Senkung der Tierarzneimittelpreise
- ShortId
-
13.3089
- Id
-
20133089
- Updated
-
28.07.2023 15:13
- Language
-
de
- Title
-
Senkung der Tierarzneimittelpreise
- AdditionalIndexing
-
2841;Tiermedizin;Festpreis;Europäische Union;Preisrückgang;Arzneikosten;Preisunterschied;Tierarzneimittel
- 1
-
- L04K01050302, Tierarzneimittel
- L04K11050501, Preisrückgang
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L04K01050215, Tiermedizin
- L05K1105030201, Festpreis
- L04K11050311, Preisunterschied
- L02K0903, Europäische Union
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Folge der Interpellation Gschwind 12.3226 und des Postulates Gschwind 13.3568 erarbeitete die Preisüberwachung den Bericht "Auslandpreisvergleich Nutztiermedikamente". Dieser liefert neue interessante und stichhaltige Informationen.</p><p>Nach der Untersuchung der Preise von 28 Arzneimitteln kommt die Preisüberwachung zum Schluss, dass Schweizer Veterinärmediziner und -medizinerinnen sowie Apothekerinnen und Apotheker für Tierarzneimittel 70 Prozent mehr bezahlen als ihre Kolleginnen und Kollegen im Ausland.</p><p>Die Preisüberwachung sieht bei den reglementarischen Rahmenbedingungen Verbesserungspotenzial.</p><p>Die Preisüberwachung schlägt Folgendes vor:</p><p>1. Abbau der deutlichen Unterschiede bei den Zulassungsvoraussetzungen zwischen der EU und der Schweiz</p><p>2. Lockerung der Anforderungen von Swissmedic für die Bewilligung zur Einfuhr von Tierarzneimitteln</p><p>3. Schaffung einer verbindlichen Tarifstruktur zwischen Tierhalterin/Tierhalter und Veterinärmedizinerin/Veterinärmediziner</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Resultate der Studie der Preisüberwachung zu den Tierarzneimittelpreisen in der Schweiz zur Kenntnis genommen, die neben weiteren substanziellen Deregulierungsschritten auch eine einheitliche Tarifstruktur empfiehlt. Damit erachtet er das Postulat Gschwind 12.3568, "Kampf gegen teure Tierarzneimittel", als erfüllt.</p><p>Die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig muss die Gesundheit von Mensch und Tier, gerade auch im Rahmen der Lebensmittelproduktion, geschützt werden. Im Rahmen der ersten und zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) hat der Bundesrat die nichttarifären Handelshemmnisse nachhaltig reduziert, ohne den Schutz von Mensch und Tier zu gefährden. Es sind dies Erleichterungen des Marktzutritts in Form von:</p><p>a. vermehrter Berücksichtigung ausländischer Zulassungsentscheide (Art. 13 HMG, Heilmittelverordnungspaket III, in Kraft getreten 2010);</p><p>b. Erleichterung der Sondereinfuhr im Rahmen des Imports auf Vorrat im Umfang eines Jahresbedarfs (Heilmittelverordnungspaket III, in Kraft getreten 2010);</p><p>c. vereinfachter Zulassung von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die schon längere Zeit im Ausland zugelassen sind (ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes, zweite Etappe; wird zurzeit im Parlament beraten);</p><p>d. Überprüfung der Arzneimitteleinteilung in Abgabekategorien (im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes, zweite Etappe; wird zurzeit im Parlament beraten);</p><p>e. stark vergünstigten, nichtkostendeckenden Verfahrensgebühren für Tierarzneimittel (Revision der Heilmittel-Gebührenverordnung Swissmedic, in Kraft getreten am 1. Januar 2013).</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates können Abkommen mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (European Medicines Agency, EMA) sowie mit den nationalen europäischen Heilmittelbehörden dazu beitragen, das heutige erleichterte Zulassungsverfahren für im Ausland zugelassene Arzneimittel durch Swissmedic nachhaltig zu beschleunigen.</p><p>Mit der EMA konnten die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung bisher nicht aufgenommen werden, da die EU-Kommission, die neben der EMA Vertragspartnerin wäre, den Beginn solcher Gespräche mit den Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit verknüpft. Letztere sind insbesondere aufgrund der institutionellen Fragen blockiert. Die Vorabklärungen für Vereinbarungen mit verschiedenen nationalen Behörden sind bereits angelaufen.