Cyberkriminalität
- ShortId
-
13.3087
- Id
-
20133087
- Updated
-
28.07.2023 05:05
- Language
-
de
- Title
-
Cyberkriminalität
- AdditionalIndexing
-
34;28;junger Mensch;Computerkriminalität;soziale Medien;Jugendschutz;Kind;Informationskampagne;Internet
- 1
-
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L04K01040206, Jugendschutz
- L05K1202020105, Internet
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L05K0107010205, Kind
- L05K0107010204, junger Mensch
- L06K120202010502, soziale Medien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Heute wird die Tatsache, dass das Internet vor allem für Kinder und Jugendliche zahlreiche Gefahren birgt, kaum noch infrage gestellt. Die meisten Bedrohungen resultieren aus den Inhalten im Internet, die in den Anwendungsbereich des Straf- und Zivilrechts fallen. Zu diesen Inhalten gehören harte Pornografie, legale Pornografie, wenn sie Minderjährigen ohne Alterskontrolle frei zugänglich ist, Gewaltdarstellungen, Rassendiskriminierung und Extremismus, Ehrverletzungen, Bedrohungen, Betrug, Wirtschaftskriminalität sowie der unberechtigte Zugang zu Computersystemen, die Verbreitung von Computerviren und die Datenbeschädigung. Weitere, nicht weniger grosse Gefahren sind Cybermobbing, Anstiftung zum Suizid und Abhängigkeit vom Internet, die Betroffene dazu verleiten kann, sich in hohem Mass vom Rest der Welt abzukapseln.</p><p>Bis jetzt sind die Aktionen in der Schweiz, Kinder und Jugendliche über die Cyberkriminalität und die anderen bereits erwähnten Gefahren zu informieren und entsprechend zu sensibilisieren, nicht obligatorisch. Ausserdem unterscheiden sie sich stark von Kanton zu Kanton, was den Inhalt und die Ausgestaltung, aber auch den Anbieter betrifft. Viele Aktivitäten, wie die beispielhaften Beiträge der "Action Innocence" in Westschweizer Schulen, werden ehrenamtlich durchgeführt.</p><p>Angesichts der Gefahren, die mit der Internetnutzung einhergehen, drängt sich ein systematisches Vorgehen auf mit dem Ziel, gestützt auf Artikel 67 Absatz 1 der Bundesverfassung die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen auf nationaler Ebene zu vereinheitlichen und für obligatorisch zu erklären. Durch die Erfahrungen in diesem Bereich, vor allem durch die genannte Organisation, müssten in einer entsprechenden Strategie unter anderem Mindeststandards für die Sensibilisierung festgelegt, die Anbieter bestimmt und Fragen bezüglich deren Ausbildung und Entschädigung geklärt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Juni 2010 mit dem fünfjährigen nationalen Programm "Jugendmedienschutz und Förderung von Medienkompetenzen" ("Jugend und Medien") eine Strategie lanciert, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft, Hochschulen und privaten Organisationen den sicheren und altersgerechten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet, sozialen Netzwerken und Unterhaltungsmedien zu fördern.</p><p>Dem Programm liegt die Haltung zugrunde, dass aufgrund des weltumspannenden Charakters des Internets regulierende und technische Schutzmassnahmen keinen absoluten Schutz vor Gewalt, Pornografie und anderen potenziell schädlichen Inhalten bieten können. Deshalb liegt der Programmschwerpunkt auf der Förderung von Medienkompetenzen. Aufgrund der zahlreichen im Jugendmedienschutz tätigen Akteure hat der Bund es als seine Aufgabe bezeichnet, die bestehenden Angebote auf nationaler Ebene zu bündeln, besser zu verbreiten, Beiträge zur Qualitätssicherung zu leisten und eine nationale Plattform für die Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure zu schaffen.</p><p>Anfang 2013 hat das federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Ergebnisse der systematischen Bestandesaufnahme der kantonalen Strategien und von Sensibilisierungsangeboten im Bereich Jugendmedienschutz sowie Vorschläge für Qualitätskriterien veröffentlicht. Gleichzeitig hat das BSV mit der Broschüre "Medienkompetenz" die zentralen Fragen rund um die Chancen und Gefahren von digitalen Medien gebündelt und mit der Website <a href="http://www.jugendundmedien.ch">www.jugendundmedien.ch</a> eine nationale Referenzstelle für den Jugendmedienschutz geschaffen. In den verbleibenden Programmjahren will das BSV noch stärker mit den Hauptakteuren im Jugendmedienschutz zusammenarbeiten, um eine Qualitätssicherung der Sensibilisierungsangebote sowie eine Harmonisierung von Präventionsbotschaften zu erreichen. Die angestrebte Zusammenarbeit basiert jedoch auf Freiwilligkeit.</p><p>Wie schon in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2013 zur Motion Schmid-Federer 12.4161, "Nationale Strategie gegen Cybermobbing und Cyberbullying", zum Ausdruck gebracht, will der Bundesrat abwarten, welche Ergebnisse mit den bereits laufenden Massnahmen erreicht werden. Diese werden zwischen 2014 und 2015 evaluiert. Im Lichte der Erkenntnisse dieser Evaluation wird zu beurteilen sein, ob und wieweit nach Abschluss des Programms Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie vorzulegen, mit der eine angemessene Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit Gefahren im Internet vereinheitlicht und zur Pflicht erklärt werden soll.</p>
