Bilaterale Verträge. Erarbeiten einer Exit-Strategie

ShortId
13.3104
Id
20133104
Updated
27.07.2023 21:24
Language
de
Title
Bilaterale Verträge. Erarbeiten einer Exit-Strategie
AdditionalIndexing
10;15;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Evaluation;bilaterales Abkommen;Kündigung eines Vertrags
1
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grenzregionen bezahlen für die Personenfreizügigkeit einen hohen Preis, auch wenn die Erhebungen des Seco diese Realität anders darstellen. Im Tessin gibt es über 56 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, und im Jahr 2012 gingen zudem 21 313 Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit von 90 Tagen ein. Solche Zahlen lassen sich nur damit erklären, dass einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von solchen von jenseits der Grenze verdrängt werden. Das Wirtschaftswachstum im Tessin kann diese Zahlen auf jeden Fall nicht rechtfertigen.</p><p>Die Personenfreizügigkeit wird, je länger die Krise dauert, desto mehr zu einer Quelle wachsender Unzufriedenheit auch über die Grenzregionen hinaus.</p><p>Die Missbräuche werden zudem immer offensichtlicher; es wird deutlich, dass die Personenfreizügigkeit zu einer Einwanderung in unseren Sozialstaat führt. </p><p>Dass der Bundesrat die Ventilklausel anwendet, bestätigt zusätzlich, dass die Schweiz sich einer unhaltbaren Einwanderung gegenübersieht. Die Ecopop-Initiative, die im Übrigen zustande gekommen ist, will die Einwanderung, auch aus den EU-Ländern, begrenzen. Wenn das Volk diese Initiative annähme, entstünde eine Situation, die sich mit der Fortführung der Personenfreizügigkeit nicht vereinbaren liesse. </p><p>Auf der anderen Seite stellt auch die EU den bilateralen Weg mit der Schweiz zunehmend infrage.</p><p>Man muss deshalb damit rechnen, dass die Personenfreizügigkeit fallen könnte: entweder infolge der Volksabstimmung oder aufgrund eines Entscheids in der EU.</p><p>Bisher hat sich der Bundesrat angesichts einer solchen Hypothese damit begnügt, Katastrophenszenarien auszumalen. Es ist nun aber Zeit, dass der Bundesrat die Auswirkungen einer Abschaffung der Personenfreizügigkeit ernsthaft und sachlich prüft.</p><p>Gutachten von Fachleuten wie dasjenige des Freiburger Professors Eichenberger räumen mit dem Mythos, die bilateralen Verträge seien für die Schweiz eine absolute Notwendigkeit, auf, der von der politischen Mehrheit nach allen Regeln der Kunst aufgebaut wurde.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichtes über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 die aktuelle Migrationspolitik bereits eingehend analysiert. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass sich das duale Zulassungssystem bewährt hat und den Bedürfnissen der Wirtschaft entspricht. Dieses System beruht auf einer Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Staatsangehörige sowie einer auf spezialisierte und hochqualifizierte Arbeitskräfte begrenzten Zulassung für Personen aus Drittstaaten. Eine erneute Analyse der Situation erweist sich deshalb als unnötig. Der Bundesrat hat die eidgenössischen Volksinitiativen "gegen Masseneinwanderung" sowie "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen und sich damit bereits gegen eine zahlenmässige Beschränkung der Zuwanderung ausgesprochen. Da diese Initiativen ein bewährtes Zulassungssystem grundsätzlich infrage stellen, ist ihnen nicht Folge zu geben.</p><p>Der Bundesrat setzt sich aktiv dafür ein, dass die Zuwanderung sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus gesellschaftlicher Sicht verträglich bleibt. Er hat deshalb in den vergangenen Monaten verschiedene begleitende Massnahmen getroffen. Einige dieser Massnahmen sind bereits umgesetzt, andere wurden in die Wege geleitet. So wurde im Arbeitsmarktbereich beschlossen, das Phänomen der Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und selbstständige Dienstleistungserbringer einer Dokumentationspflicht zu unterstellen. Diese Massnahme ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft und bietet neue Sanktionsmöglichkeiten. Seit dem 1. Mai 2013 müssen ausländische Unternehmen die Löhne der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Meldeverfahrens bekanntgeben. Ausserdem wurde beschlossen, eine ab dem Sommer 2013 geltende Solidarhaftung der Erstunternehmer einzuführen, falls die Subunternehmer die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten. An seiner Sitzung vom 24. April 2013 hat der Bundesrat neben der Aktivierung der Ventilklausel zur Personenfreizügigkeit weitere Massnahmen beschlossen. Insbesondere sollen mit den Kantonen Gespräche über die Einführung eines Missbrauchsmonitorings geführt werden.</p><p>In Bezug auf die Forderung, eine Strategie zum Ausstieg aus den bilateralen Abkommen auszuarbeiten, wird auf den Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 verwiesen. Darin wurden die Vor- und Nachteile ausgewertet und verschiedene Instrumente geprüft - unter anderem auch ein Verzicht auf die bilateralen Abkommen. Dies wurde deutlich abgelehnt, denn ein solcher Verzicht hätte zur Folge, dass in der Schweiz weniger investiert würde und dass ein Teil der Güter- und Dienstleistungsproduktion ins Ausland ausgelagert würde, weil die Schweizer Unternehmen keinen Zugang mehr zum europäischen Markt hätten. Die Ausarbeitung einer Exit-Strategie ist deshalb nicht opportun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem das Für und das Wider der Personenfreizügigkeit mit der EU objektiv einander gegenübergestellt werden. Auf dieser Grundlage soll er dann eine Exit-Strategie in Bezug auf die bilateralen Verträge ausarbeiten, für den Fall, dass sie entweder aufgrund einer Volksabstimmung oder aufgrund eines Entscheids der EU gekündigt würden.</p>
