, anzunehmen, dass die ärztliche Verschreibung von zusätzlichen Medikamenten im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung die Chancen von abhängigen Personen beeinträchtigt, einen Platz in der Gesellschaft und im normalen Arbeitsmarkt zu finden.</p><p>6./7. Angaben zu Dosierung und Behandlungsverlauf sind persönliche Daten und fallen unter das Patientengeheimnis. Das Führen einer für alle Beteiligten zugänglichen Kartei und die Weitergabe der Daten an die Krankenversicherer sind demzufolge nicht zulässig.</p><p>Das Prämienwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist, wie die Statistik zeigt, nicht in erster Linie auf die Medikamentenpreise zurückzuführen: Während die bezahlten Prämien zwischen 2006 und 2011 jährlich im Durchschnitt um 3,1 Prozent gestiegen sind, belief sich das Wachstum der Medikamente, die von Ärzten, Apotheken sowie im Spitalambulatorium abgegeben wurden, in demselben Zeitraum jährlich auf 2,2 Prozent pro versicherte Person. Zusätzlich werden aufgrund des Entscheides des Bundesrates vom vergangenen Jahr die Medikamentenpreise weiter gesenkt, sodass ab dem Herbst 2012 jährlich weitere Einsparungen von rund 240 Millionen Franken in diesem Bereich zu erwarten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat erkannt, dass die Abgabe von Medikamentencocktails die Probleme von süchtigen Menschen nur verschärft?</p><p>2. Mit welchen Kontrollmechanismen gedenkt er dieser ausufernden Drogen- und Medikamentenabgabe an Süchtige zu begegnen?</p><p>3. Werden die Methadon- und Heroinabgabedosen an die einzelnen Personen, wie im Betäubungsmittelgesetz festgeschrieben, auf ihre Reduktion hin überprüft?</p><p>4. Wenn ja, wer ist verantwortlich für die Überprüfung?</p><p>5. Was unternimmt er, damit diese lukrativen, scheinheiligen Geschäfte mit der Abgabe von Medikamenten und Drogen an suchtkranke Menschen gestoppt werden und diese wieder eine Chance erhalten, einen Platz in der Gesellschaft und im normalen Arbeitsmarkt zu finden?</p><p>6. Müssten nicht bei Suchtkranken in einer von allen Beteiligten offengelegten Kartei die verabreichten Drogen und Medikamente aufgeführt werden?</p><p>7. Wäre es nicht angebracht, dass auch die Krankenkassen (da die Krankenkassenprämien vor allem wegen der Medikamente ins Uferlose steigen!) über die verabreichten Drogen und Medikamente an Süchtige informiert würden, damit Doppelspurigkeiten eliminiert werden könnten?</p>
- Die Drogenszene als lukrativer Absatzmarkt von Medikamenten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Schliessung fast aller auf einen Drogensuchtausstieg hinarbeitenden Angebote wird der Verteilkampf unter den von Drogensüchtigen Profitierenden immer härter. </p><p>Da es sich bei der Betreuung von Suchtkranken um Millionenbeträge handelt, versuchen einige Sozialarbeitende, Psychologen, Psychiater, Ärzte, Apotheker, möglichst viel vom Kuchen "Suchthilfe" (anstatt Suchtausstiegshilfe!) für sich zu ergattern.</p><p>Bezügerinnen und Bezüger von staatlich finanzierten, stark abhängig machenden Rauschgiften wie Heroin oder Methadon werden nach deren Wunsch grosszügig bedient und daneben noch mit anderen süchtig machenden Medikamenten versorgt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 10.3007 vom 10. März 2010 einen Expertenbericht erstellen lassen. Der vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2012 verabschiedete Bericht besagt, dass die Finanzierung und die Versorgungsqualität der auf Abstinenz ausgerichteten, in die kantonale Zuständigkeit fallenden stationären Suchthilfe gewährleistet sind. Die Suchthilfeeinrichtungen erbringen ihre Leistungen auf der Grundlage von Leistungsverträgen mit ihren Standortkantonen bzw. -gemeinden, die für die Platzierungsentscheide verantwortlich sind und die Behandlungskosten nach kantonalen oder kommunalen Richtlinien festlegen.