</p><p>Weiter gehende Deregulierungsschritte, wie sie von der Preisüberwachung beispielsweise in Form von Direktimporten empfohlen werden, würden die Bemühungen des Bundes um einen fachgerechten Einsatz von Nutztierarzneimitteln aushöhlen und damit die Lebensmittelsicherheit gefährden:</p><p>a) Die Antibiotika machen einen grossen Teil des Einsatzes von Nutztierarzneimitteln aus. Massnahmen wie ein bewilligungsfreier Parallelimport untergraben die gegenwärtigen Massnahmen des Bundesrates zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen (siehe Motion Heim 12.4052, "One-Health-Ansatz für eine kohärente Antibiotika-Strategie in der Human- und Veterinärmedizin"), die Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 sind.</p><p>b) Die Packungsbeilage ist für den fachgerechten Einsatz zentral: Zum einen spiegelt sie die Zulassungsentscheide der Schweizer Heilmittelbehörde, die dem Schutzbedürfnis der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genügen müssen. Zum anderen sichern die drei Schweizer Landessprachen die Verständlichkeit in allen Regionen und auf allen Bauernbetrieben.</p><p>Die freie Preisbildung kann in einem kleinen und stark segmentierten Tierarzneimittelmarkt wie der Schweiz zu höheren Preisen führen. Ohne ein Abkommen mit der EU und der EMA oder den nationalen Heilmittelbehörden sieht der Bundesrat jedoch keine Möglichkeit zur weiteren administrativen Vereinfachung des Marktzutritts, ohne auf das bisherige Schutzniveau für Mensch und Tier zu verzichten. Der Bundesrat unterstützt daher die laufenden Bemühungen zur Aushandlung von weiteren Abkommen, welche den Datenaustausch mit nationalen Heilmittelbehörden regeln. Dies kann dazu beitragen, die Zulassung von im Ausland bereits zugelassenen Arzneimitteln durch Swissmedic nachhaltig zu beschleunigen.</p><p>Zudem gibt es nach Auffassung des Bundesrates durchaus Spielraum für Senkungen der Verkaufspreise durch die Marktpartner. Dies können die Vertriebspartner im Rahmen einer verbindlichen Tarifstruktur so vereinbaren, wie dies die Preisüberwachung in ihrer Studie empfohlen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit der die Preise für Tierarzneimittel auf das Preisniveau der EU gesenkt werden sollen.</p>
- Senkung der Tierarzneimittelpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Folge der Interpellation Gschwind 12.3226 und des Postulates Gschwind 13.3568 erarbeitete die Preisüberwachung den Bericht "Auslandpreisvergleich Nutztiermedikamente". Dieser liefert neue interessante und stichhaltige Informationen.</p><p>Nach der Untersuchung der Preise von 28 Arzneimitteln kommt die Preisüberwachung zum Schluss, dass Schweizer Veterinärmediziner und -medizinerinnen sowie Apothekerinnen und Apotheker für Tierarzneimittel 70 Prozent mehr bezahlen als ihre Kolleginnen und Kollegen im Ausland.</p><p>Die Preisüberwachung sieht bei den reglementarischen Rahmenbedingungen Verbesserungspotenzial.</p><p>Die Preisüberwachung schlägt Folgendes vor:</p><p>1. Abbau der deutlichen Unterschiede bei den Zulassungsvoraussetzungen zwischen der EU und der Schweiz</p><p>2. Lockerung der Anforderungen von Swissmedic für die Bewilligung zur Einfuhr von Tierarzneimitteln</p><p>3. Schaffung einer verbindlichen Tarifstruktur zwischen Tierhalterin/Tierhalter und Veterinärmedizinerin/Veterinärmediziner</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Resultate der Studie der Preisüberwachung zu den Tierarzneimittelpreisen in der Schweiz zur Kenntnis genommen, die neben weiteren substanziellen Deregulierungsschritten auch eine einheitliche Tarifstruktur empfiehlt. Damit erachtet er das Postulat Gschwind 12.3568, "Kampf gegen teure Tierarzneimittel", als erfüllt.