  • Bilaterale Verträge. Erarbeiten einer Exit-Strategie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grenzregionen bezahlen für die Personenfreizügigkeit einen hohen Preis, auch wenn die Erhebungen des Seco diese Realität anders darstellen. Im Tessin gibt es über 56 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, und im Jahr 2012 gingen zudem 21 313 Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit von 90 Tagen ein. Solche Zahlen lassen sich nur damit erklären, dass einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von solchen von jenseits der Grenze verdrängt werden. Das Wirtschaftswachstum im Tessin kann diese Zahlen auf jeden Fall nicht rechtfertigen.</p><p>Die Personenfreizügigkeit wird, je länger die Krise dauert, desto mehr zu einer Quelle wachsender Unzufriedenheit auch über die Grenzregionen hinaus.</p><p>Die Missbräuche werden zudem immer offensichtlicher; es wird deutlich, dass die Personenfreizügigkeit zu einer Einwanderung in unseren Sozialstaat führt. </p><p>Dass der Bundesrat die Ventilklausel anwendet, bestätigt zusätzlich, dass die Schweiz sich einer unhaltbaren Einwanderung gegenübersieht. Die Ecopop-Initiative, die im Übrigen zustande gekommen ist, will die Einwanderung, auch aus den EU-Ländern, begrenzen. Wenn das Volk diese Initiative annähme, entstünde eine Situation, die sich mit der Fortführung der Personenfreizügigkeit nicht vereinbaren liesse. </p><p>Auf der anderen Seite stellt auch die EU den bilateralen Weg mit der Schweiz zunehmend infrage.</p><p>Man muss deshalb damit rechnen, dass die Personenfreizügigkeit fallen könnte: entweder infolge der Volksabstimmung oder aufgrund eines Entscheids in der EU.</p><p>Bisher hat sich der Bundesrat angesichts einer solchen Hypothese damit begnügt, Katastrophenszenarien auszumalen. Es ist nun aber Zeit, dass der Bundesrat die Auswirkungen einer Abschaffung der Personenfreizügigkeit ernsthaft und sachlich prüft.</p><p>Gutachten von Fachleuten wie dasjenige des Freiburger Professors Eichenberger räumen mit dem Mythos, die bilateralen Verträge seien für die Schweiz eine absolute Notwendigkeit, auf, der von der politischen Mehrheit nach allen Regeln der Kunst aufgebaut wurde.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichtes über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 die aktuelle Migrationspolitik bereits eingehend analysiert. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass sich das duale Zulassungssystem bewährt hat und den Bedürfnissen der Wirtschaft entspricht. Dieses System beruht auf einer Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Staatsangehörige sowie einer auf spezialisierte und hochqualifizierte Arbeitskräfte begrenzten Zulassung für Personen aus Drittstaaten. Eine erneute Analyse der Situation erweist sich deshalb als unnötig. Der Bundesrat hat die eidgenössischen Volksinitiativen "gegen Masseneinwanderung" sowie "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen und sich damit bereits gegen eine zahlenmässige Beschränkung der Zuwanderung ausgesprochen. Da diese Initiativen ein bewährtes Zulassungssystem grundsätzlich infrage stellen, ist ihnen nicht Folge zu geben.</p><p>Der Bundesrat setzt sich aktiv dafür ein, dass die Zuwanderung sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus gesellschaftlicher Sicht verträglich bleibt. Er hat deshalb in den vergangenen Monaten verschiedene begleitende Massnahmen getroffen. Einige dieser Massnahmen sind bereits umgesetzt, andere wurden in die Wege geleitet. So wurde im Arbeitsmarktbereich beschlossen, das Phänomen der Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und selbstständige Dienstleistungserbringer einer Dokumentationspflicht zu unterstellen. Diese Massnahme ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft und bietet neue Sanktionsmöglichkeiten. Seit dem 1. Mai 2013 müssen ausländische Unternehmen die Löhne der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Meldeverfahrens bekanntgeben. Ausserdem wurde beschlossen, eine ab dem Sommer 2013 geltende Solidarhaftung der Erstunternehmer einzuführen, falls die Subunternehmer die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten. An seiner Sitzung vom 24. April 2013 hat der Bundesrat neben der Aktivierung der Ventilklausel zur Personenfreizügigkeit weitere Massnahmen beschlossen. Insbesondere sollen mit den Kantonen Gespräche über die Einführung eines Missbrauchsmonitorings geführt werden.</p><p>In Bezug auf die Forderung, eine Strategie zum Ausstieg aus den bilateralen Abkommen auszuarbeiten, wird auf den Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 verwiesen. Darin wurden die Vor- und Nachteile ausgewertet und verschiedene Instrumente geprüft - unter anderem auch ein Verzicht auf die bilateralen Abkommen. Dies wurde deutlich abgelehnt, denn ein solcher Verzicht hätte zur Folge, dass in der Schweiz weniger investiert würde und dass ein Teil der Güter- und Dienstleistungsproduktion ins Ausland ausgelagert würde, weil die Schweizer Unternehmen keinen Zugang mehr zum europäischen Markt hätten. Die Ausarbeitung einer Exit-Strategie ist deshalb nicht opportun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem das Für und das Wider der Personenfreizügigkeit mit der EU objektiv einander gegenübergestellt werden. Auf dieser Grundlage soll er dann eine Exit-Strategie in Bezug auf die bilateralen Verträge ausarbeiten, für den Fall, dass sie entweder aufgrund einer Volksabstimmung oder aufgrund eines Entscheids der EU gekündigt würden.</p>
    • Bilaterale Verträge. Erarbeiten einer Exit-Strategie

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