</p><p>1./2. Die Verschreibung von Medikamenten an süchtige Menschen liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass die Abgabe von Medikamenten die Probleme von süchtigen Menschen verschärft.</p><p>Die Kontrolle der im Zusammenhang mit der Verschreibung von Medikamenten einzuhaltenden Bestimmungen, die im Betäubungsmittelgesetz und im Heilmittelgesetz geregelt sind, fällt in die Zuständigkeit der Kantone bzw. der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte. Entsprechende Massnahmen seitens des Bundes sind deshalb nicht angezeigt.</p><p>3./4. Für die methadongestützte Behandlung und die Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen kantonalen Bestimmungen sind die Kantone zuständig. Die heroingestützte Behandlung hingegen liegt in der Verantwortung des Bundes. Wie im Betäubungsmittelgesetz sowie in der Betäubungsmittelsuchtverordnung (Art. 12 BetmSV; SR 812.121.6) vorgeschrieben, werden die individuellen Behandlungspläne im Rahmen der zweijährlichen Kontrollen des Bundesamtes für Gesundheit durch den zuständigen Arzt überprüft, insbesondere auch auf die Möglichkeit der Überführung der Patienten in eine andere geeignete Therapieform hin.</p><p>5. Die positive Wirkung der Substitutionsbehandlung auf die Gesundheit sowie soziale und berufliche Integration der abhängigen Personen ist hinreichend belegt. Für den Bundesrat besteht deshalb kein Anlass, anzunehmen, dass die ärztliche Verschreibung von zusätzlichen Medikamenten im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung die Chancen von abhängigen Personen beeinträchtigt, einen Platz in der Gesellschaft und im normalen Arbeitsmarkt zu finden.</p><p>6./7. Angaben zu Dosierung und Behandlungsverlauf sind persönliche Daten und fallen unter das Patientengeheimnis. Das Führen einer für alle Beteiligten zugänglichen Kartei und die Weitergabe der Daten an die Krankenversicherer sind demzufolge nicht zulässig.</p><p>Das Prämienwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist, wie die Statistik zeigt, nicht in erster Linie auf die Medikamentenpreise zurückzuführen: Während die bezahlten Prämien zwischen 2006 und 2011 jährlich im Durchschnitt um 3,1 Prozent gestiegen sind, belief sich das Wachstum der Medikamente, die von Ärzten, Apotheken sowie im Spitalambulatorium abgegeben wurden, in demselben Zeitraum jährlich auf 2,2 Prozent pro versicherte Person. Zusätzlich werden aufgrund des Entscheides des Bundesrates vom vergangenen Jahr die Medikamentenpreise weiter gesenkt, sodass ab dem Herbst 2012 jährlich weitere Einsparungen von rund 240 Millionen Franken in diesem Bereich zu erwarten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat erkannt, dass die Abgabe von Medikamentencocktails die Probleme von süchtigen Menschen nur verschärft?</p><p>2. Mit welchen Kontrollmechanismen gedenkt er dieser ausufernden Drogen- und Medikamentenabgabe an Süchtige zu begegnen?</p><p>3. Werden die Methadon- und Heroinabgabedosen an die einzelnen Personen, wie im Betäubungsmittelgesetz festgeschrieben, auf ihre Reduktion hin überprüft?</p><p>4. Wenn ja, wer ist verantwortlich für die Überprüfung?</p><p>5. Was unternimmt er, damit diese lukrativen, scheinheiligen Geschäfte mit der Abgabe von Medikamenten und Drogen an suchtkranke Menschen gestoppt werden und diese wieder eine Chance erhalten, einen Platz in der Gesellschaft und im normalen Arbeitsmarkt zu finden?</p><p>6. Müssten nicht bei Suchtkranken in einer von allen Beteiligten offengelegten Kartei die verabreichten Drogen und Medikamente aufgeführt werden?</p><p>7. Wäre es nicht angebracht, dass auch die Krankenkassen (da die Krankenkassenprämien vor allem wegen der Medikamente ins Uferlose steigen!) über die verabreichten Drogen und Medikamente an Süchtige informiert würden, damit Doppelspurigkeiten eliminiert werden könnten?</p>
- Die Drogenszene als lukrativer Absatzmarkt von Medikamenten
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