- Cyberkriminalität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Heute wird die Tatsache, dass das Internet vor allem für Kinder und Jugendliche zahlreiche Gefahren birgt, kaum noch infrage gestellt. Die meisten Bedrohungen resultieren aus den Inhalten im Internet, die in den Anwendungsbereich des Straf- und Zivilrechts fallen. Zu diesen Inhalten gehören harte Pornografie, legale Pornografie, wenn sie Minderjährigen ohne Alterskontrolle frei zugänglich ist, Gewaltdarstellungen, Rassendiskriminierung und Extremismus, Ehrverletzungen, Bedrohungen, Betrug, Wirtschaftskriminalität sowie der unberechtigte Zugang zu Computersystemen, die Verbreitung von Computerviren und die Datenbeschädigung. Weitere, nicht weniger grosse Gefahren sind Cybermobbing, Anstiftung zum Suizid und Abhängigkeit vom Internet, die Betroffene dazu verleiten kann, sich in hohem Mass vom Rest der Welt abzukapseln.</p><p>Bis jetzt sind die Aktionen in der Schweiz, Kinder und Jugendliche über die Cyberkriminalität und die anderen bereits erwähnten Gefahren zu informieren und entsprechend zu sensibilisieren, nicht obligatorisch. Ausserdem unterscheiden sie sich stark von Kanton zu Kanton, was den Inhalt und die Ausgestaltung, aber auch den Anbieter betrifft. Viele Aktivitäten, wie die beispielhaften Beiträge der "Action Innocence" in Westschweizer Schulen, werden ehrenamtlich durchgeführt.</p><p>Angesichts der Gefahren, die mit der Internetnutzung einhergehen, drängt sich ein systematisches Vorgehen auf mit dem Ziel, gestützt auf Artikel 67 Absatz 1 der Bundesverfassung die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen auf nationaler Ebene zu vereinheitlichen und für obligatorisch zu erklären. Durch die Erfahrungen in diesem Bereich, vor allem durch die genannte Organisation, müssten in einer entsprechenden Strategie unter anderem Mindeststandards für die Sensibilisierung festgelegt, die Anbieter bestimmt und Fragen bezüglich deren Ausbildung und Entschädigung geklärt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Juni 2010 mit dem fünfjährigen nationalen Programm "Jugendmedienschutz und Förderung von Medienkompetenzen" ("Jugend und Medien") eine Strategie lanciert, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft, Hochschulen und privaten Organisationen den sicheren und altersgerechten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet, sozialen Netzwerken und Unterhaltungsmedien zu fördern.</p><p>Dem Programm liegt die Haltung zugrunde, dass aufgrund des weltumspannenden Charakters des Internets regulierende und technische Schutzmassnahmen keinen absoluten Schutz vor Gewalt, Pornografie und anderen potenziell schädlichen Inhalten bieten können. Deshalb liegt der Programmschwerpunkt auf der Förderung von Medienkompetenzen. Aufgrund der zahlreichen im Jugendmedienschutz tätigen Akteure hat der Bund es als seine Aufgabe bezeichnet, die bestehenden Angebote auf nationaler Ebene zu bündeln, besser zu verbreiten, Beiträge zur Qualitätssicherung zu leisten und eine nationale Plattform für die Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure zu schaffen.</p><p>Anfang 2013 hat das federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Ergebnisse der systematischen Bestandesaufnahme der kantonalen Strategien und von Sensibilisierungsangeboten im Bereich Jugendmedienschutz sowie Vorschläge für Qualitätskriterien veröffentlicht. Gleichzeitig hat das BSV mit der Broschüre "Medienkompetenz" die zentralen Fragen rund um die Chancen und Gefahren von digitalen Medien gebündelt und mit der Website <a href="http://www.jugendundmedien.ch">www.jugendundmedien.ch</a> eine nationale Referenzstelle für den Jugendmedienschutz geschaffen. In den verbleibenden Programmjahren will das BSV noch stärker mit den Hauptakteuren im Jugendmedienschutz zusammenarbeiten, um eine Qualitätssicherung der Sensibilisierungsangebote sowie eine Harmonisierung von Präventionsbotschaften zu erreichen. Die angestrebte Zusammenarbeit basiert jedoch auf Freiwilligkeit.</p><p>Wie schon in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2013 zur Motion Schmid-Federer 12.4161, "Nationale Strategie gegen Cybermobbing und Cyberbullying", zum Ausdruck gebracht, will der Bundesrat abwarten, welche Ergebnisse mit den bereits laufenden Massnahmen erreicht werden. Diese werden zwischen 2014 und 2015 evaluiert. Im Lichte der Erkenntnisse dieser Evaluation wird zu beurteilen sein, ob und wieweit nach Abschluss des Programms Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion zum jetzigen Zeitpunkt ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie vorzulegen, mit der eine angemessene Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit Gefahren im Internet vereinheitlicht und zur Pflicht erklärt werden soll.</p>
- Cyberkriminalität
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