</p><p>Die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig muss die Gesundheit von Mensch und Tier, gerade auch im Rahmen der Lebensmittelproduktion, geschützt werden. Im Rahmen der ersten und zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) hat der Bundesrat die nichttarifären Handelshemmnisse nachhaltig reduziert, ohne den Schutz von Mensch und Tier zu gefährden. Es sind dies Erleichterungen des Marktzutritts in Form von:</p><p>a. vermehrter Berücksichtigung ausländischer Zulassungsentscheide (Art. 13 HMG, Heilmittelverordnungspaket III, in Kraft getreten 2010);</p><p>b. Erleichterung der Sondereinfuhr im Rahmen des Imports auf Vorrat im Umfang eines Jahresbedarfs (Heilmittelverordnungspaket III, in Kraft getreten 2010);</p><p>c. vereinfachter Zulassung von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die schon längere Zeit im Ausland zugelassen sind (ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes, zweite Etappe; wird zurzeit im Parlament beraten);</p><p>d. Überprüfung der Arzneimitteleinteilung in Abgabekategorien (im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes, zweite Etappe; wird zurzeit im Parlament beraten);</p><p>e. stark vergünstigten, nichtkostendeckenden Verfahrensgebühren für Tierarzneimittel (Revision der Heilmittel-Gebührenverordnung Swissmedic, in Kraft getreten am 1. Januar 2013).</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates können Abkommen mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (European Medicines Agency, EMA) sowie mit den nationalen europäischen Heilmittelbehörden dazu beitragen, das heutige erleichterte Zulassungsverfahren für im Ausland zugelassene Arzneimittel durch Swissmedic nachhaltig zu beschleunigen.</p><p>Mit der EMA konnten die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung bisher nicht aufgenommen werden, da die EU-Kommission, die neben der EMA Vertragspartnerin wäre, den Beginn solcher Gespräche mit den Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit verknüpft. Letztere sind insbesondere aufgrund der institutionellen Fragen blockiert. Die Vorabklärungen für Vereinbarungen mit verschiedenen nationalen Behörden sind bereits angelaufen.</p><p>Weiter gehende Deregulierungsschritte, wie sie von der Preisüberwachung beispielsweise in Form von Direktimporten empfohlen werden, würden die Bemühungen des Bundes um einen fachgerechten Einsatz von Nutztierarzneimitteln aushöhlen und damit die Lebensmittelsicherheit gefährden:</p><p>a) Die Antibiotika machen einen grossen Teil des Einsatzes von Nutztierarzneimitteln aus. Massnahmen wie ein bewilligungsfreier Parallelimport untergraben die gegenwärtigen Massnahmen des Bundesrates zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen (siehe Motion Heim 12.4052, "One-Health-Ansatz für eine kohärente Antibiotika-Strategie in der Human- und Veterinärmedizin"), die Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 sind.</p><p>b) Die Packungsbeilage ist für den fachgerechten Einsatz zentral: Zum einen spiegelt sie die Zulassungsentscheide der Schweizer Heilmittelbehörde, die dem Schutzbedürfnis der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genügen müssen. Zum anderen sichern die drei Schweizer Landessprachen die Verständlichkeit in allen Regionen und auf allen Bauernbetrieben.</p><p>Die freie Preisbildung kann in einem kleinen und stark segmentierten Tierarzneimittelmarkt wie der Schweiz zu höheren Preisen führen. Ohne ein Abkommen mit der EU und der EMA oder den nationalen Heilmittelbehörden sieht der Bundesrat jedoch keine Möglichkeit zur weiteren administrativen Vereinfachung des Marktzutritts, ohne auf das bisherige Schutzniveau für Mensch und Tier zu verzichten. Der Bundesrat unterstützt daher die laufenden Bemühungen zur Aushandlung von weiteren Abkommen, welche den Datenaustausch mit nationalen Heilmittelbehörden regeln. Dies kann dazu beitragen, die Zulassung von im Ausland bereits zugelassenen Arzneimitteln durch Swissmedic nachhaltig zu beschleunigen.</p><p>Zudem gibt es nach Auffassung des Bundesrates durchaus Spielraum für Senkungen der Verkaufspreise durch die Marktpartner. Dies können die Vertriebspartner im Rahmen einer verbindlichen Tarifstruktur so vereinbaren, wie dies die Preisüberwachung in ihrer Studie empfohlen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit der die Preise für Tierarzneimittel auf das Preisniveau der EU gesenkt werden sollen.</p>
- Senkung der Tierarzneimittelpreise
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